zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

„Vorschaden“ und Krankenzusatzversicherung

„Vorschaden“ und Krankenzusatzversicherung

26. Mai 2021

|

3 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Der Oberste Gerichtshof (OGH) musste in seiner Entscheidung vom 24.03.2021 (7 Ob 3/21y) überprüfen, ob die Deckungsablehnung der Behandlungskosten für ein künstliches Kniegelenk aufgrund einer bestehende Vorerkrankung berechtigt ist.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 5/26/2021

Was ist passiert?

Der Kläger litt schon länger an einer beschwerdefreien Gonarthrose im linken Knie. Am 21.04.2018 stürzte er über eine Treppe, verletzte sich an diesem Knie und erlitt (lediglich) einen Gelenkserguss. Diese Verletzung aktivierte jedoch die Gonarthrose und führte zu starken Schmerzzuständen. Der Kläger begab sich in stationäre Behandlung einer Privatklinik und erhielt wenige Tage nach dem Sturz ein künstliches Kniegelenk. Dies wurde aufgrund der ausgeprägten Schmerzen und der bereits vorher bestandenen Gonarthrose notwendig. Ohne diesen Sturz wäre eine Knieprothese beim bis dahin beschwerdefreien Kläger erst mittel- bis langfristig erforderlich geworden.

In weiterer Folge begehrte der Kläger von der beklagten Versicherung den Ersatz der Behandlungs- und Operationskosten. Die Vorinstanzen wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass die Prothese auch ohne den Sturz erforderlich geworden wäre. Der Oberste Gerichtshof (OGH) musste in seiner Entscheidung vom 24.03.2021 (7 Ob 3/21y) schließlich überprüfen, ob die bestehende Vorerkrankung zur Deckungsablehnung berechtigt.

Wie ist die Rechtslage?

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde als Versicherungsfall die „medizinisch notwendige Heilbehandlung des Versicherten wegen Krankheit oder Unfallfolgen“ definiert. Auf allfällige Vorschäden wird in diesen Bedingungen hingegen in keinster Weise Bezug genommen.

Nach Ansicht des OGH sehen daher die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen auch keine sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes in Bezug auf Vorschäden vor. Eine solche Begrenzung sei für einen durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall auch nicht aus dem Gesamtzusammenhang klar erkennbar. Vor diesem Hintergrund sei von einer uneingeschränkten Deckungszusage für Heilbehandlungen auszugehen, sofern solche Heilbehandlungen als Folge eines Unfalls notwendig werden, also ein Unfall auch – unter Umständen neben einer Vorerkrankung – kausal dafür ist. Da die Schmerzen im Knie des Klägers erst durch den Sturz aktiviert wurden und nur dadurch die Knieoperation zu diesem (früheren) Zeitpunkt notwendig wurde, ist die Versicherung zur Deckung verpflichtet.

Schlussfolgerung

Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Werden in Versicherungsbedingungen daher Vorschäden nicht ausdrücklich vom versicherten Risiko ausgeschlossen, genügt es für eine Deckung bereits, dass Heilbehandlungen durch einen Unfall zumindest mitverursacht worden sind.“

Von Dr. Roland Weinrauch (Foto), Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte: https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Titelbild: ©jirsak – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

FERI: Neue EU-Transparenzrichtlinie ist wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit

FERI: Neue EU-Transparenzrichtlinie ist wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit

26.05.21

|

3 Min.

VIG-Hauptversammlung 2021: Dividenden-Zustimmung von 0,75 Euro pro Aktie

VIG-Hauptversammlung 2021: Dividenden-Zustimmung von 0,75 Euro pro Aktie

26.05.21

|

3 Min.

AssCompact Live-TV: Aktuelle Richtlinien und Werte der einzelnen SV-Träger

AssCompact Live-TV: Aktuelle Richtlinien und Werte der einzelnen SV-Träger

26.05.21

|

4 Min.

AssCompact Live TV: Qualitätsmanagement mit digitalen Helfern optimieren

AssCompact Live TV: Qualitätsmanagement mit digitalen Helfern optimieren

25.05.21

|

2 Min.

M&G Investments: Mehr Inflation tut Infrastrukturinvestments gut

M&G Investments: Mehr Inflation tut Infrastrukturinvestments gut

25.05.21

|

3 Min.

durchblicker: Reiseversicherung in Corona-Zeiten

durchblicker: Reiseversicherung in Corona-Zeiten

25.05.21

|

3 Min.

Wiener Städtische Versicherung kooperiert mit Cyber Trust Austria

Wiener Städtische Versicherung kooperiert mit Cyber Trust Austria

25.05.21

|

2 Min.

Der Allmählichkeitsausschluss in der Haftpflichtversicherung

Der Allmählichkeitsausschluss in der Haftpflichtversicherung

25.05.21

|

6 Min.

Funk: „Cyber-Risiken“ – Nummer-Eins-Risiko für Unternehmen

Funk: „Cyber-Risiken“ – Nummer-Eins-Risiko für Unternehmen

21.05.21

|

4 Min.

VIG startet mit „VIG 25“ neues Strategieprogramm

VIG startet mit „VIG 25“ neues Strategieprogramm

21.05.21

|

5 Min.

UNIQA: Gute Performance im 1. Quartal 2021

UNIQA: Gute Performance im 1. Quartal 2021

21.05.21

|

6 Min.

Drei einfache Rituale, die modernen Vertrieb auszeichnen

Drei einfache Rituale, die modernen Vertrieb auszeichnen

21.05.21

|

6 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)