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Trendtag: OGH-Urteile zu Leistungspflicht, Rücktritt und Kündigung – was Vermittler wissen müssen

(Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com)

Trendtag: OGH-Urteile zu Leistungspflicht, Rücktritt und Kündigung – was Vermittler wissen müssen

10. Juli 2025

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6 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt-Trendtag-News

Univ.-Prof. Dr. Eva Palten, Professorin für Zivilrecht und Vertragsversicherungsrecht an der Universität Wien, zählt zu den führenden Expertinnen für Versicherungsrecht in Österreich. Beim AssCompact Trendtag 2025 gibt sie in ihrer Keynote einen praxisnahen Überblick über aktuelle OGH-Entscheidungen und zeigt auf, worauf Vermittler in der Beratung und Betreuung achten sollten.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10.07.2025

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Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherern und Kunden nimmt zu – ebenso wie die Bedeutung aktueller OGH-Urteile für die Praxis. „Versicherungsnehmer sind heute kritischer, wehrhafter und eher bereit, Streitigkeiten bis zum OGH zu führen. Die Zahl der Urteile wächst, und das betrifft zunehmend auch neue Schwerpunkte. Früher war es die Unfallversicherung, jetzt sind es immer öfter Elementarversicherungen und Rechtsschutzversicherungen. Das liegt an der Komplexität dieser Sparten – Stichwort Baustein-Prinzip und schwierige Abgrenzungsfragen“, erklärt Palten.

Jedes Urteil als Orientierungshilfe

OGH-Urteile seien weit mehr als Entscheidungen für den Einzelfall. Sie geben wichtige Leitlinien für die Praxis. „Auch wenn Urteile formal nur für den konkreten Fall gelten: Sie schaffen Orientierung. Besonders prägend sind Entscheidungen aus Verbandsklagen, etwa zur Schadenfallkündigung oder zu Dauerrabattklauseln. Diese Urteile bewegen oft die gesamte Branche dazu, AVB-Klauseln zu überarbeiten“, betont Palten.

Gerade im Bereich der groben Fahrlässigkeit und der Obliegenheitsverletzungen gebe es spannende Entwicklungen: „Die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit nimmt zu. Das wirft neue Fragen auf, etwa zum Verhältnis zu grob schuldhaften Obliegenheitsverstößen, bei denen weiter Leistungsfreiheit droht.“

Vertragsauslegung und Maklerpraxis

In der aktuellen Judikatur stehen Fragen der Vertragsauslegung im Vordergrund. „Es entscheidet nicht der reine Wortlaut, sondern das objektivierte Verständnis eines durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmers. Diese Perspektive ist zentral und verlangt von Vermittlern ein tiefes Verständnis für die Funktion von AVB-Klauseln“, erläutert Palten. Das betreffe vor allem Obliegenheiten, Risikoumschreibungen und Ausschlüsse.

Fehlerquellen bei Kündigung und Rücktritt

Besondere Herausforderungen sieht Palten bei der Vertragskündigung. Fristen, Formvorschriften und die Frage, wer zur Kündigung berechtigt ist, führen in der Praxis immer wieder zu Fehlern. „Fristversäumnisse sind ein Klassiker – und sie führen ohne Umwege in die Maklerhaftung. Hier hilft nur konsequentes Fristenmanagement“, mahnt Palten.

Auch die Rolle des Maklers bei Kündigungen sei oft heikel. „Ist der Makler überhaupt bevollmächtigt, für den Versicherungsnehmer zu kündigen? Und umgekehrt: Sind Kündigungen des Versicherers, die direkt an den Kunden und nicht an den Makler gerichtet sind, wirksam? Das sind Fragen, die immer wieder für Streit sorgen.“

Auch Versicherer stoßen bei der Schadenfallkündigung auf strenge Vorgaben. „Der OGH sieht Schadenfallkündigungsklauseln kritisch. Viele Klauseln scheitern an Intransparenz oder daran, dass sie die Versicherungsnehmer gröblich benachteiligen. Aus der Judikatur lassen sich aber klare Richtmarken ableiten, die bei der Gestaltung helfen“, so Palten.

Fachwissen als Schlüssel

Für die Praxis der Vermittler gibt Palten einen klaren Rat: „Fachwissen ist der Schlüssel. VersVG, ABGB, Judikatur – diese Grundlagen muss man kennen. Das minimiert Fehlerquellen, stärkt die Beratungskompetenz und hilft, den Kunden im Schadenfall besser zu unterstützen. Vermittler brauchen kein Jus-Studium, aber ein solides rechtliches Fundament – das muss in Ausbildung und Fortbildung gepflegt werden.“

Auch wenn es wenige OGH-Urteile direkt zur Maklerhaftung gibt: Indirekt seien viele Entscheidungen relevant. „Wenn der OGH eine Leistungsablehnung bestätigt, ist das oft auch ein Signal, ob Beratung und Deckungskonzept des Maklers gepasst haben. Das sollte man immer im Hinterkopf haben.“

Eva Palten beim AssCompact Trendtag 2025

Trendtag: OGH-Urteile zu Leistungspflicht, Rücktritt und Kündigung – was Vermittler wissen müssen

Univ.-Prof. Dr. Eva Palten, Professorin für Zivilrecht und Vertragsversicherungsrecht an der Universität Wien

Univ.-Prof. Dr. Eva Palten spricht am 9. Oktober 2025 beim AssCompact Trendtag im Eventhotel Pyramide Wien/Vösendorf. Die aktuelle Judikatur des OGH prägt maßgeblich den Umgang mit Leistungsfällen und Kündigungen in der Versicherungsbranche. In ihrem Vortrag erhalten die Teilnehmenden einen kompakten und praxisnahen Überblick über zentrale Entscheidungen zur Leistungspflicht des Versicherers, ergänzt um ausgewählte Aspekte des Kündigungsrechts – sowohl aus Sicht des Versicherers als auch der Kund:innen. Verständlich aufbereitet und mit konkreten Beispielen versehen, liefert der Vortrag wertvolle Impulse für Versicherungsmakler:innen und Fachkräfte, die rechtlich sicher beraten und handeln möchten. Der Fokus liegt darauf, den Besucher:innen praxisnahe Einblicke in die aktuelle OGH-Judikatur zu geben und konkrete Handlungshilfen für eine rechtssichere Beratung zu vermitteln. Die Teilnehmer dürfen sich also auf konkrete Aha-Erlebnisse freuen. „Mein Ziel ist es, dass die Besucher nach dem Vortrag sagen: Jetzt verstehe ich das besser, darauf werde ich achten, das kann ich direkt umsetzen“, so Palten.

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Trendtag: OGH-Urteile zu Leistungspflicht, Rücktritt und Kündigung – was Vermittler wissen müssen

Der AssCompact Trendtag 2025 findet am Donnerstag, 9. Oktober 2025 im Eventhotel Pyramide Wien/Vösendorf statt und gilt als einer der wichtigsten Branchentreffs für die Versicherungs- und Finanzwirtschaft in Österreich. Auf dem Programm stehen hochkarätige Keynotes, drei Fachkongresse, zahlreiche Produkt- und Serviceneuheiten sowie ein umfangreicher Messebereich mit rund 80 Ausstellern.

Die Veranstaltung bietet eine gute Gelegenheit zur fachlichen Weiterbildung, zum persönlichen Austausch und zur Orientierung in einem sich wandelnden Marktumfeld.

Die Teilnahme ist für Vermittler:innen mit aufrechter Gewerbeberechtigung sowie für Mitarbeiter:innen der ausstellenden Gesellschaften kostenfrei.

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