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Fachverband der Versicherungsmakler präsentiert Datenschutz-Verhaltenskodex

Fachverband der Versicherungsmakler präsentiert Datenschutz-Verhaltenskodex

02. Dezember 2021

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5 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Um die Anwendung der DSGVO sowie deren Umsetzungsbestimmungen im Datenschutzgesetz (DSG) zu präzisieren, wurden vom Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, in Zusammenarbeit mit Vertretern der Branche, Verhaltensregeln gem. Art 40 DSGVO als Code of Conduct bei der Datenschutzbehörde nun behördlich genehmigt und im Rahmen eines Online-Pressegespräches heute vorgestellt.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12/2/2021

„Wir Versicherungsmakler sind stets umsichtig im Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit. Nach der Umsetzung der Vorgaben der DSGVO wurden die unterschiedlichen Rechtsauslegungen in der Praxis aber zum Problem. Große Unsicherheit und viel Bürokratie waren die Folge. Als Interessensvertretung haben wir uns daher entschlossen, diese Schwierigkeiten durch Verhaltensregeln mit der Datenschutzbehörde zu klären und Rechtsicherheit für die Branche herzustellen“, betont Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler beim heutigen Online-Pressegespräch.

Vorteile des Datenschutz-Verhaltenskodex für Mitgliedsbetriebe

Neben Rechtssicherheit bringt der Datenschutz-Verhaltenskodex viele weitere Vorteile für die Mitgliedsbetriebe, die sich an diesen halten wollen.

„Der wesentliche Vorteil der Verhaltensregeln ist die Rechtssicherheit für Versicherungsmaklerinnen und Makler, egal, ob sich das Unternehmen diesen (durch eine Verpflichtungsunterklärung) unterworfen hat oder nicht. Ein Vorteil für all jene, die erklärt haben, sich offiziell an die Verhaltensregeln halten zu wollen, liegt zusätzlich in der Betrauung einer objektiven externen Überwachungsstelle, welche die Einhaltung der Regeln (Audit) überprüft. Mit einem solchen Audit wird das eigene Unternehmen von Datenschutzexpertinnen und -experten geprüft, indem diese sich Unterlagen, Formblätter, Infopflichten, Verarbeitungsverzeichnis und vieles mehr ansehen, die Richtigkeit der Unterlagen bestätigen oder Probleme aufweisen, die behoben werden müssen. Das bringt maximale Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten“, erläutert Mag. Ursula Illibauer von der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ.

Zur Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln wurde eine unabhängige, von der Datenschutzbehörde akkreditierte Überwachungsstelle gemäß Art 41 DSGVO und der Überwachungsstellenakkreditierungs-Verordnung eingerichtet.

Um die Vorteile der Verhaltensregeln im vollen Ausmaß nutzen zu können, können Versicherungsmaklerinnen und Makler mit dieser Überwachungsstelle Kontakt aufnehmen, um Audits in die Wege zu leiten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalte das Unternehmen eine Zertifizierung bzw. ein Siegel, dass dem geprüften Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen schaffen soll, so Illibauer. „Die Audits sind zwar kostenpflichtig, man erlangt aber dadurch eine sehr gute Form der Rechtssicherheit, die nach außen getragen wird.“

„Code of Conduct legitimiert die unabhängige und weisungsfreie Rolle des Versicherungsmaklers auch datenschutzrechtlich“

„Der Code of Conduct bringt endlich eine Klarstellung über die Rechtsstellung des Versicherungsmakler als Verantwortlicher, der unabhängig im Interesse des Kunden agiert und keinen datenschutzrechtlichen Weisungen eines Versicherungsunternehmen unterliegt. Zudem besteht nun Klarheit über die Rechtfertigungsgründe der Datenverarbeitung sowohl in Bezug auf „einfache“ personenbezogene Daten als auch in Bezug auf personenbezogene Daten besonderer Kategorie“, erklärt Mag. Kerstin Keltner, Leiterin Recht- und Schadenservice der Koban Südvers Group GmbH.

Die vom Fachverband Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten im August 2021 vorgelegten Verhaltensregeln „CoC (Code of Conduct) für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ wurden kürzlich von der Österreichischen Datenschutzbehörde (dsb) genehmigt.

„Für die Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist der behutsame und ordnungsgemäße Umgang mit den Daten Ihrer Kunden seit jeher oberste Priorität. Der Code of Conduct stärkt die unabhängige Position des Versicherungsmaklers als Bundesgenosse des Versicherungsnehmers und zeigt auf, dass dieser auch datenschutzrechtlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Kunden verantwortlich ist. Durch die Ausarbeitung des Code of Conduct hat der Fachverband die unabhängige und weisungsfreie Rolle des Versicherungsmaklers auch datenschutzrechtlich legitimiert“, unterstreicht Dr. Klaus Koban, Leiter des FV-Arbeitskreises Recht.

Foto oben: Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler; Mag. Ursula Illibauer von der Bundessparte Information und Consulting der WKÖ; Mag. Kerstin Keltner, Leiterin Recht- und Schadenservice der Koban Südvers Group GmbH und Dr. Klaus Koban, Leiter des FV-Arbeitskreises Recht.

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