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Unterversicherung: JKU-Veranstaltung beleuchtet Risiken und Haftungsfragen

(Bild: © Institut für Versicherungswirtschaft )

Unterversicherung: JKU-Veranstaltung beleuchtet Risiken und Haftungsfragen

14. Oktober 2026

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4 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Steigende Baukosten, Inflation und nachträgliche Investitionen können dazu führen, dass die Versicherungssumme nicht mehr dem tatsächlichen Wert eines Gebäudes entspricht. Welche rechtlichen und praktischen Folgen eine Unterversicherung hat, diskutierten Experten bei der Herbstveranstaltung des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität Linz. Dabei standen auch die Beratungspflichten von Versicherungsvermittlern und die Schadenregulierung im Mittelpunkt.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 14.10.2026

Unter dem Titel „Unterversicherung – Wer trägt das Risiko?“ beschäftigte sich die Herbstveranstaltung des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) mit den Ursachen und Folgen unzureichender Versicherungssummen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich Veränderungen des Versicherungswerts auf bestehende Verträge auswirken und welche Konsequenzen daraus im Schadenfall entstehen können.

Othmar Nagl, Vorsitzender des Instituts und Generaldirektor der Oberösterreichischen Versicherung, verwies auf unterschiedliche Ursachen einer Unterversicherung:

"Die Ursachen für eine Unterversicherung sind vielfältig und bleiben häufig lange unbemerkt. Steigende Baukosten und Inflation können dazu führen, dass die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme nicht mehr dem aktuellen Wiedererrichtungswert eines Gebäudes entspricht."

Auch nachträgliche Investitionen, etwa die Installation einer Photovoltaikanlage, können den Versicherungsbedarf verändern. Eine vereinbarte Indexierung kann zwar Wertsteigerungen berücksichtigen, muss aber nicht in jedem Fall ausreichen, um den tatsächlichen Versicherungswert abzudecken.

Zu unterscheiden ist außerdem zwischen dem Verkehrswert einer Immobilie und ihrem Wiedererrichtungswert. Während der Verkehrswert den am Markt erzielbaren Preis beschreibt, orientiert sich der Wiedererrichtungswert an den Kosten für die Wiederherstellung. Welche Bewertungsgrundlage maßgeblich ist, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Rechtliche Folgen und mögliche Vermittlerhaftung

Die versicherungsrechtlichen Konsequenzen erläuterte Hon.-Prof. Dr. Johann Höllwerth, ehemaliger Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs (OGH):

"Die Unterversicherung ist ein folgenschweres Risiko im österreichischen Versicherungsrecht. Reicht die Versicherungssumme nicht an den tatsächlichen Versicherungswert heran, kann die Entschädigung im Schadensfall verhältnismäßig gekürzt werden – mit oft gravierenden finanziellen Konsequenzen für den Versicherungsnehmer."

Unterversicherung kann bereits bei Vertragsabschluss durch eine unzutreffende Bewertung entstehen oder sich erst im Laufe der Jahre entwickeln. Bei bestehenden Verträgen können insbesondere steigende Wiederherstellungskosten und Veränderungen am versicherten Objekt zu einer Abweichung zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert führen.

Für Versicherungsmakler und andere Vermittler stellen sich dabei auch Fragen zu Beratungs- und Betreuungspflichten sowie zu einer möglichen Haftung. Als Möglichkeiten zur Vermeidung von Deckungslücken wurden regelmäßige Überprüfungen der Versicherungssummen, geeignete Indexierungsvereinbarungen und ein vertraglich vereinbarter Unterversicherungsverzicht behandelt.

Unterversicherung bei der Abwicklung von Großschäden

Die praktische Schadenregulierung stand im Vortrag von Roland Lettner, Leiter Schaden Sach Regionen bei der Oberösterreichischen Versicherung, im Mittelpunkt. Unter dem Titel „Abwicklung von Großschäden mit Berücksichtigung von Unterversicherung, Erstrisiko und Jahreshöchstentschädigung“ behandelte er das Zusammenspiel unterschiedlicher Deckungsmodelle.

Lettner verwies darauf, dass bei größeren Schadenereignissen häufig mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind:

"Bei einem Schaden spielen oft mehrere Faktoren zusammen – nicht nur Feuer oder Wasser alleine. Das gilt umso mehr, wenn auch eine Betriebsunterbrechung berücksichtigt werden muss."

Bei Unsicherheiten über die angemessene Versicherungssumme empfahl Lettner, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Die Veranstaltung behandelte damit sowohl die Ermittlung und laufende Anpassung von Versicherungssummen als auch die rechtlichen Folgen einer Unterversicherung und deren Auswirkungen auf die Schadenabwicklung.

Foto oben: Die Referenten der Herbstveranstaltung Roland Lettner und Dr. Johann Höllwert (v.r.), sowie der Vorsitzende des Instituts für Versicherungswirtschaft, Generaldirektor Othmar Nagl

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