Die Merkur Lebensversicherung optimiert die Annahmerichtlinien für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung ‚Plan B‘. Ziel ist es, den Zugang zur Absicherung der Arbeitskraft zu vereinfachen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 16.02.2026
Im Mittelpunkt der Anpassung stehen höhere Rentengrenzen für medizinische Untersuchungen und eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Die Grenze für weiterführende medizinische Untersuchungen wurde von bisher 24.000 Euro auf über 36.000 Euro Jahresrente angehoben.
Zudem ersetzt ein zusätzlicher Laborwert künftig die bisher verpflichtende Fahrradergometrie. Erst ab einer beantragten Jahresrente von über 48.000 Euro ist diese wieder erforderlich. Ziel der Änderungen ist es, den Zugang zur Absicherung der Arbeitskraft für Kundinnen und Kunden zu erleichtern.
Markus Zahrnhofer, CEO der Merkur Lebensversicherung:
"Mit den neuen Annahmerichtlinien ermöglichen wir unseren Kundinnen und Kunden einen einfacheren und zeitgemäßen Zugang zu einer leistungsstarken Berufsunfähigkeitsabsicherung. Die neuen Annahmerichtlinien gelten ab sofort für das Neugeschäft."
Foto oben: Markus Zahrnhofer, CEO der Merkur Lebensversicherung
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