Österreichische Unternehmen agieren heute in vielfältigen internationalen Märkten – und damit steigen die Anforderungen an ein professionelles Risikomanagement. Unterschiedliche rechtliche Vorgaben, lokale Versicherungspflichten und komplexe Haftungsregime machen international abgestimmte Haftpflichtprogramme unverzichtbar. Entscheidend sind eine frühzeitige Analyse, das richtige Zusammenspiel von Mastervertrag und lokalen Polizzen sowie die enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Makler und Versicherer, um Deckungslücken und Compliance-Risiken wirksam zu vermeiden.
Mag. Leopold Schallengruber
Head of International Casualty Austria & CSEE, AXA XL
Vermeidung von Stolperfallen durch länderspezifische Anforderungen
Für Unternehmen mit Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Vertriebsbüros im Ausland ist es unerlässlich, die vielfältigen und oft sehr länderspezifischen Vorgaben zu berücksichtigen, um Deckungslücken und Compliance-Verstöße zu vermeiden.
So gelten beispielsweise in Ländern wie Japan, China oder Brasilien strenge „Non-Admitted“-Regeln, die einen Abschluss von Versicherungen aus dem Ausland verbieten. In Frankreich gibt es Pflichtdeckungen im Bauwesen, in Deutschland spezielle Umwelthaftpflicht-Bestimmungen. Hinzu kommen unterschiedliche Regelungen zur Arbeitgeberhaftpflicht, die in vielen Ländern separat zu berücksichtigen sind. In Großbritannien oder der Schweiz wiederum sind die regulatorischen Rahmenbedingungen nochmals anders gelagert, um nur einige Beispiele zu nennen.
Aufgrund der Vielfalt der relevanten Kriterien zur Absicherung der finanziellen Interessen der Unternehmen, der Sicherstellung eines professionellen Schadenmanagements und zur Vermeidung von Überraschungen bedarf es vertiefter Fachkenntnisse, eines umfassenden Netzwerks und enger Zusammenarbeit.
Struktur internationaler Haftpflichtprogramme: Mastervertrag und lokale Polizzen
Das Rückgrat eines internationalen Haftpflichtprogramms bildet in der Regel der sogenannte Mastervertrag. Dieser wird zwischen dem österreichischen Mutterunternehmen und dem Versicherer abgeschlossen und definiert die (idealerweise weltweit gültigen) grundlegenden Deckungsinhalte, Versicherungssummen und Prämien. Ergänzt wird der Mastervertrag durch sogenannte lokale Polizzen, die – meist durch Landesgesellschaften des Versicherers oder Kooperationspartner („Frontingpartner“) – in den einzelnen Ländern ausgestellt werden. So lässt sich sicherstellen, dass sowohl die Vorgaben des Mastervertrags als auch die länderspezifischen Anforderungen erfüllt werden.
Die Vorteile dieser Struktur liegen auf der Hand: Das Unternehmen erhält eine zentrale Steuerung, vereinheitlicht die Deckungsstandards und profitiert von der Bündelung der Konzernkaufkraft. Gleichzeitig werden durch lokale Polizzen die besonderen gesetzlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben im jeweiligen Land eingehalten. Besonders im Schadenfall zeigen sich die Vorzüge lokaler Expertise und des Zugriffs auf das Know-how erfahrener Versicherer und Makler vor Ort.
Integrierte und koordinierte Programme – Flexibilität versus Kontrolle
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen integrierten und koordinierten internationalen Programmen. Bei integrierten Programmen stammen der Mastervertrag und alle lokalen Polizzen aus dem Haus eines Versicherers (bzw. dessen Netzwerk), was die Abstimmung und Steuerung vereinfacht. Koordinierte Programme – etwa wenn in einzelnen Ländern bereits langjährige lokale Versicherungsverträge bestehen oder branchenspezifische Spezialversicherer notwendig sind – bieten mehr Flexibilität, können aber zu Schnittstellenproblemen führen. In der Praxis entstehen häufig Mischformen, bei denen die Mehrzahl der Polizzen beim Konzernversicherer, einzelne jedoch extern platziert werden.
Hier empfiehlt sich eine sorgfältige Analyse der eigenen Risikostruktur, um zu entscheiden, wo Integration sinnvoll und wo ein koordiniertes Vorgehen notwendig ist. Dabei sollte stets die Minimierung von Deckungslücken im Vordergrund stehen.
