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Standesvertretungen: „Vermittler sind trotz Pandemie gut unterwegs“

Standesvertretungen: „Vermittler sind trotz Pandemie gut unterwegs“

06. Dezember 2021

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7 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Auszug aus dem Interview mit KR Christoph Berghammer, MAS (Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler), KR Mag. Hannes Dolzer (Fachverbandsobmann der Finanzdienstleister) und KR Horst Grandits (Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten) zum Thema „Rückblick auf das Jahr 2021“

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12/6/2021

Das Jahr 2021 neigt sich dem Ende zu: Wenn Sie aus Sicht der Standesvertretung zurückblicken – was ist Positives in Erinnerung geblieben und was waren die größten Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen für Sie und Ihre Mitglieder?

Christoph Berghammer: Positiv in Erinnerung wird die Tatsache bleiben, dass die Branche trotz Pandemie und damit verbundenen Einschränkungen in der Berufsausübung ein gutes Ergebnis abgeliefert hat. Den Maklern geht es im Großen und Ganzen gut.

Die größte Schwierigkeit in der Standesvertretung war sicher die Tatsache, dass wir immer nur 50% des Personals im Büro hatten, von Seiten der Europäischen Kommission und EIOPA jedoch regelrecht Tonnen von Schriftverkehr kamen und wir am Limit unserer Kapazität angekommen sind, diese zu bearbeiten. Trotzdem haben wir es geschafft. Ein herzliches Dankeschön an Prof. Erwin Gisch und sein Team, welches aufopfernd für die österreichische Maklerschaft tätig war.

Positiv war vor allem auch, dass wir in den Gesprächen mit den Versicherern zum Thema der Courtagevereinbarungen einen großen Schritt weiter gekommen sind. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit sowohl bei den Verhandlern auf Seiten des Fachverbands wie auch bei den involvierten Versicherern bedanken.

Hannes Dolzer: Erfreulicherweise sind die großen Schrecken mal ausgeblieben. Die Corona-Krise hat sich nur in Einzelfällen markant negativ auf unsere Mitglieder ausgewirkt. Dies ist vor allem aber auch dem Umstand geschuldet, dass sich die meisten unserer Betriebe schon 2020 intensiv um ihre Kunden gekümmert und aktiv den Kontakt gesucht haben. Natürlich gab es im Firmenkundenbereich leider trotz aller staatlichen Vorsorgen Unternehmen, die immer noch in starken wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Wir haben bis jetzt auch noch keine wesentlichen gesetzlichen Änderungen, die einen großen organisatorischen oder rechtlichen Aufwand mit sich gebracht haben. Somit war auch etwas Zeit für Konsolidierung, aber die Änderungen stehen noch bevor: Bezüglich green finance wird sich noch mehr tun, wenn die regulatorischen Standards in Kraft sind und die Taxanomie-Frage geklärt ist. Die Neugestaltung der Verbraucherkreditrichtlinie ist voll am Laufen, das Schwarmfinanzierungsverordnungs-Umsetzungsgesetz sollte bald in Kraft treten, für Zahlungsdienstleister (Krypto-Assets) stehen wesentliche Änderungen bevor, ebenso scheint es, dass wir vor einer „kleinen Revolution“ im Bereich der Wertpapierunternehmen stehen. Da gibt es noch viele Themen, der Fachverband Finanzdienstleister vertritt ja zehn Berufsgruppen und da ist immer irgendetwas gerade in Arbeit. Es wird uns leider nie fad und ich habe einige Themen gar nicht genannt.

Horst Grandits: Um Planungssicherheit für unsere Mitglieder, aber auch für die Bildungsanbieter bezüglich Weiterbildungspflicht zu erhalten, wandten wir uns zu Beginn des Jahres zum zweiten Mal an das BMDW. Zum Schutz der Agenten vor dem COVID-19-Virus wollten wir wie im Jahr 2020 erreichen, dass auch jetzt wieder vereinfachtes Lernen, also Weiterbildung im digitalen Wege, bis zu 100% möglich sein soll. Das Wirtschaftsministerium ist unserem Ersuchen um Verlängerung der Regelung aus dem Jahr 2020 nachgekommen. Damit konnten wir für unsere Mitglieder sicherstellen, dass die Behörde absolvierte Online-Angebote akzeptiert und die Agenten flexibel aus einem größeren Pool an qualitativen Weiterbildungen (online und offline), je nach individuellem Bedarf und COVID-19-Situation, schöpfen können. An dieser Stelle geht mein Dank an unsere Landesgremien, die diese Möglichkeit durch Erarbeitung und Bereitstellung qualitativer Onlineangebote genutzt haben. Aktuell ist die Corona-Situation ja wieder angespannt und jeder unnötige administrative oder rechtliche Zusatzaufwand sollte von den Unternehmen ferngehalten werden, damit sie sich um ihr Kerngeschäft kümmern können.

Eine weitere Herausforderung war die Transparenz- und Offenlegungsverordnung, die am 10. März 2021 in Kraft getreten ist. Seit diesem Zeitpunkt müssen betroffene Versicherungsagenten über Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherungsanlageprodukten informieren. Hier haben wir FAQs und eine Checkliste mit Mustertexten zur Verfügung gestellt. Für alle jene unserer Mitglieder, die mehr als zwei Angestellte beschäftigen, muss die Offenlegung auf der Homepage und im Beratungsgespräch erfolgen. Im Interesse unserer mehrheitlich „kleinen“ Versicherungsagenturen konnten wir eine Ausnahme von den Offenlegungspflichten für Unternehmen mit weniger als drei Beschäftigten erreichen. Darunter fallen immerhin 96% unserer Mitglieder, die sich durch unseren interessenspolitischen Einsatz auf europäischer Ebene den Mehraufwand ersparen.

Ein großes Thema für die Versicherungsagenten ist die Überarbeitung des Berufszuganges. Unser übergeordnetes Ziel ist die Einstufung unserer Befähigungsprüfung auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR), einhergehend damit die Gleichwertigkeit mit dem hochschulischen Bachelorabschluss. Viele Teilprojekte des Berufszuganges, wie die Befähigungsprüfungsordnung mit zugehörigem Qualifikationsstandard, Voll- und Teilanrechnungen von externen Vorbildungen, die schriftlichen und mündlichen Prüfungsfragen, das Prüfungsprozedere, die Ausbildungsunterlagen, die Prüferschulung und vieles mehr sind nach dem Maßstab der zu erlangenden Anwendungskompetenzen neu zu bewerten. Darüber hinaus gilt seit März 2021 in Österreich auf Basis einer EU-Richtlinie das Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz (VPG), das seitdem für alle neu eingereichten Prüfungsordnungen bei reglementierten Gewerben anzuwenden ist. Deshalb muss anhand von Pilotprüfungsordnungen ein Kriterienkatalog zwischen WKÖ und Wirtschaftsministerium entwickelt werden. Damit ist die Neuauflage der Befähigungsprüfungsordnung und der Zugangsverordnung für die Versicherungsagenten und andere Berufsgruppen faktisch „on hold“.

Lesen Sie morgen im zweiten Teil der Interviewrunde zum Thema „Rückblick auf das Jahr 2021“, wie die Standesvertretung ihre Mitglieder im heurigen Jahr unterstützen konnte und welche Ziele und Schwerpunkte die Standesvertretung für das Jahr 2022 hat.

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Dezember-Ausgabe!

Foto oben v.l.n.r.: KR Christoph Berghammer, MAS (Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler), KR Horst Grandits (Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten) und KR Mag. Hannes Dolzer (Fachverbandsobmann der Finanzdienstleister)

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