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IDD TV: Rechtsschutzversicherung – was hinter den Ausschlüssen nach Art. 7 ARB steckt

IDD TV: Rechtsschutzversicherung – was hinter den Ausschlüssen nach Art. 7 ARB steckt

27. März 2026

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4 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Viele Risikoausschlüsse in der Rechtsschutzversicherung wirken auf den ersten Blick eindeutig – bei genauerer Betrachtung zeigen sich jedoch häufig Einschränkungen, Rückeinschlüsse oder Graubereiche. In der AssCompact LiveTV Sendung „Die Untiefen der Ausschlüsse nach Art. 7 ARB“ am 16. April 2026 erläutert Mag. Martin Moshammer, Leitung Niederlassung Österreich der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, anhand konkreter Klauseln, warum eine sorgfältige Lektüre der Bedingungen entscheidend ist und welche Fragen sich daraus für die Beratungspraxis ergeben.

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Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung enthalten zahlreiche Risikoausschlüsse, deren Bedeutung sich häufig erst bei genauer Analyse erschließt. Was zunächst nach einem klaren Ausschluss wirkt, erweist sich bei näherer Betrachtung nicht selten als differenzierter geregelt.

Gerade das Zusammenspiel einzelner Klauseln kann entscheidend sein: Manche Ausschlüsse werden durch ergänzende Bestimmungen relativiert, andere haben im Markt an Bedeutung verloren, während in bestimmten Bereichen weiterhin Grauzonen bestehen. Für Vermittler bedeutet das, die Bedingungen genau zu kennen und ihre praktische Tragweite richtig einzuordnen.

Die AssCompact LiveTV Sendung greift genau diese Aspekte auf und zeigt anhand ausgewählter Beispiele, warum eine sorgfältige Analyse der Ausschlussbestimmungen für die Beratungspraxis unerlässlich ist:

Betrachtet man die vorhandenen Risikoausschlüsse der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (Musterbedingungen des österreichischen Versicherungsverbandes), so ist eine genaue Lektüre unerlässlich.

Oftmals sind ihre Ausschlüsse nämlich gar nicht so umfassend, wie dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Als Beispiel dient in Zusammenhang der Vermögensveranlagungsausschluss im Sinne der Klausel zu Art. 7.1.3. ARB, dessen Brisanz durch eine Folgeklausel mit einem entsprechenden Rückeinschluss wieder deutlich entschärft wird. Der Schutz der Versichertengemeinschaft vor überdurchschnittlich teuren Risiken und Kumulszenarien wird so deutlich.

Manche Ausschlüsse haben zwischenzeitlich an Marktüblichkeit eingebüßt, beispielsweise der Ausschluss der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen im Sinne der Klausel zu Art. 7.4. ARB. Trotzdem bleiben Graubereiche bestehen. Welche Möglichkeiten gibt es beispielsweise gegen die eigene Versicherung vorzugehen, und dies nicht auf Risiko der eigenen Kosten?

Sind Geschäftsführer und Vorstände hilflos der bedingungsgemäßen Ausklammerung von Anstellungsverträgen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen ausgeliefert?

Das sind nur drei von vielen Beispielen, die eine Beratung unerlässlich machen – und zum Vertriebsvorteil genutzt werden können. So lassen sich manche Ausschlüsse durchaus auch vertrieblich nützen, um einerseits Risiken aufzeigen, andererseits aber auch sogleich eine Lösung zu präsentieren. Auch dieser Aspekt soll im Rahmen der Veranstaltung beleuchtet werden.

Bedingungen lesen – Spielräume erkennen

Viele Ausschlussklauseln erscheinen zunächst eindeutig formuliert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass ihre Reichweite häufig von weiteren Regelungen oder Rückeinschlüssen beeinflusst wird. Für Vermittler bedeutet das: Eine oberflächliche Betrachtung der Bedingungen reicht oft nicht aus.

Die Sendung richtet sich daher insbesondere an Vermittlerinnen und Vermittler, die ihre Kenntnisse zu den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung vertiefen und besser einschätzen möchten, wo sich in der Beratung typische Graubereiche ergeben können.

Hinweis: Im Anschluss an den IDD-Vortrag zeigt Julia Dressler konkret sowie praxisnah auf, wie ROLAND Rechtsschutz ihr Verständnis als Konfliktlöser mithilfe der ROLAND Soforthilfe untermauert.

Alle Informationen auf einen Blick

📺Thema: Die Untiefen der Ausschlüsse nach Art. 7 ARB
👤Referent: Mag. Martin Moshammer, Leitung Niederlassung Österreich der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
📅Datum: 16. April 2026
🎓Weiterbildung: 1 unabhängige IDD Weiterbildungsstunde im Modul 2

💻Preis: Die Teilnahme ist kostenlos

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