Mögliche Deckungslücken und wie sie vermieden werden können
Deckungslücken können an mehreren Stellen im internationalen Programm entstehen. Besonders kritisch sind:
- Unterschiede im Deckungsumfang oder den Limits zwischen Mastervertrag und lokalen Polizzen. Hier helfen DIC- (Difference in Conditions) und DIL- (Difference in Limits) Klauseln, die Differenzen abzusichern. Wichtig ist, diese Klauseln im Mastervertrag klar zu regeln und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.
- Unterschiede bei der Arbeitgeberhaftung (Employer’s liability-EL) Die EL ist von Land zu Land sehr unterschiedlich geregelt. Und zwar sowohl in Bezug auf die Haftung (Stichwort Arbeitgeberprivileg) als auch bezüglich der Absicherung (separate Deckungsbausteine, Polizzen oder in Haftpflichtpolizze integriert).
- Unzureichende Berücksichtigung von Pflichtversicherungen und besonderen Haftungsregimen: Beispiele sind die „Décennale“ in Frankreich (10-jährige Baugewährleistungsdeckung), die speziellen Umwelt-Haftpflichtversicherungslösungen in Deutschland oder spezielle Vorschriften und Pflichten bzgl. Berufshaftpflichtdeckungen in verschiedenen Ländern.
- Fehlende Anpassung an neue Geschäfts- aktivitäten oder Geschäftsfelder: Jede Expansion, Akquisition oder Änderung der Tätigkeiten muss hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Versicherungsprogramm geprüft werden.
- Abweichende Regelungen zur Schaden- bearbeitung und zu Selbstbehaltsmodellen (z. B. Unterschiede zwischen Deductible und Self Insured Retention oder landesspezifische Anforderungen an die Schadenabwicklung)
Zur Vermeidung solcher Lücken ist ein kontinuierlicher Abgleich zwischen Geschäftsstrategie und Versicherungsprogramm notwendig – idealerweise in regelmäßigen Strategiegesprächen zwischen Unternehmen, Makler und Versicherer.
Compliance, Steuern und weitere länderspezifische Themen
Ein international einheitliches Haftpflichtprogramm darf regulatorische und steuerliche Anforderungen nicht außer Acht lassen. Die Einhaltung der lokalen Versicherungssteuern, Dokumentationspflichten und – z.B. im Rahmen der Freedom of Services (FoS) im EWR – der richtigen Registrierung des Versicherers im Zielland sowie der damit verbundenen korrekten Steuerabfuhr, sind essenziell. In Ländern mit explizitem Non-Admitted-Verbot (z.B. Schweiz, China, Brasilien) ist besondere Vorsicht geboten. Hier kann gegebenenfalls eine sogenannte FINC-Deckung (Financial Interest Coverage) als finanzielle Absicherung der Muttergesellschaft gewählt werden – mit einigen Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf die Schadenregulierung vor Ort.
Weitere länderspezifische Herausforderungen sind zum Beispiel Auto Excess Deckungen, „Cash Before Coverage“-Regelungen sowie Sanktionen und Embargos. Viele dieser Themen sind so komplex, dass sie im Rahmen eines Artikels nur angesprochen werden können. Sie sollten jedoch in jedem Fall im engen Austausch mit dem Makler und Versicherer adressiert werden.
Erfolgsfaktor Zusammenarbeit: Gemeinsame Risikoanalyse und Programmdesign
Die Erfahrung zeigt: Die bestmögliche Absicherung internationaler Risiken gelingt dann, wenn Unternehmen, Makler und Versicherer gemeinsam eine systematische Risikoanalyse durchführen. Im Rahmen des Risikomanagements bieten wir als Versicherer unseren Kunden weltweit auch Risk Engineering Services an, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu vermeiden.
Auf diese Weise können alle relevanten Risiken – von der klassischen Betriebshaftpflicht über Produkthaftungsrisiken, Umwelt- und Arbeitgeberhaftung bis hin zu Spezialthemen wie Data Privacy oder Cyber-Bausteinen – identifiziert und abgedeckt werden. Eine klare Kommunikation und ein abgestimmtes Vorgehen sind dabei ebenso wichtig wie die Flexibilität, das Programm laufend weiterzuentwickeln.
Auszug aus einem Beitrag von Von Mag. Leopold Schallengruber, Head of International Casualty Austria & CSEE, AXA XL. Den gesamten Beitrag finden Sie in der AssCompact Dezember-Ausgabe!
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren












