zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

COVID-19 und die Deckung aus der Seuchen-BU

COVID-19 und die Deckung aus der Seuchen-BU

25. März 2020

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Nachdem zahlreiche Hotelbetreiber aufgrund der behördlichen Anordnungen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) zur Schließung ihrer Betriebe gezwungen waren und einen wirtschaftlichen Totalausfall erleiden, stellt sich aktuell die Frage des Deckungsschutzes aus den bestehenden Seuchen-BU Versicherungen. Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch (Foto) mit den Antworten.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 3/25/2020

„Ob eine erfolgversprechende Möglichkeit auf Deckungsschutz aus einer Seuchen-BU besteht, hängt von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab, die unter Umständen auslegungsbedürftig sind“, so Dr. Roland Weinrauch, Rechtsanwaltskanzlei Weinrauch Rechtsanwälte GmbH. Das gegenständliche Risiko sei in den am Markt verbreiteten Versicherungsbedingungen völlig unterschiedlich beschrieben.

So stelle sich z.B. die Frage, ob die Bedingungen überhaupt auf bestimmte Seuchen abstellen, ob entsprechende Aufzählungen demonstrativen Charakter haben, ob das Virus „SARS-CoV-2“ bzw. die Erkrankung COVID-19 unter den jeweiligen „Seuchen-Katalog“ zu subsumieren ist etc. Daneben stelle sich die Frage, wie die Betriebsschließung zustande gekommen ist.

„Soweit ersichtlich, sind die Versicherungsunternehmen bei der Abgabe von Deckungsbestätigungen derzeit sehr zurückhaltend, erste Pauschalablehnungen liegen vor“, so Dr. Weinrauch, „nach Prüfung einer Vielzahl von Bedingungen sind wir der Ansicht, dass in den uns bisher vorliegenden Fällen Deckungszusagen erfolgen sollten. Deckungsablehnungen sollten daher nicht einfach hingenommen werden, sondern im Einzelfall genau geprüft werden.“

„Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Kunden für eine solche Prüfung bzw. Geltendmachung von Ansprüchen zur Verfügung. Für eine Erstberatung in Bezug auf die bestmögliche Vorgangsweise mit Ihrem Kundenstock stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns gerne unter kanzlei@anwaltei.at, 01 53364990 bzw. 03155 20994 sowie unter www.anwaltei.at“, sagt Dr. Weinrauch. Ansprechpersonen für dieses Thema sind Dr. Roland Weinrauch, Mag. Patrick Huttmann und Mag. Johannes Mayer.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Rotes Kreuz und UNIQA Privatstiftung entwickeln „Stopp Corona“-App

Rotes Kreuz und UNIQA Privatstiftung entwickeln „Stopp Corona“-App

25.03.20

|

4 Min.

Keine Einschränkungen bei Krankenversicherungen

Keine Einschränkungen bei Krankenversicherungen

25.03.20

|

2 Min.

Acredia: Unternehmensinsolvenzen werden in Österreich um 8–10% steigen

Acredia: Unternehmensinsolvenzen werden in Österreich um 8–10% steigen

25.03.20

|

2 Min.

TOGETHER CCA: Versicherungsbranche digital versorgt

TOGETHER CCA: Versicherungsbranche digital versorgt

25.03.20

|

2 Min.

Generali – ein verlässlicher Partner in Zeiten von Corona

Generali – ein verlässlicher Partner in Zeiten von Corona

25.03.20

|

1 Min.

Steffen Ritter mit Video-Serie – Wichtige Schritte in der aktuellen Situation

Steffen Ritter mit Video-Serie – Wichtige Schritte in der aktuellen Situation

25.03.20

|

1 Min.

Soforthilfe Aktion von VARIAS voller Erfolg

Soforthilfe Aktion von VARIAS voller Erfolg

24.03.20

|

2 Min.

Wege in der Krise: Update zum Thema Kurzarbeit

Wege in der Krise: Update zum Thema Kurzarbeit

24.03.20

|

4 Min.

D.A.S. Betrieb läuft trotz Coronakrise weiter

D.A.S. Betrieb läuft trotz Coronakrise weiter

24.03.20

|

1 Min.

Neue Wege in der Krise – heute: Elektronische Unterschrift

Neue Wege in der Krise – heute: Elektronische Unterschrift

23.03.20

|

3 Min.

Wiener Städtische: Österreichweit in vollem Umfang für Sie da

Wiener Städtische: Österreichweit in vollem Umfang für Sie da

23.03.20

|

1 Min.

UNIQA startet Telemedizin

UNIQA startet Telemedizin

23.03.20

|

2 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)