zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Rückforderung der Versicherungssteuer bei Rückabwicklung?

Rückforderung der Versicherungssteuer bei Rückabwicklung?

01. Dezember 2020

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Der OGH hatte im Verfahren zu GZ 7 Ob 105/20x die Frage zu beantworten, ob der Versicherungsnehmer bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des Versicherungsvertrags bei einem berechtigten (Spät-) Rücktritt vom Versicherer auch die bezahlten Versicherungssteuern in der Höhe von 4% rückfordern kann.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12/1/2020

Wie ist die Rechtslage?

Der OGH hat festgehalten, dass durch den Wegfall des Vertrags im Folge eines Rücktritts der Rechtsgrund für das Behalten der empfangenen Leistungen bei beiden Parteien erlischt. Bei der nach § 7 Abs 1 VersStG erhobenen Versicherungssteuer sei jedoch zu berücksichtigten, dass der Versicherungsnehmer Steuerschuldner ist, während der Versicherer nur für die Einhebung und Abfuhr der Steuer haftet. Da die eingehobene Versicherungssteuer nicht beim Versicherer verbleibt, sondern dieser lediglich die abgabentechnische Aufgabe der Berechnung, Einhebung und Ablieferung der Steuer an den Staat zu besorgen hat, ist der Versicherer durch die Einhebung der Versicherungssteuer nicht bereichert. Der OGH hat nun entschieden, dass nach § 1435 ABGB der Versicherungsnehmer im Falle des ihm zustehenden Rücktritts vom Vertrag nur die Netto-Versicherungsprämie, also das Entgelt für die Versicherung zurückfordern kann, nicht jedoch die Versicherungssteuer.

Schlussfolgerung

Dazu lassen sich laut Versicherungsrechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch folgende Schlussfolgerungen treffen: „Für die Rückforderung der geleisteten Versicherungssteuern in der Höhe von 4% verweist der OGH darauf, dass diese entweder im Abgabeverfahren vom Bund, oder nach schadenersatzrechtlichen Bestimmungen vom Versicherer zurückgefordert werden müssen. Aufgrund des Aufwands des abgabenrechtlichen Verfahrens und einer allenfalls problematischen Rechtslage, sei es jedoch nicht erforderlich, vor Erhebung des Schadenersatzanspruches gegen den Versicherer, vom Bund die Steuer zurückzuverlangen.“

Von Dr. Roland Weinrauch, Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte: https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Titelbild: © Sebastian Duda – Fotolia

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

VIG: Hartwig Löger als neues Vorstandsmitglied bestellt

VIG: Hartwig Löger als neues Vorstandsmitglied bestellt

01.12.20

|

2 Min.

Thomas Hajek: „Corona-Krise hat zu spannenden Lerneffekten geführt“

Thomas Hajek: „Corona-Krise hat zu spannenden Lerneffekten geführt“

01.12.20

|

3 Min.

Coface Österreich: Neue Country Managerin

Coface Österreich: Neue Country Managerin

01.12.20

|

2 Min.

Berufsunfähigkeit: Welche Qualitätskriterien sollten Sie beachten? / Partnernews

Berufsunfähigkeit: Welche Qualitätskriterien sollten Sie beachten? / Partnernews

01.12.20

|

3 Min.

UNIQA: Gratis Telemedizin für alle Kunden

UNIQA: Gratis Telemedizin für alle Kunden

30.11.20

|

2 Min.

VIG erwirbt Zentral- und Osteuropageschäft der Aegon

VIG erwirbt Zentral- und Osteuropageschäft der Aegon

30.11.20

|

1 Min.

Sonderausgabe „Moderner Vertrieb im Vermittlergeschäft“ – Diese Woche in Ihrer Post!

Sonderausgabe „Moderner Vertrieb im Vermittlergeschäft“ – Diese Woche in Ihrer Post!

30.11.20

|

1 Min.

AssCompact LiveTV: Weiterbildungswoche mit IDD Anrechnung – kostenfrei!

AssCompact LiveTV: Weiterbildungswoche mit IDD Anrechnung – kostenfrei!

30.11.20

|

3 Min.

OVB setzt positive Geschäftsentwicklung im dritten Quartal 2020 fort / Advertorial

OVB setzt positive Geschäftsentwicklung im dritten Quartal 2020 fort / Advertorial

27.11.20

|

2 Min.

Die Versicherer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis

Die Versicherer mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis

27.11.20

|

3 Min.

Allianz: 65.000 Euro Spende für den Lichtblickhof

Allianz: 65.000 Euro Spende für den Lichtblickhof

27.11.20

|

2 Min.

FMA: stellvertretender Vorsitzender für EIOPA wiedergewählt

FMA: stellvertretender Vorsitzender für EIOPA wiedergewählt

27.11.20

|

1 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)