zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

72-Stunden-Klausel: "benutzt und beaufsichtigt"

72-Stunden-Klausel: "benutzt und beaufsichtigt"

30. September 2024

|

2 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob74/24v

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Für den Fall des – wie hier – länger als 72 Stunden dauernden Nicht-Bewohnens sind nach den Bedingungen „wasserführende Anlagen abzusperren“. Nach den Feststellungen im vorliegenden Fall hat die Klägerin das Wochenendhaus rund zwei Monate nicht bewohnt, weshalb sie die Wasserzuleitung allein nach dem letzten Satz von Art 6 Abs 2 der AWB hätte absperren müssen. Diese Verpflichtung gilt aber nach dem ersten Satz der Regelung nur für „nicht benutzte und nicht beaufsichtigte Baulichkeiten“. In der Entscheidung OGH 7 Ob 41/94 wurde bereits ausgeführt, dass an die Qualität der Beaufsichtigung keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen, als es der Kontrolltätigkeit, die mit dem üblichen Benützen verbunden ist, entspricht. Ausgehend davon wurde die Anwesenheit eines Nachbarn für mehrere Stunden, der „notgedrungen“ das Haus durchqueren musste, wenn er in den Garten wollte und bei solchen Gelegenheiten eine durch den dortigen Schadensfall hervorgerufene Durchnässung der Decke erkennen hätte können, als ausreichende Beaufsichtigung des Hauses angesehen. Diese Überlegungen lassen sich auf den vorliegenden Fall übertragen. Anders als in der Entscheidung OGH 7 Ob 104/20z, wo eine Anwesenheit über ein paar Minuten in einem Appartement, um etwas zu holen als nicht ausreichend beurteilt wurde oder ein Dritter das Haus zur Beaufsichtigung nur kurz betrat, um „nach dem Rechten zu sehen“, ist im gegenständlichen Fall das Objekt als benutzt anzusehen. Der Ehemann der Klägerin ist hier nach den Feststellungen ausreichend oft und vor allem auch lange genug im Wochenendhaus gewesen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Ehegatte der Klägerin das Haus während seiner Aufenthalte dort tatsächlich benutzte und sich auch über mehrere Stunden dort aufhielt. Er verwendete nach den Feststellungen fallweise die Küche um sich Kaffee zu kochen und verrichtete Gartenarbeiten. Beides ist auch mit der Benutzung der wasserführenden Anlagen verbunden und ist damit insgesamt mit der Kontrolltätigkeit während des Bewohnens vergleichbar. Damit wurde das Wochenendhaus der Klägerin vor dem Schadenseintritt benutzt und beaufsichtigt. Es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.

versdb 2024, 40
Leitungswasser
7Ob74/24v

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

OGH aktuell - neue Entscheidung

OGH aktuell - neue Entscheidung

30.09.24

|

7 Min.

Das Vorsorge-Paradoxon: Wie Emotionen die Entscheidungsfindung beeinflussen

Das Vorsorge-Paradoxon: Wie Emotionen die Entscheidungsfindung beeinflussen

30.09.24

|

5 Min.

Acredia: Neue Direktorin für Information & Grading

Acredia: Neue Direktorin für Information & Grading

30.09.24

|

1 Min.

Maklerevent mit Impact dank UNIQA und Generali

Maklerevent mit Impact dank UNIQA und Generali

30.09.24

|

2 Min.

Zeitlicher Geltungsbereich in der Pflichtversicherung

Zeitlicher Geltungsbereich in der Pflichtversicherung

30.09.24

|

1 Min.

Niedrigerer Wiederherstellungsaufwand

Niedrigerer Wiederherstellungsaufwand

30.09.24

|

1 Min.

Versicherungssumme, Höchstversicherungssumme, Höchsthaftungssumme

Versicherungssumme, Höchstversicherungssumme, Höchsthaftungssumme

30.09.24

|

1 Min.

Mehrere Ursachen

Mehrere Ursachen

30.09.24

|

1 Min.

Erfolgsaussichtenprüfung: Einordnung Unfallbegriff für Prozess gegen Unfallversicherer

Erfolgsaussichtenprüfung: Einordnung Unfallbegriff für Prozess gegen Unfallversicherer

30.09.24

|

1 Min.

INFINCO Financial Lines Dialog 2024 – Aktuelle Haftungsrisiken für Manager und KI im Fokus

INFINCO Financial Lines Dialog 2024 – Aktuelle Haftungsrisiken für Manager und KI im Fokus

30.09.24

|

2 Min.

AssCompact Schadensymposium 2024: Jetzt Fachwissen und IDD-Stunden sichern!

AssCompact Schadensymposium 2024: Jetzt Fachwissen und IDD-Stunden sichern!

27.09.24

|

3 Min.

Allianz Global Wealth Report 2024: Österreichs Geldvermögen trotz Inflation gewachsen

Allianz Global Wealth Report 2024: Österreichs Geldvermögen trotz Inflation gewachsen

27.09.24

|

5 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)