InterRisk hat ihre Tarife in der Risiko- und Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Die Anpassungen betreffen unter anderem Annahmekriterien, Nachversicherungsmöglichkeiten und Verlängerungsoptionen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 05.02.2026
Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Sallmann:
"Für uns steht die Sicherheit unserer Kunden im Mittelpunkt. Der plötzliche Tod des Hauptverdieners kann die Familie neben der persönlichen Tragik in existenzielle Not bringen. Und der Verlust des Einkommens bei eintretender Berufsunfähigkeit wird durch die Erwerbsminderungsrente nicht im Entferntesten ausgeglichen. Deswegen bieten wir unseren Vertriebspartnern Lösungen an, die nach dem heutigen Erkenntnisstand den umfangreichsten und besten Schutz darstellen. Der Kunde ist rundherum abgesichert und profitiert zusätzlich, wenn eine Berufsunfähigkeit eintreten sollte, von unseren Hilfs- und Assistance-Leistungen."
In der Risikolebensversicherung wurden unter anderem die Annahmekriterien neu gefasst. Zuschläge für Motorradfahrer entfallen, ebenso spielen Bürotätigkeit oder Führungsverantwortung keine Rolle mehr. Die Berufseinstufung wurde auf fünf Berufsgruppen reduziert. Medizinische Untersuchungen und zusätzliche finanzielle Angaben sind erst ab einer Versicherungssumme von mehr als 500.000 Euro erforderlich. Die Verlängerungsoption steht nun auch im Tarif XL zur Verfügung. Zudem wurden die Nachversicherungsmöglichkeiten ausgeweitet und die Fristen bei bestimmten Lebensereignissen von drei auf fünf Jahre verlängert. Neu aufgenommen wurden unter anderem das Erreichen der Volljährigkeit, Unternehmensgründungen und die Finanzierung von Solaranlagen. Bei einem Berufswechsel greift eine Günstigerprüfung, die in den ersten zehn Jahren und bis zum 36. Lebensjahr ohne erneute Risikoprüfung möglich ist. Ergänzend wurde ein eigener Immobilientarif eingeführt, der Versicherungssummen bis 600.000 Euro abdeckt und bei Kreditfinanzierungen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wurde in mehreren Punkten angepasst. Die Nachversicherungsgarantien erlauben nun Erhöhungen bis zu 50 Prozent der versicherten Rente, insgesamt bis zu einer Jahresrente von 36.000 Euro. Bei Einkommenssteigerungen kann die Rente innerhalb von zwölf Monaten ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer monatlichen Höhe von 6.000 Euro angepasst werden. Verlängerungsoptionen sind künftig ohne erneute Risikoprüfung möglich. Zudem gilt die Infektionsklausel nun auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot. Bei der Beitragszahlung entfallen Stundungszinsen.
Foto oben: Vorstandsvorsitzender Dr. Florian Sallmann; InterRisk Versicherungen
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