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ARAG Gründer-Rechtsschutz / Partnernews

(Bild: © ARAG)

ARAG Gründer-Rechtsschutz / Partnernews

25. Oktober 2022

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3 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Mit diesem neuen Produkt soll das Umfeld der Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer rechtssicher gestaltet werden, sodass man sich ohne Rechtssorgen auf die Entwicklung und den Erfolg des eigenen Unternehmens konzentrieren kann.

2021 wurden in Österreich wieder mehr neue Unternehmen gegründet als in den Jahren davor.

Der Unternehmergeist ist in Österreich derzeit sehr stark und lässt sich durch die Krise nicht bremsen.

Der Rechtsschutzversicherer ARAG möchte diese Entwicklung positiv unterstützen.

Ein eigenes Unternehmen zu gründen erfordert schließlich Mut, gute Vorbereitung und einen starken Partner, der einen rechtlich absichert. Nicht jedes Unternehmen schafft es über die Gründungsphase hinaus.

Um das zu verhindern, sollte bereits in der Gründungsphase Unterstützung geboten werden. Mit dem neuen ARAG Gründer-Rechtsschutz in der Variante KOMFORT oder PREMIUM soll es für Neugründer die ersten drei Jahre Prämienbegünstigungen geben. So ist unter anderem der Fahrzeugbereich gratis mitversichert, auch wenn der Fuhrpark größer wird. Ebenso wird der im Betrieb tätige Ehegatte/Lebensgefährte/in bei der Beschäftigtenanzahl und somit Tarifierung nicht mitgezählt.

Bei der Neugründung eines Unternehmens sind oft noch keine oder wenig Angestellte beschäftigt, aber im Laufe der Zeit kann sich viel ändern und der Mitarbeiterbestand kann rasch anwachsen. ARAG sorgt mit einer Prämiengarantie dafür, dass die Prämie trotz wachsendem Unternehmen nicht ansteigt – dies bei vollem Versicherungsschutz und keiner Obergrenze bei der Beschäftigtenanzahl.

ARAG bietet darüber hinaus einen Gründer-Beratungsservice für anwaltliche Beratung rund um die Unternehmensgründung sowie einen Gründer-Vertragsservice zur Überprüfung oder Erstellung von Verträgen. Die neu erstellte Homepage des Unternehmens kann man mit dem digitalen Website-Check auf Rechtsfallen überprüfen lassen - mit wenigen Klicks zum Gutachten. So können Rechtsprobleme proaktiv verhindert werden.

Gerade in der Gründerphase schließt man sehr viele Rechtsgeschäfte ab, die für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind. Diese Gründergeschäfte möchte ARAG mit dem neuen Produkt doppelt absichern. Kommt es zu Streitigkeiten aus Gründergeschäften, dann gilt eine 100%ige Streitwertüberschreitung im Allgemeinen Vertragsrechtsschutz als prämienfrei mitversichert.

Eine Besonderheit gibt es für Neugründungen im Hotellerie- und Gastronomiebereich – auch ohne Mitversicherung des allgemeinen Vertragsrechtsschutzes besteht für Streitigkeiten mit Gästen innerhalb der EU Versicherungsschutz bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro.

Mit dem neuen Gründer-Rechtsschutz ist ARAG so flexibel wie Neugründer und deckt deren Bedürfnisse ab. Wichtig ist es den Unternehmensgründern von Anbeginn zur Seite zu stehen und mit den gebotenen Services, wie etwa dem digitalen Website-Check, proaktiv zu handeln, sodass Rechtsprobleme bestenfalls gar nicht entstehen. So können sich die Gründerinnen und Gründer voll und ganz ihrem Unternehmen widmen.

Der ARAG Gründer-Rechtsschutz ist abschließbar für Unternehmen, die innerhalb der letzten 12 Monate

  • ein Gewerbe angemeldet haben oder
  • sich im Firmenbuch eingetragen haben oder
  • eine gewerbliche/selbständige Steuernummer vergeben wurde.

Mehr Information finden Sie hier ...

Foto oben: Mag. Birgit Eder, ARAG-CEO

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