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AssCompact Live TV: Rechtsschutz intensiv – Ticket und IDD-Stunden sichern!

AssCompact Live TV: Rechtsschutz intensiv – Ticket und IDD-Stunden sichern!

08. Mai 2023

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4 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA und Dr. Wolfgang Reisinger sind Vortragende der AssCompact Live-TV-Serie „Rechtsschutz intensiv“, die seit Ende April in insgesamt fünf Live-Sendungen ausgestrahlt wird. Nach einem erfolgreichen Auftakt mit knapp 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, folgen von 09. bis 12. Mai vier Module, die sich weiteren Top-Themen aus dem Rechtsschutz widmen. Jetzt noch rasch anmelden und insgesamt sechs unabhängige IDD Weiterbildungsstunden sichern!

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 5/8/2023

Hier geht’s zur kostenpflichtigen Anmeldung …

„Die Rechtsschutzversicherung ist ganz grundsätzlich eine komplexe Versicherungssparte, denn Rechtsschutz hat mit Recht zu tun … und das Recht als solches ist bereits komplex genug“, so Erwin Gisch und verwendet dazu folgenden Vergleich: „Wenn man z.B. im Schadenfall einem Kunden zu erklären hat, ob eine Oppositionsklage rechtsschutzversichert ist, dann wird man im Vorfeld wohl auch wissen müssen, was eine Oppositionsklage überhaupt ist. Zu dieser allgemeinen Komplexität gesellt sich aus meiner Sicht, dass sich viele Produkte zwar dem ersten Anschein nach ähnlich sind, dass man jedoch ins Detail gehen muss, wenn man vergleicht. Dazu kommt schließlich, dass der OGH mit vielen Urteilen zur Rechtsschutzversicherung für eine ungeheure Dynamik sorgt.“

Auch Wolfgang Reisinger ist der Meinung, dass die Judikatur zur Rechtsschutzversicherung nicht immer leicht durchschaubar sei. So könne etwa die Vorgangsweise bei Ablauf der Nachdeckungsfrist leicht zu einer Haftungsfalle werden. „Vielen Makler*innen ist nicht bewusst, dass sie in solchen Fällen unverzüglich den Versicherer informieren müssen und nicht warten dürfen, bis sich die Notwendigkeit rechtlicher Maßnahmen abzeichnet“, informiert Reisinger. Zudem sei die Ansicht des OGH, einen vertraglichen Ausschluss (Verstreichen der Nachdeckungsfrist) mit einer gesetzlichen Obliegenheit (Anzeigepflicht des § 33 VersVG) zu verknüpfen, auch in der Lehre umstritten und nicht jedem Makler bekannt.

Vor allem weil die die Rechtsschutzversicherung so komplex ist, sei für Erwin Gisch eine vermehrte Ausbildung in dieser Sparte unumgänglich: „ Es geht mitunter um viele kleine Details, die zu beachten sind – nicht nur in der Zusammenstellung der Rechtsschutz-Bausteine eines Produkts, sondern z. B. auch in den Feinheiten der Risikobeschreibungen, in unterschiedlich formulierten Risikoausschlüssen etc. Dies macht eine intensive Auseinandersetzung unvermeidlich, wenn man als Berater nicht in Haftungsfallen tappen will.“

Die Rechtsschutz-Serie wende sich, so Wolfgang Reisinger, an alle, die sich zumindest einigermaßen regelmäßig mit der Rechtsschutzversicherung beschäftigen: „Nicht nur im Zuge der Beratung und Vermittlung, sondern auch in der Bearbeitung der Schadenfälle der Kunden ist spezifisches Know-how erforderlich. Gerade in der Schadenbearbeitung geht es ja auch darum, als Versicherungsmakler den Rechtsschutz-ReferentInnen der Versicherer auf Augenhöhe begegnen zu können.“

Die vier Module im Überblick:

  • 09. Mai 2023 - Teil 1 mit Prof. Mag. Erwin Gisch zum Thema: „Versicherungsfall und zeitlicher Geltungsbereich in der Rechtsschutzversicherung“
  • 10. Mai 2023 - Teil 2 mit Prof. Mag. Erwin Gisch zum Thema „Spezifische Obliegenheiten und Risikoausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung“
  • 11. Mai 2023 - Teil 3 mit Prof. Mag. Erwin Gisch zum Thema „Leistungen des Rechtsschutzversicherers, Erfolgsaussichtsprüfung, Anwaltswahl und ausgewählte Deckungsabgrenzungen“
  • 12. Mai 2023 - Teil 4 mit Dr. Wolfgang Reisinger zum Thema „Die OGH-Judikatur zur Rechtsschutzversicherung – Aktuelles und Klassiker“ mit Dr. Wolfgang Reisinger

Die TV-Sendungen sind in sich abgeschlossen. Sie haben die Möglichkeit, sich für eine, zwei, drei oder vier Vorträge zu entscheiden und je nach gewählter Anzahl von vergünstigten Teilnahmegebühren zu profitieren. Insgesamt können Sie sich 6 UNABHÄNGIGE IDD-Weiterbildungsstunden sichern (1,5 IDD-Stunden pro Sendung).

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