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Live TV Sendung: Haftungssicherer Umgang mit dem Wünsche- und Bedürfnistest

Live TV Sendung: Haftungssicherer Umgang mit dem Wünsche- und Bedürfnistest

13. September 2021

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Schon für die AssCompact Live TV Sendung am 26. September mit Dr. Margot Nusime zum Thema „Haftungssicherarbeiten als Versicherungsvermittler“ angemeldet? Die Rechtsexpertin behandelt darin unter anderem den haftungssicheren Umgang mit dem Beratungsprotokoll und insbesondere dem Wünsche- und Bedürfnistest. Jetzt noch schnell zum Top-Preis von nur 50,- Euro zzgl. Mwst anmelden und 1,5 UNABHÄNGIGE IDD Weiterbildungsstunden sichern!

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 9/13/2021

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Die genaue Ausgestaltung des infolge der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) im österreichischen Gewerberecht umgesetzten Wünsche- und Bedürfnistests, beschäftigt nach wie vor viele Versicherungsvermittler in der Praxis. „Obgleich in den letzten Jahren dazu viel publiziert wurde, fehlt es an praktischen Anleitungen, welche Punkte nun in einem Wünsche- und Bedürfnistest enthalten sein müssen. Diese rechtliche Unsicherheit liegt daran, dass das Gesetz selbst nicht viel aussagt“, so Rechtsanwältin Dr. Margot Nusime.

Gesetzliche Erfordernis: Wünsche und Bedürfnisse der Kunden ermitteln

Das gesetzliche Erfordernis nach einem Wünsche- und Bedürfnistest verlangt von den Versicherungsvermittlern lediglich, vor Abschluss eines Versicherungsvertrages die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden zu ermitteln. Jeder angebotene Vertrag muss den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden hinsichtlich der Versicherung entsprechen. Wie der Wünsche und Bedürfnistest gestaltet sein muss, lässt der Gesetzgeber offen.

Erfolgt vor Abschluss eines spezifischen Vertrages eine Beratung, hat der Versicherungsvermittler eine persönliche Empfehlung an den Kunden zu richten, in der erläutert wird, warum ein bestimmtes Produkt den Wünschen und Bedürfnissen am besten entspricht. „Im Hinblick auf manche Versicherungsvermittler kann der Kunde rechtswirksam auf eine Empfehlung verzichten. Der Wünsche und Bedürfnis-Test muss allerdings immer zwingend durchgeführt werden. Ebenso offen bleibt, wie die Empfehlung aussehen muss“, erklärt die Rechtsexpertin.

Nun hat der Wünsche- und Bedürfnistest (und die Empfehlung) nicht nur Bedeutung im Hinblick auf eine Behördenprüfung, sondern die Verpflichtung zu seiner Durchführung stellt auch ein zivilrechtliches Schutzgesetz darauf. „Das bedeutet, dass der Kunde aus dem Unterbleiben oder aus der unvollständiger Durchführung des Wünsche und Bedürfnistest einen direkten Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsvermittler ableiten kann. Möglicherweise ist auch irrtumsrechtliche Relevanz gegeben“, erläutert Dr. Nusime.

AssCompact Live TV Sendung mit Dr. Margot Nusime

Was nun genau in einem Wünsche- und Bedürfnistest enthalten sein muss und wie dieser (formell) auszusehen hat, erfahren Sie am 16. September um 11 Uhr in der AssCompact Live TV Sendung mit Dr. Margot Nusime. Jetzt zum Top-Preis von nur 50,- Euro zzgl. Mwst. anmelden 1,5 UNABHÄNGIGE IDD Weiterbildungsstunden sichern!

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Foto oben: Rechtsanwältin Dr. Margot Nusime

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