Die rechtlichen Anforderungen an Versicherungsmakler im Gewerbe- und KMU-Geschäft sind hoch – und sie steigen weiter. Schadenfälle sind komplexer, Risiken heterogener und die wirtschaftlichen Auswirkungen von Beratungsfehlern deutlich gravierender als im Privatkundengeschäft. Dr. Roland Weinrauch, Rechtsanwalt bei Weinrauch Rechtsanwälte und Referent beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2026, analysiert im Interview aktuelle OGH-Entscheidungen zur Maklerhaftung und zeigt auf, welche Maßstäbe Gerichte heute an eine rechtssichere Beratung anlegen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.01.2026
Die Haftung von Gewerbemaklern ist rechtlich klar umrissen, in der praktischen Umsetzung jedoch anspruchsvoll. Während die gesetzlichen Grundlagen für Privat- und Gewerbekunden ident sind, unterscheiden sich Umfang, Tiefe und wirtschaftliche Tragweite der Beratung erheblich. Gerade im Betriebsbereich können unzureichend abgesicherte Risiken rasch zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Eine strukturierte, nachvollziehbare Beratung wird damit zu einem zentralen Haftungsfaktor.
Laut Roland Weinrauch zeigt sich im Gewerbemaklerbereich zunehmend eine Entwicklung hin zu fachlicher Spezialisierung. Diese sei nicht nur eine Reaktion auf komplexere Risiken, sondern auch ein wirksames Instrument zur Haftungsvermeidung. „Im Bereich des Gewerbemaklers zeichnet sich eine zunehmende Spezialisierung ab, ähnlich wie im Bereich der Anwaltei. Ich denke, dass Spezialisierungen – auch vor dem Hintergrund der doch sehr umfangreichen Maklerhaftung – sinnvoll sind, weil jede fachliche Spezialisierung naturgemäß haftungspräventiv wirkt“, erklärt Weinrauch.
Haftungsfallen im Gewerbegeschäft
Die typischen Beratungsfehler unterscheiden sich laut Weinrauch nicht grundsätzlich von jenen im Privatkundengeschäft. Der wesentliche Unterschied liege vielmehr in den wirtschaftlichen Folgen. „Es sind eigentlich grundsätzlich dieselben Fehler wie im Privatkundengeschäft, mit dem großen Unterschied, dass die Auswirkung des Fehlers im Durchschnitt ‚teurer‘ ist, da das ‚falsch oder schlecht‘ versicherte Risiko im Betriebsbereich regelmäßig höher ist. Aber auch im Privatkundenbereich kommen Schadenfälle mit höheren Schadensummen vor, so z.B. im Bereich der privaten Unfallversicherung oder der Gebäudeversicherung.“
Veränderte Risiken, neue Anforderungen
Die Risikolandschaft im Gewerbebereich unterliege einem laufenden Wandel. Neue Risiken führten laut Weinrauch nicht nur zu zusätzlichen Herausforderungen, sondern auch zu neuen Spezialisierungsfeldern.
„Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Risikolandschaft verschärft hat, jedenfalls verändert sich die Risikolandschaft ständig“, sagt Weinrauch und verweist darauf, dass daraus auch neue Tätigkeitsfelder für spezialisierte Gewerbemakler entstehen.
Dokumentation als kritischer Haftungspunkt
Rechtlich gelten für Privat- und Gewerbekunden dieselben Haftungsmaßstäbe. In der Praxis unterscheiden sich die Herausforderungen laut Weinrauch jedoch deutlich.
„Aus einem rein rechtlichen Betrachtungswinkel ergibt sich kein Unterschied. Faktisch sehe ich natürlich nicht nur Unterschiede, was die Höhe der Schäden angeht, wie bereits angesprochen, sondern insbesondere auch was die Herausforderungen rund um die Dokumentation der Vermittlung angeht. Im Privatkundengeschäft liegt die Herausforderung sicher primär darin, in Massensparten einen kostenorientierten Standardvorgang zu etablieren, beim Gewerbekunden vielmehr darin, in der Flut an Information die relevante Dokumentation zu betreiben.“
Strukturen schaffen Sicherheit
Um im Spannungsfeld zwischen Beratungspflicht, Produktauswahl und Kundenverständnis rechtlich abgesichert zu bleiben, sieht Weinrauch organisatorische Maßnahmen als zentral an. „Entscheidend sind meiner Ansicht nach die Etablierung geeigneter Geschäftsgrundlagen (Maklervertrag, AGB) und die Verwendung von standardisierten Formularen“, betont er. Diese müssten an den jeweiligen Kanzleialltag angepasst sein.
Dr. Roland Weinrauch beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2026

Dr. Roland Weinrauch
Dr. Roland Weinrauch hält beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2026 am 3. März in der Pyramide Wien/Vösendorf den Vortrag „Haftungssichere Beratung im Gewerbegeschäft anhand von OGH-Fällen“.
Anhand ausgewählter Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs zur Maklerhaftung zeigt er auf, welche rechtlichen Maßstäbe insbesondere im Gewerbe- und KMU-Geschäft gelten. Im Mittelpunkt stehen reale Schadenfälle aus der Judikatur sowie konkrete Ableitungen für die tägliche Beratungspraxis. „Ich möchte den Teilnehmern anhand von Beispielen der Judikatur Einblicke in echte Schadenfälle geben. Ich werde versuchen, den Teilnehmern konkrete Handlungsanleitungen zu geben, die sie hoffentlich auch für ihre eigene Praxis sinnvoll anwenden können“, so Weinrauch.
AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2026

Wirtschaftliche Unsicherheit, digitale Haftungsfallen und steigende Anforderungen an die Beratung verändern das Gewerbegeschäft grundlegend – wer hier bestehen will, braucht mehr als Standardlösungen. Am 3. März 2026 zeigt das AssCompact Gewerbeversicherungssymposium in der Pyramide Wien/Vösendorf, wie Versicherungsmakler mit diesen Entwicklungen professionell umgehen können – inklusive 5 unabhängiger IDD-Weiterbildungsstunden.
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren











