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Niederbichler: „Die Schadenablehnungen ist bei so manchem Versicherer ein Reflex“

Niederbichler: „Die Schadenablehnungen ist bei so manchem Versicherer ein Reflex“

19. November 2021

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5 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Gestern haben die AssCompact ONLINE Schadenwochen gestartet. Zum Auftakt referierte der auf Versicherungsfälle spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Walter Niederbichler zum Thema „Schadenmanagement (§ 28 Z 6 MaklerG) und Maklerhaftung aus der Sicht des Rechtsanwalts“. Darin schilderte der Experte anhand zahlreicher Gerichtsbeispiele die Fallstricke für Makler und Agenten.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 11/19/2021

„Bei so manchem Versicher ist die Schadenablehnung fast schon ein Reflex. Seitens eines Versicherungsmaklers ist es wichtig abzuwägen, wie weit er selber geht und ab wann es förderlich ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Interessen des Kunden bestmöglich zu vertreten“, sagte Dr. Niederbichler zu Beginn seines Vortrages. Darin beleuchtete der Experte anhand von OGH Entscheidungen das Thema Schaden aus dem juristischen Blickwinkel, mit besonderem Augenmerk zum Haftungspotenzial des Versicherungsmaklers im Zusammenhang mit der Schadensbearbeitung. Dabei appellierte er an die Zuseher und Zuseherinnen, sich mit der aktuellen Judikatur für den Bereich ihres/seines Kunden auseinanderzusetzen. „Wenn Sie ihre Hausaufgaben machen, brauchen Sie keine Sorge vor der Maklerhaftung haben.“

Gesetzliche Zuständigkeiten

Zu Beginn des Vortrages zeigte der Rechtsanwalt auf, wofür ein Versicherungsmakler überhaupt gesetzlich zuständig ist. Darunter falle die Unterstützung der Versicherungskunden bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses VOR und NACH Eintritt des Versicherungsfalles, betonte Dr. Niederblicher, sowie die der Wahrnehmung aller für den Versicherungskunden wesentlichen Fristen. „Damit sind auch gerichtliche Fristen gemeint“, wies der Rechtsanwalt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hin.

Die Grundlagen des österreichischen Schadenersatzrechtes

Auch ging der Experte auf die Grundlagen des österreichischen Schadenersatzrechtes ein, definierte den Begriff Schaden, erklärte, was mit Wertminderung und Personeneschaden gemeint ist und unterlegte dies mit Beispielen aus der Praxis.

KFZ Kaskoversicherung mit Exkurs Repräsentatenhaftung

Weiter ging es mit der KFZ Kaskoversicherung. Dabei machte der Rechtsanwalt einen Exkurs zur Repräsentatenhaftung, wobei er erklärte, dass die nach ständiger Judikatur in Deutschland entwickelte Repräsentantentheorie in Österreich KEINE Anwendung findet. „Das Verhalten eines Dritten kann daher nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen“, so Dr. Niederbichler

Die Verjährung der Ansprüche

Zum Schluss erläuterte Dr. Niederbichler noch „Die Verjährung der Ansprüche nach § 12 Vers VG“: Habe der Versicherungsnehmer nach eintreten des Schadens seinen Anspruch auf Deckung bei seinem Versicherungsunternehmen angemeldet, sei die Verjährung bis zum Einlangen der Entscheidung des Versicherers über diesen Anspruch gehemmt. Besonders wichtig sei hier, so der Rechtsanwalt, dass: „Die Entscheidung des Versicherers hat eine Begründung zu enthalten und sich auf die gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zu beziehen, warum der Versicherungsanspruch abgelehnt wird.“

Die AssCompact ONLINE Schadenwochen im ÜBERBLICK

Nächsten Donnerstag, 25. November 2021 geht es mit dem Vortrag von Akad.Vkfm. Reinhard Jesenitschnig zum Thema: „Schadenbearbeitung im Maklerbüro – eine praxisgerechte Betrachtung“ weiter.

Hier geht‘s zur kostenpflichtigen Anmeldung und dem detaillierten Sendungsprogramm!

Insgesamt werden bei den AssCompact ONLINE Schadenwochen über vier Wochen verteilt vier hochkarätige Vorträge zu jeweils 1,5 Stunden via AssCompact Live TV abgehalten. Bei diesen Vorträgen können sich die Teilnehmer vertiefendes Wissen aneignen und gleichzeitig insgesamt sechs unabhängige IDD Weiterbildungsstunden (1,5 unabhängige IDD Weiterbildungsstunden pro TV-Sendung) sammeln.

Für Vermittler und Mitarbeiter von Sponsor-Partnern können wir den Ticketpreis von 50,00 Euro pro Termin und Person anbieten, für alle anderen Interessenten kostet die Teilnahme 100,00 Euro netto. Die Vorträge sind auch einzeln buchbar! Jetzt Wunschtermine auswählen und gleich anmelden:

Foto oben: Rechtsanwalt Dr. Walter Niederbichler

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