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Reiserisiko unterschätzt: Warum Makler bei der Absicherung genauer hinsehen sollten

(Bild: © Jokiewalker - stock.adobe.com)

Reiserisiko unterschätzt: Warum Makler bei der Absicherung genauer hinsehen sollten

26. August 2026

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4 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Die Reiselust der Österreicher:innen ist ungebrochen. Rund 26 Millionen Reisen mit zumindest einer Übernachtung werden jährlich unternommen. Ob Städtetrip, Kreuzfahrt, Fernreise oder Skiurlaub – Reisen gehören für viele Menschen selbstverständlich zum Leben. Gleichzeitig wird ein entscheidender Punkt in der Beratung häufig unterschätzt: die Absicherung medizinischer Risiken im Ausland.

Artikel von:

Mag.iur. Alexander Gimborn

Mag.iur. Alexander Gimborn

ÖVM-Präsident

Viele Reisende verlassen sich auf ihre e-Card, die gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) dient. Tatsächlich besteht damit grundsätzlich Versicherungsschutz in den EU-Mitgliedstaaten, den EWR-Ländern, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich sowie in einigen weiteren Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Doch genau hier beginnt ein weit verbreiteter Irrtum.

Die e-Card bedeutet keineswegs eine umfassende Kostenübernahme. Sie deckt ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes ab – und in der Regel nur in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen. Private Krankenhäuser, Privatkliniken oder private Ärzte sind oftmals gar nicht oder nur zu einem sehr geringen Anteil vom österreichischen Sozialversicherungsträger gedeckt. Gerade diese Einrichtungen sind jedoch in vielen beliebten Urlaubsdestinationen die erste Anlaufstelle oder im Notfall alternativlos.

Wie existenzbedrohend diese Deckungslücke sein kann, zeigt folgendes Praxisbeispiel: Während einer Kreuzfahrt erleidet ein Gast einen schweren Schlaganfall. Der notwendige medizinische Hubschraubertransport schlägt mit 99.000 Euro zu Buche. Die stationäre Behandlung in einer privaten Spezialklinik verursacht weitere 45.000 Euro, ambulante Folgebehandlungen rund 18.000 Euro. Für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Österreich in der Business Class entstehen zusätzliche Kosten von etwa 9.500 Euro. Die Gesamtrechnung beläuft sich somit auf rund 171.500 Euro.

Ohne entsprechende Reiseversicherung besteht in einem solchen Fall vielfach keine oder nur eine äußerst eingeschränkte Kostenübernahme durch den österreichischen Sozialversicherungsträger. Die finanziellen Folgen können für Betroffene und deren Familien existenzbedrohend sein.

Bemerkenswert ist daher, dass sämtliche österreichischen Sozialversicherungsträger selbst ausdrücklich auf die Bedeutung einer privaten Reiseversicherung hinweisen. Diese Empfehlung unterstreicht, dass die gesetzliche Absicherung bewusst nur einen begrenzten Schutz bietet und keinesfalls als vollwertiger Ersatz für eine private Reiseversicherung verstanden werden darf.

Für Versicherungsmakler ergibt sich daraus ein klarer Beratungsauftrag. Reiseversicherungen sollten nicht als beiläufiges Zusatzprodukt betrachtet werden, sondern als wesentlicher Bestandteil einer professionellen Risikoanalyse. Unsere Aufgabe endet nicht bei der Vermittlung einer Polizze – sie beginnt mit der Aufklärung über tatsächliche Risiken und mögliche finanzielle Konsequenzen.

Besonders bewährt haben sich Jahresreiseversicherungen. Sie bieten Kundinnen und Kunden einen durchgehenden Versicherungsschutz – unabhängig davon, wie oft sie innerhalb eines Jahres verreisen. Gleichzeitig entfällt das Risiko, vor einer kurzfristig gebuchten Reise den Abschluss einer Einzelversicherung zu vergessen. Für den Versicherungsmakler bedeutet dies nicht nur eine nachhaltige Kundenbindung, sondern vor allem eine bedarfsgerechte und verantwortungsvolle Beratung.

Wer Reisen ausschließlich mit der e-Card absichert, spart oft nur vermeintlich. Im Ernstfall kann aus dem Traumurlaub innerhalb weniger Stunden ein finanzielles Fiasko werden. Gerade deshalb ist die Reiseversicherung keine Nebensache, sondern ein wesentlicher Bestandteil einer professionellen Vorsorgeberatung – und damit gelebte Maklerkompetenz.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact August-Ausgabe!

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