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Drohnen-Novelle sorgt für Kritik: Experten warnen vor Haftungslücken bei Geschädigten

(Bild: © Nico - stock.adobe.com)

Drohnen-Novelle sorgt für Kritik: Experten warnen vor Haftungslücken bei Geschädigten

29. Juni 2026

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3 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Die geplante Novelle des Luftfahrtgesetzes sorgt kurz vor der politischen Beschlussfassung für heftige Kritik. Während die Bundesregierung heute Vormittag über die Gesetzesänderung beraten hat, warnen Luftfahrtrechtsexperten und Branchenvertreter vor erheblichen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Drohnen.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 29.06.2026

Kern der Novelle ist eine grundlegende Änderung bei der verpflichtenden Haftpflichtversicherung: Künftig soll für Drohnen der offenen und speziellen Kategorie nicht mehr zwingend eine gerätebezogene Haftpflichtversicherung erforderlich sein. Stattdessen soll eine pauschale Betreiber-Haftpflichtversicherung für sämtliche Drohnen eines Betreibers ausreichen.

Experten sehen Risiken für Geschädigte

Kritiker bezweifeln, dass diese Vereinfachung tatsächlich im Interesse der Geschädigten liegt. Sie warnen davor, dass im Schadenfall die eindeutige Zuordnung einer Drohne zu einer konkreten Versicherung erschwert werden könnte.

Sebastian Feiner von der Austrian Cockpit Association verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass Geschädigte ihren Schaden möglicherweise nicht vollständig ersetzt erhalten könnten, wenn Versicherungsfragen nicht eindeutig geklärt werden können.

Auch Drohnenexperte Mag. Johannes Fischler von der Air & More Drohnenversicherung sieht durch die geplante Regelung Nachteile für den Geschädigtenschutz sowie für das direkte Klagerecht gegen den Versicherer.

Kritik an Registrierungspraxis der Austro Control

Besonders brisant sind die Aussagen von Luftfahrtrechtsexperte und Rechtsanwalt Dr. Joachim Janezic in der Kleinen Zeitung. Er kritisiert nicht nur die geplante Gesetzesänderung, sondern auch die derzeitige Registrierungspraxis der Austro Control. Nach seinen Angaben werde bei der Registrierung einer Drohne zwar eine Versicherungsinformation abgefragt, deren Richtigkeit jedoch nicht überprüft.

„Bei der Registrierung bei der Austro Control kann ich im Feld für die Versicherung hineinschreiben, was ich will. Es wird nicht überprüft und ich erhalte trotzdem meine Registrierungsnummer.“

Janezic führt dies auf die begrenzten personellen Ressourcen der Behörde zurück. Seiner Einschätzung nach könnte die geplante Pauschalversicherung dazu dienen, bestehende administrative Probleme zu entschärfen. Gleichzeitig befürchtet er jedoch, dass dadurch Nachteile für Geschädigte in Kauf genommen werden könnten.

Zusätzlich vermutet Janezic, dass mit der Novelle auch bestehende Versicherungslösungen einzelner Interessensvertretungen – insbesondere des Österreichischen Aero-Clubs – rechtlich abgesichert werden könnten. Diese Einschätzung stammt ausschließlich von Janezic; eine Stellungnahme der betroffenen Organisation liegt dazu bislang nicht vor.

Regierung befasst sich heute mit Novelle

Die Gesetzesänderung wurde vom Verkehrsministerium im Juni in einem beschleunigten Begutachtungsverfahren auf den Weg gebracht. Nach Informationen der Kleinen Zeitung steht das Thema heute auf der Tagesordnung der Regierungssitzung.

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