Mag. Ursula Modl, Geschäftsführerin der MODL CONSULTING Steuerberatung GmbH, referiert beim AssCompact Schadensymposium 2024 über die effiziente Abwicklung von Betriebsunterbrechungsschäden sowie die notwendige Anpassung von Versicherungsverträgen an aktuelle Marktbedingungen. Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie von praxisnahem Fachwissen, um Betriebsunterbrechungen optimal zu bewältigen und Ihre Versicherungsverträge zukunftssicher zu gestalten!
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.10.2024
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Laut Mag. Ursula Modl sollte jedes Unternehmen im Schadensfall vorrangig unternehmerisch handeln und alle potenziellen Maßnahmen prüfen, um den Umsatzverlust zu minimieren. „Unabhängig von der Versicherungsdeckung sollte jedes Unternehmen im Schadensfall unternehmerisch so agieren, wie es die betriebswirtschaftliche und unternehmerische Situation erfordert.“ Dazu zählen Schritte wie die Anmietung von Ersatzflächen, Fremdvergabe von Aufträgen oder die Nutzung von Lagerbeständen. Modl betont, dass auch Einsparungsmöglichkeiten wie die Einstellung der Mietfortzahlung in Betracht gezogen werden sollten, wenn das Mietobjekt unbenutzbar ist.
Versicherungssummen regelmäßig überprüfen
Um sicherzustellen, dass die Betriebsunterbrechungsversicherung den aktuellen Anforderungen entspricht, rät Modl, regelmäßig die Versicherungssumme sowie den relativen Deckungsbeitrag im Verhältnis zur Betriebsleistung zu überprüfen. Dies sollte in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler oder Betreuer erfolgen. „Es ist jedenfalls zu beachten, dass die Versicherungssumme ein zukunftsgerichteter Wert ist,“ erklärt sie. Auch die Vereinbarung einer Vorsorgeklausel sei empfehlenswert, um auf zukünftige Veränderungen vorbereitet zu sein.
Häufige Fehler bei der Berechnung von Betriebsunterbrechungsschäden
Ein häufiger Fehler bei der Berechnung von Betriebsunterbrechungsschäden liegt darin, dass Unternehmen sogenannte Stillstandskosten geltend machen, obwohl keine Umsatzeinbußen entstanden sind. „Oft werden von den betroffenen Unternehmen sogenannte Stillstandkosten gefordert,“ warnt Modl. Diese Kosten, wie Personal- und Maschinenkosten, seien durch den erwirtschafteten Deckungsbeitrag gedeckt, wenn kein Rückgang in der Verkaufsmenge vorliege. Ein anderer Fehler besteht darin, Lagerabbau zur Vermeidung von Umsatzausfällen nicht in der Schadensbewertung zu berücksichtigen, wenn diese Bestände später nicht wieder aufgefüllt werden.
Anpassung der Risikoanalyse
Um zukünftige Betriebsunterbrechungsschäden besser abzusichern, empfiehlt Modl, dass Unternehmen ihre Risikoanalyse regelmäßig anpassen und Worst-Case-Szenarien durchspielen. Sie erläutert: „Jeder Betrieb sollte sich das worst-case-Szenario vor Augen führen und dann schrittweise überlegen, wie in diesem Fall vorgegangen werden sollte.“ Dazu gehört auch die Überlegung, welche Maßnahmen zur Minderung des Deckungsbeitragsverlustes ergriffen werden können und welche Kosten dabei anfallen. Diese Kosten sollten im Rahmen der Versicherung berücksichtigt werden.
Festlegung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für Betriebsunterbrechungsschäden sollte auf Basis der geplanten Betriebsleistung und eines festgestellten relativen Deckungsbeitrags berechnet werden. Modl unterstreicht: „Die Planungsrechnungen sollen so genau wie möglich vorgenommen werden und Basis für die jährliche Meldung der Versicherungssumme darstellen.“ Sie empfiehlt zudem, Mehrkosten, die in bestimmten Branchen häufiger anfallen, ebenfalls mitzuversichern. Insbesondere bei Energielieferanten könne es im Schadenfall teurer werden, wenn Lieferverträge nicht eingehalten werden können.
Optimierung der Kommunikation im Schadensfall
Eine offene und transparente Kommunikation mit Versicherern, Beratern und Sachverständigen ist essenziell, um eine schnelle und faire Schadenabwicklung zu gewährleisten. „Nur so kann ein Schaden möglichst rasch und genau abgewickelt werden,“ erklärt Modl. Sie betont, dass Sachverständige bemüht sind, die Schadenshöhe objektiv und so genau wie möglich zu ermitteln, was durch eine klare Kommunikation erleichtert wird.
Ursula Modl beim AssCompact Schadensymposium 2024
Mag. Ursula Modl, Geschäftsführerin MODL CONSULTING Steuerberatung GmbH
Mag. Ursula Modl spricht beim AssCompact Schadensymposium am 21. November in der Pyramide Wien/Vösendorf über die „Herausforderung Konzipierung und Abrechnung eines Betriebsunterbrechungsschadens“. Dabei geht es um die Ermittlung des entgangenen Deckungsbeitrags im aktuellen Marktumfeld, die Ableitung von Schadenminderungskosten und die korrekte Berechnung der Versicherungssumme.
Teilnehmer erwartet praxisnahe Einblicke: „Ich hoffe, es sind einige Inputs zur aktuellen Lage dabei, die auch ein Problembewusstsein schaffen,“ so Modl.
Für Versicherungsmakler bietet der Vortrag wertvolle Erkenntnisse, die ihnen helfen, ihre Kunden besser zu beraten und die Schadenabwicklung effizienter zu gestalten. „Der Makler sollte seinen Kunden immer auf die Notwendigkeit einer laufenden Überprüfung der Versicherungssumme hinweisen,“ so Modl. Zudem spielen Makler eine wichtige Rolle im Schadensfall, indem sie aktiv an der Schadenbewertung mitwirken und den Kunden während des gesamten Prozesses unterstützen, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Sachverständigen.
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Das AssCompact Schadensymposium 2024 – jetzt anmelden!
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Das Symposium bietet eine Plattform für Fachbesucher, um von renommierten Branchenprofis wertvolle Einblicke und Expertentipps zu erhalten. Die Vorträge sind darauf ausgelegt, nachhaltige Strategien zu vermitteln, die sowohl Vertragskündigungen als auch Sanierungen vermeiden helfen. Mit dem Fokus auf präventive Maßnahmen wird den Teilnehmern ein detailliertes Wissen im Bereich der Schadenregulierung geboten.
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