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Wahrung von Fristen sind für den Versicherungskunden wesentlich

Wahrung von Fristen sind für den Versicherungskunden wesentlich

08. Oktober 2021

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5 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Reinhard Jesenitschnig ist der Meinung, dass jeder Makler selbst zu entscheiden hat, wie intensiv er die im § 28 geforderte Unterstützung nach Eintritt eines Versicherungsfalles seinen Kunden angedeihen lässt. Neben dieser im Gesetz nicht näher definierten Unterstützung verlangt der Gesetzgeber aber konkret die Wahrung von Fristen, die für den Versicherungskunden wesentlich sind.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10/8/2021

Von Reinhard Jesenitschnig (Foto)

Eine Ausnahme bildet die Entscheidung 7 Ob 63/19v, in der die Fristversäumnis zur Klagebeantwortung für den Versicherungskunden – einen Steuerberater – zu einem prekären Versäumnisurteil führte. Der Steuerberater leitete, ohne sonst tätig zu werden, die Klage gegen Ende der Einspruchsfrist an seinen Versicherungsmakler weiter, und dieser übermittelte sie an den Haftpflichtversicherer, ebenfalls ohne sonstige Veranlassung. Nach Rechtskraft des Versäumungsurteils stellte der Steuerberater gegenüber seinem Versicherungsmakler Schadenersatzansprüche und erreichte schließlich ein gleichgeteiltes Mitverschulden des Maklers. Das Gericht warf dem Makler primär nicht – wie es in den Berichten über das Urteil vordergründig den Anschein hatte – Versäumnisse in Zusammenhang mit Fristen vor. Vielmehr monierten die Richter, dass er im Wissen um die ungeklärte Deckungssituation seinen Kunden nicht unverzüglich und ausdrücklich darauf hinwies, selbständige Schritte zur Schadenabwehr zu setzen, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren.

In diesem Urteil dokumentiert sich das weitverbreitete Konfliktpotenzial, wenn Kunden im Versicherungsfall nicht sofort über Deckungsprobleme und die damit möglicherweise verbundenen Konsequenzen informiert werden. Sehr oft steckt dahinter die Angst, den Kunden zu vergrämen, ihn unnötig zu verunsichern, bevor das Problem nicht endgültig verifiziert oder – hoffentlich – falsifiziert wird, vielleicht auch gegenüber dem Kunden eigene Versäumnisse eingestehen zu müssen.

Wie weit kann sich ein Makler im Einzelfall engagieren?

In der Praxis wird es am vorhandenen Fach- und Rechtswissen liegen, wieweit sich ein Makler im Einzelfall engagieren kann – und an seiner Reflexionsfähigkeit, das eigene Wissen einzuschätzen. Da auch ein Versicherungsmakler für alle Lebensbereiche nur 24 Stunden am Tag zur Verfügung hat und sein Berufsleben zu einem hohen Anteil vom vertrieblichen Bereich mit all seinen Facetten wie Marktüberblick, Produktanalyse, Bedarfserhebung und Risikobeurteilung geprägt ist, wird wohl wenig Platz für tiefergehende Schadenausbildung, Befassung mit Rechtsliteratur, Judikatur und Kommentaren, Auseinandersetzungen mit Versicherern und deren spezialisierten (?) Schadenreferenten verbleiben. Hier wären mE Standesvertretungen und Maklerorganisationen gefordert, um für die Fragen des Schadenalltags Ansprechstellen zu bieten, die auf kurzem Weg kompetente Antworten liefern können. Für die „großen“ und komplexen Problemfälle bleiben dann noch immer versierte Anwälte und die RSS. Plattformen sind gut für Erfahrungsaustausch und Tipps, insbesondere im vertrieblichen Bereich. Für die Klärung von Bedingungsformulierungen und rechtlichen Fragen ist der Kreis, der sich zur Beantwortung berufen Fühlenden, zu heterogen und es fehlt für den Antwortsuchenden die notwendige Verbindlichkeit.

Maklerausbildung: Erarbeiten praktische Herangehensweise bei Problemfällen fehlt

In den Maklerausbildungen, in diversen Seminaren, die zu Corona-Zeiten mit Online-Angeboten wie Pilze aus dem Boden schießen, wird sehr viel Fachwissen in unterschiedlichsten Bereichen vermittelt. Und das ist gut so. Es fehlt mir aber – insbesondere im Konzept für die Maklerausbildung – das Erarbeiten der praktischen Herangehensweise an diverse Problemstellungen, für den Schadenbereich z. B. zur Frage: Wie führe ich eine formelle und in der Folge eine materielle Deckungsprüfung durch? Die formelle Deckungsprüfung basiert auf den Bestandteilen des Versicherungsvertrages und damit auch auf den geltenden Versicherungsbedingungen. Sie ist Voraussetzung jeder Schadenmeldung, die wir für unsere Kunden an deren Versicherung übermitteln. Und sie ist der entscheidende erste Schritt für eine friktionsarme Abwicklung des Schadens. Die Einhaltung eines systematischen Prüfungsablaufes (Punkt für Punkt) gewährleistet ein hohes Maß an Fehlervermeidung (Veits: Nichterkennung unberechtigter Schadenablehnungen, Fehleinschätzungen, Ungenauigkeiten) und führt – dem geübten Radfahrer gleich – zu einem Automatismus, der sich in der Ablaufgeschwindigkeit und in der Freude am Tun bemerkbar macht.

Mit der systematischen Deckungsprüfung verringern sich nicht nur die angeführten Fehler, der Versicherungsmakler ist von vorneherein für Fragen und Einwendungen des Schadenreferenten gewappnet und zum fachlichen Duell bereit.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact Oktober-Ausgabe!

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