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Neue Betrugswelle gegen österreichische Unternehmen

Neue Betrugswelle gegen österreichische Unternehmen

18. Juni 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Betrugswelle gegen österreichische Unternehmen. Firmen werden von angeblichen Geschäftskunden kontaktiert, über die Änderung der Bankverbindungen informiert und ersucht, zukünftige oder ausstehende Zahlungen auf ein anderes Bankkonto als üblich zu überweisen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 6/18/2020

Das Bundeskriminalamt (BK) warnt vor Business E-Mail Compromise (BEC). Dabei handelt es sich um eine Betrugsform, der zumeist Unternehmen zum Opfer fallen, die internationale Geschäftsbeziehungen pflegen. Beim BEC übernehmen Betrüger entweder E-Mail-Konten von Firmen oder erstellen eigene E-Mail-Konten, die den echten E-Mail-Adresse nahezu gleichen. Anschließend werden jeweils deren Partnerfirmen kontaktiert und über angebliche Änderungen der Bankverbindungen informiert. Die Täter agieren damit vermeintlich im Namen des eigentlichen Geschäftspartners und ersuchen ihre Opfer zukünftige oder ausstehende Zahlungen auf ein anderes Bankkonto als üblich zu überweisen. So werden die Zahlungen auf ein Konto der Täter umgeleitet und danach schnellstmöglich weitertransferiert oder behoben.

Betrugsversuch in letzter Minute vereitelt

Ein österreichisches Unternehmen erhielt im April und Mai 2020 von einem angeblichen Partnerunternehmen die Mitteilung, dass das Verrechnungskonto für Zahlungen geändert wurde. Die verwendete E-Mail-Adresse wurde jedoch von den Tätern eigens angelegt und unterschied sich lediglich in einem einzelnen Buchstaben von der tatsächlichen E-Mail-Adresse des Geschäftspartners. Trotz Einhaltung interner Sicherheitsmechanismen gelang es den Tätern, das Unternehmen zu Zahlungen von insgesamt 600.000 Euro zu bewegen. Da jedoch die Zahlungsdetails der Täter unrichtig waren, wurde der Betrug in letzter Minute noch bemerkt und die Zahlungen retourniert.

Tipps zum Schutz
  • Achten Sie auf einlangende Ersuchen, die die Änderung der Zahlungsverbindungen bekannt geben und verifizieren Sie diese, bevor Sie die nächste Zahlung leisten.
  • Verwenden Sie für die Verifizierung unbedingt einen anderen Kommunikationskanal, als jenen, über den der Änderungswunsch eingelangt ist.
  • Versuchen Sie, Ihnen persönlich bekannte Personen aus Partnerunternehmen, über die Ihnen bereits bekannten und bereits genutzten Kontaktdaten zu erreichen.
  • Überprüfen Sie kritisch die Schreibweise von E-Mail-Adressen von Absendern. Selbst wenn die Schreibweise exakt jene ist, die Sie von Ihrem Partner kennen, muss es sich nicht zwingend um jene von Ihrem Geschäftspartner handeln.
  • Achten Sie auf jede Änderung in der Kommunikation. Rechtschreibfehler, unübliche Formulierungen oder ein ungewöhnlicher Wechsel zwischen „Sie“ und „Du“ könnten ein Anzeichen für einen Täuschungsversuch sein.

Quelle: Bundeskriminalamt

Bild: ©Rogatnev - stock.adobe.com

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