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Vorsorge: Selbstbestimmung in schweren Zeiten

Vorsorge: Selbstbestimmung in schweren Zeiten

22. Juni 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Laut dem Österreichischen Verband Financial Planners hat die Nachfrage nach Maßnahmen zur Vorsorge seit Ausbruch der Corona-Pandemie rasant zugenommen. Vorstandsmitglied und Private-Banking-Experte Rainer Bartusch erläutert vier wesentliche Schritte zur richtigen Vorkehrung und weist auf Stolpersteine hin, die Konsumenten oft übersehen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 6/22/2020

Einer 2019 durchgeführten Studie der Österreichischen Notariatskammer zufolge widmen Österreicher dem Thema Vorsorge hohe Aufmerksamkeit und sind sensibler geworden. Im letzten halben Jahr hat sich aber auch die jüngere Generation mit dem Thema Vorsorge vermehrt auseinandergesetzt. Vor diesem Hintergrund gibt es laut Rainer Bartusch vier To Do’s zur richtigen Vorkehrung:

1. Testament: Turnusmäßige Prüfung bzw. Änderung

Mit dem Ableben tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese entspricht aber oft nicht dem tatsächlichen Willen des Verstorbenen. Durch das Erstellen eines klar formulierten Testaments kann hier entgegengewirkt werden. Hier empfiehlt Bartusch, das Testamente turnusmäßig auf die Richtigkeit der aktuellen Fallkonstellation zu prüfen, da sich Lebenssituationen ändern. Als Turnus empfiehlt sich ein Zeitraum von fünf Jahren. Allerdings müssen gewisse Formvorschriften erfüllt werden, weshalb es empfehlenswert ist, sich entsprechend beraten und das Testament auch im Testamentsregister erfassen zu lassen.

2. Vorsorgevollmacht: Hab und Gut in vertrauten Händen

Eine unvorhergesehene Krankheit oder ein schwerer Unfall mit gravierenden gesundheitlichen Konsequenzen kann Menschen ihrer Handlungsfähigkeit berauben. „Viele denken, dass ein erwachsenes Kind oder der Lebenspartner automatisch entscheiden darf, wenn Eltern oder Partner dazu nicht mehr in der Lage sind. Das ist falsch, es wird immer eine entsprechende Vollmacht benötigt“, so Bartusch. Er rät, sich ab der Volljährigkeit mit dem Thema Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen.

3. Patientenverfügung: Falls Sie Ihren Willen selbst nicht mehr kundtun können

Mit einer Patientenverfügung schützen Sie sich davor, dass Ärzte Sie gegen Ihren Willen bis zur letzten Stunde hin mit allen Möglichkeiten der modernen Medizin behandeln, falls Sie Ihren Willen selbst nicht mehr kundtun können. Doch eine Patientenverfügung sollte Sie, laut Bartusch, nicht ohne Beratung erstellen. Zudem ist es sinnvoll, das Dokument auch im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats und im Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte zu registrieren. Jede Hinterlegung in diesen Registern gibt die Sicherheit, dass bei Eintreten des jeweiligen Ereignisses das Dokument verfügbar ist und damit der Willen des Patienten Berücksichtigung findet.

4. Digitaler Nachlass: Postmortaler Datenschutz

Immer mehr ein Thema wird der sogenannte Digitale Nachlass. „Man denke hier beispielsweise nur an Facebook, Twitter, Linkedin, E-Mail und Paypal-Accounts oder Dokumente in cloud-basierten Online-Speicherorten“, so Bartusch. Der digitale Nachlass geht nämlich in die Gesamtrechtsnachfolge über. Das heißt, die Erben entscheiden, was mit den Accounts geschieht. „Regelt man den digitalen Nachlass nicht, kann es zu einer Reihe von Problemen kommen. Es bleiben beispielsweise Vermögenswerte unerkannt oder Kosten fallen an, weil zahlungspflichtige Internetdienste weiter laufen“, warnt der zertifizierte Finanzplaner.

Bild: ©zephyr_p - stock.adobe.com

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