zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Sturmversicherung: Was ist eine behördliche Auflage?

Sturmversicherung: Was ist eine behördliche Auflage?

20. September 2021

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Der klagende Versicherungsnehmer hat mit der beklagten Versicherung eine Sturmversicherung für ein Betriebsgebäude abgeschlossen. Als besondere Bedingung war vereinbart, dass „Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen“ mitversichert sind. Als solche Mehrkosten sind jene Kosten zu beurteilen, die „auf Grund behördlicher Auflagen nach einem ersatzpflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung von Gebäuden und/oder Betriebseinrichtungen in den ursprünglichen Zustand überschreiten.“

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 9/20/2021

Durch ein versichertes Sturmereignis wurde schließlich eine Lichtkuppel des Betriebsgebäudes beschädigt. Die Versicherung ersetzte zwar die beschädigte Lichtkuppel. Die Kosten für die Anbringung einer Absturzsicherung, die bis dato nicht existiert hatte, jedoch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen grundsätzlich vorgesehen war, wurden von der Versicherung hingegen nicht übernommen. Aus diesem Grund hat sich der Versicherungsnehmer dazu entschieden, diese Kosten mittels Klage gerichtlich geltend zu machen.

Wie ist die Rechtslage?

Die Vorinstanzen haben im vorliegenden Fall entschieden, dass die Mehrkosten für die Anbringung der gesetzlich vorgesehenen Absturzsicherung jedenfalls vom Versicherungsschutz umfasst sind. Der Oberste Gerichtshof kam hingegen in seiner Entscheidung (7 Ob 153/19d) zu einem differenzierten Ergebnis. Für die Definition des Begriffs „behördliche Auflage“ ist nach Ansicht des OGH die im Verwaltungsrecht üblicherweise verwendete Formulierung heranzuziehen. Demnach sind unter diesem Begriff Ge- oder Verbote zu verstehen, die als Nebenbestimmungen in einem individuellen, dem Hauptinhalt nach zwar begünstigenden Verwaltungsakt (insbesondere Bescheid) enthalten sind, wobei diese Ge- oder Verbote den Bescheidadressaten belasten. Nach Ansicht des OGH kann auch ein durchschnittlicher, nicht juristisch gebildeter Versicherungsnehmer zwischen gesetzlichen Verpflichtungen, die jedermann betreffen, und solchen Verpflichtungen unterscheiden, die einem konkret „auferlegt“ werden. Ausgehend von der Formulierung „behördliche Auflagen“ hat daher die Versicherung nur die Mehrkosten für die zuletzt genannten, individuellen Belastungen zu übernehmen. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer keinen Bescheid erhalten, mit welchem er von einer Behörde konkret und individuell aufgefordert worden ist, eine solche Absturzsicherung anzubringen. Die Verpflichtung zur Anbringung einer Absturzsicherung ergab sich vielmehr aus einer gesetzlichen Verpflichtung, die jedermann betrifft.

Schlussfolgerung

Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Der Begriff „behördliche Auflage“ hat eine eindeutige rechtliche Bedeutung. In einem solchen Fall ist daher diese Bedeutung auch zur Definition von Begriffen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen heranzuziehen.“

Von Dr. Roland Weinrauch (Foto), Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte: https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Titelbild: ©peterschreiber.media – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Creditreform: Firmeninsolvenzstatistik 1. bis 3. Quartal 2021 – 10 Insolvenzen pro Werktag

Creditreform: Firmeninsolvenzstatistik 1. bis 3. Quartal 2021 – 10 Insolvenzen pro Werktag

20.09.21

|

5 Min.

Neuer Chief Insurance Officer bei wefox

Neuer Chief Insurance Officer bei wefox

20.09.21

|

2 Min.

Wiener Städtische bietet ab sofort digitalen Gesundheitscheck

Wiener Städtische bietet ab sofort digitalen Gesundheitscheck

20.09.21

|

3 Min.

Worauf es beim Krisenmanagement im Falle eines Schadens ankommt

Worauf es beim Krisenmanagement im Falle eines Schadens ankommt

20.09.21

|

3 Min.

Nordea: Anleiheinvestoren im Kampf gegen Umweltzerstörung

Nordea: Anleiheinvestoren im Kampf gegen Umweltzerstörung

17.09.21

|

5 Min.

Wenn die Kreditauskunftei dreimal klingelt: Diese 5 Fehler sollten KMU vermeiden

Wenn die Kreditauskunftei dreimal klingelt: Diese 5 Fehler sollten KMU vermeiden

17.09.21

|

7 Min.

Studie: So investieren Millennials und die Generation Z

Studie: So investieren Millennials und die Generation Z

17.09.21

|

4 Min.

Die zertifizierte Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog / Partnernews

Die zertifizierte Berufsunfähigkeitsversicherung der Dialog / Partnernews

17.09.21

|

2 Min.

Digitale Zielgruppenprodukte als Chance in der Gewerbeversicherung

Digitale Zielgruppenprodukte als Chance in der Gewerbeversicherung

16.09.21

|

7 Min.

Umweltschutz-Auszeichnung für Allianz Vorsorgekasse

Umweltschutz-Auszeichnung für Allianz Vorsorgekasse

16.09.21

|

3 Min.

GrECo übernimmt Risiko-, Versicherungs- und Employee Benefits-Berater

GrECo übernimmt Risiko-, Versicherungs- und Employee Benefits-Berater

16.09.21

|

2 Min.

Verlust und Abhandenkommen in der Haftpflichtversicherung

Verlust und Abhandenkommen in der Haftpflichtversicherung

16.09.21

|

5 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)