Durch das Erbrechtsänderungsgesetz können Pflichtteilsberechtigte ihren Anspruch innerhalb eines Jahres geltend machen. Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) betont den gesteigerten Bedarf an rechtzeitiger finanzieller Planung.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 21.11.2025
Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) informiert über die praktischen Folgen des Erbrechtsänderungsgesetzes. Nachkommen sowie Ehegatten und eingetragene Partner haben seit der Reform Anspruch auf einen Geldpflichtteil, der nach einem Jahr fällig wird. Diese gesetzliche Frist kann in der Nachlassabwicklung zu einem kurzfristigen Liquiditätsbedarf führen.
Der ÖVM weist darauf hin, dass eine frühzeitige Planung notwendig ist, um Pflichtteilsansprüche geordnet bedienen zu können. Da innerhalb der gesetzlichen Frist liquide Mittel bereitstehen müssen, kann es erforderlich werden, finanzielle Vorsorgeinstrumente einzubeziehen. Versicherungsprodukte, insbesondere Ablebensrisikoversicherungen, werden in diesem Zusammenhang als mögliche Option genannt, weil sie eine definierte Auszahlung im Todesfall bieten und Hinterbliebene rasch mit Bargeld versorgen.
Durch eine zweckgebundene Todesfallleistung lassen sich nicht nur Pflichtteilsansprüche, sondern auch sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten, Bestattungskosten oder laufende Zahlungsverpflichtungen abdecken. Die Ausgestaltung, Versicherungssummen und Annahmekriterien unterscheiden sich je nach Anbieter. Der ÖVM verweist darauf, dass eine individuelle Beratung durch unabhängige Maklersinnvoll ist, um die passende Lösung im Rahmen der Nachlassplanung zu bestimmen.
Insgesamt zeigt die aktuelle Rechtslage, dass ausreichende Liquidität ein zentraler Bestandteil geordneter Nachlassregelungen ist und die fristgerechte Auszahlung gesetzlicher Ansprüche erleichtert.
ÖVM-Vorstand Mag. Alexander Meixner:
"Versicherungsprodukte zur Nachlassplanung sind jetzt wichtiger denn je. Eine gezielte Ablebensrisikoversicherung schafft die nötige Liquidität, um Pflichtteilsansprüche fristgerecht zu bedienen und den Nachlassplan verlässlich umzusetzen."
Foto oben: ÖVM-Vorstand Mag. Alexander Meixner
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