Die Coronapandemie hat zu Radikalisierungstendenzen und der Zunahme von Verschwörungstheorien und Fake News geführt. Häufig werden Falschinformationen in den sozialen Netzwerken geteilt. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, wie mit solchen Falschmeldungen umgegangen werden soll.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 17.06.2021
Aktuelle Studien zeigen, dass die Coronapandemie Verschwörungstheorien begünstigt. In einer Erhebung unter Studierenden konnte laut dem ORF nachgewiesen werden, dass ein Drittel der Befragten für diesbezügliche Radikalisierungen anfällig ist.
Wird von Verschwörungstheorien gesprochen, taucht dabei oft das Wort „Fake News“ auf. „Falschnachrichten gab es schon immer. Durch die neuen digitalen Medien ist ihre Verbreitung aber viel einfacher geworden“, erklärt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes. „Oft wird die Verbreitung von Falschinformationen als reines Kavaliersdelikt gesehen. Dem ist aber nicht so; es können rechtliche Konsequenzen drohen“.
Gespräch suchen und auf Falschinformation hinweisen
„Stolpert man im Internet oder in analogen Medien über Falschinformationen, so hat man keinerlei rechtliche Verpflichtung, die Fake News als falsch zu entlarven oder den, der die News verbreitet, zum Umdenken zu bekehren“, erklärt Loinger. In einigen Fällen bietet es sich aber möglicherweise an, über denselben digitalen Kanal sachlich auf strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen hinzuweisen.
Zivilrechtliche Folgen denkbar
Ist man selbst betroffen, kann zivilrechtlich gegen Fake News vorgegangen werden. „Unter Umständen werden durch die Falschinformation Persönlichkeitsrechte verletzt. Geschädigte können gerichtlich die Unterlassung und Beseitigung der falschen Informationen erwirken. Auch die Forderung von Schadensersatz ist möglich“, so der CEO.
Strafen für Falschinformation
Auch das Strafrecht sieht für die Verbreitung von Fake News unterschiedliche Tatbestände vor; je nach Art von Information oder entstandenem Schaden. „Denkbar wären Verurteilungen wegen Verleumdung, Verhetzung, übler Nachrede, Beleidigung und Belästigung“, konkretisiert Loinger.
Abmahnungen, Kündigungen und Entlassungen möglich
Wenn Arbeitnehmer Falschinformationen öffentlich verbreiten und diese Auswirkungen auf den Arbeitgeber und die Kollegen haben, weil sie deren Ruf, ihr Ansehen oder ihre Reputation gefährden, dann sind auch arbeitsrechtliche Konsequenzen denkbar. „Das geht von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung oder Entlassung“, warnt der Vorsitzende des D.A.S. Vorstandes.
Falschmeldungen entlarven
Mittlerweile gibt es auch Websites, die gezielt Falschmeldungen entlarven. „Dort kann man selbst recherchieren, ob die verbreiteten Informationen stimmen oder falsch sind“, so Loinger.
Foto oben: Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes
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