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Reiseversicherung: Prämienrückforderung, wenn die Reise nicht stattfindet

Reiseversicherung: Prämienrückforderung, wenn die Reise nicht stattfindet

21. August 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Versicherungsnehmer bei einer Reiseversicherung zumindest jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung von Risiken ab Reiseantritt bezahlt wurde, informiert die Arbeiterkammer Oberösterreich. Dies betrifft beispielsweise die Prämienanteile für Reisekranken- und Reisegepäckversicherungen, die aufgrund der Reiseabsage nicht in Anspruch genommen werden konnten.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 8/21/2020

Umfassende Reiseversicherungen enthalten neben einer Stornoversicherung auch die Abdeckung von Risiken, die nur während der Reise eintreten können. So sind in diesen Reiseschutzpaketen üblicherweise auch eine Reisekranken-Versicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Oftmals gibt es auch Leistungen im Falle eines Unfalls auf der Reise.

Bei einer wegen der Corona-Pandemie abgesagten Reise wird dieser Versicherungsschutz nutzlos. Da die Versicherung mögliche Risiken nicht mehr tragen muss, steht ihr diesbezüglich auch keine Prämie zu. Versicherungskunden/-innen können daher diesen Teil der Prämie zurückfordern.

Reisestornoversicherung: Rückforderung umstritten

Eine Reisestornoversicherung ist Teil eines umfassenden Reiseversicherungspakets, kann aber auch für sich allein abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt nicht angetreten werden kann.

Auch bei der Reisestornoversicherung kann die Versicherung mit Absage der Reise für die restliche Vertragslaufzeit, also bis zum Reiseantritt, nicht mehr leistungspflichtig werden. Ob und in welcher Höhe hier eine Rückforderung besteht, ist umstritten. Fest steht, dass die Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage bereits das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Stornos getragen hat und für diesen Zeitraum zumindest Anspruch auf eine anteilige Prämie hat.

Keine Prämie zurück gibt es allerdings bei einer Jahresreiseversicherung!

Unterschiede bei den Reiseversicherern

Die Reiseversicherer behandeln dies derzeit sehr unterschiedlich. So zahlt etwa die Europäische Reiseversicherung die volle Prämie zurück. Allianz Travel und HanseMerkur bieten zwar die Umbuchung der Versicherung auf eine andere Reise an, nicht jedoch die Rückerstattung der Stornoprämie. Im Streitfall müssten daher letztendlich die Gerichte entscheiden.

Reise wegen Corona selbst stornieren

Will der Reisende seine Reise wegen Corona selbst stornieren, nützt eine Stornoversicherung normalerweise nicht. Viele Versicherungen haben als Stornogrund Pandemie oder Epidemie ausgeschlossen. Manche Versicherer akzeptieren aber derzeit aufgrund der verbesserten Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Stornogrund und verzichten somit auf den Ausschluss (Pandemie/Epidemie), sodass in diesen Fällen Versicherungsschutz gegeben sein kann. Wichtig laut AK OÖ: Die Angst, im Urlaubsland an Corona zu erkranken oder in Quarantäne zu kommen, stellt weiterhin kein versichertes Ereignis dar.

Bild: ©EdNurg - stock.adobe.com

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