Die Bundesregierung plant eine grundlegende Anpassung der elektronischen Kommunikation im Versicherungsvertragsgesetz. Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten begrüßt das Vorhaben, verweist jedoch auf ungelöste rechtliche Fragen und fordert eine explizite Einbindung der Makler.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 04.12.2025
Die Bundesregierung skizziert im Entbürokratisierungspaket eine Reform der elektronischen Kommunikation im Versicherungsrecht. Ziel ist es, gesetzliche Vorgaben zu modernisieren, Papieraufwand zu reduzieren und die Kommunikation zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer zu erleichtern. Die bestehenden Rahmenbedingungen des VersVG und des VersRÄG 2012 sollen überarbeitet werden, da sie zunehmend als nicht praktikabel gelten. Gleichzeitig sollen Mindeststandards definiert sowie der Schutz von Versicherungsnehmer und vulnerablen Gruppen berücksichtigt werden.
Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten begrüßt die Modernisierung grundsätzlich, sieht aber offene Fragen im Verhältnis zwischen Versicherern, Kunden und Versicherungsmakler. Der Verband verweist auf das im Maklergesetz verankerte Verpflichtungsgefüge. Makler müssen Risikoanalysen und Deckungskonzepte erstellen und dafür in Angebote, Analysen und Schadenabwicklungen eingebunden sein. Die aktuelle Rechtslage stellt diese Einbindung jedoch nicht eindeutig sicher. Weder das VersVG noch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben im VAG enthalten klare Regelungen, wodurch Unsicherheiten entstehen können.
Forderung nach rechtlicher Klarstellung
Der Fachverband fordert, dass die Rolle der Makler in einer Neuregelung ausdrücklich berücksichtigt wird, um Rechtssicherheit im Verhältnis zwischen Versicherungen, Kunden und Makler herzustellen. Im Rahmen eines Expertentreffens wurden rechtliche Möglichkeiten zur Verankerung der Maklerrolle vorgestellt. Die detaillierten Ausführungen wurden in der Ausgabe 4/2025 der Fachzeitschrift „Versicherungsmakler“ veröffentlicht.
Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS, sagt:
"Das Thema der Einbindung von Versicherungsmakler in der elektronischen Kommunikation beschäftigt die Branche schon seit vielen Jahren. In der Praxis zeigt sich, dass viele Maklerkollegen die elektronische Kommunikation schlichtweg deswegen nicht vereinbaren, weil sie die potenziellen Rechtsnachteile in der Beziehung zu ihren Kund:innen erkennen und diese Nachteile nicht akzeptieren können oder wollen. Das Thema ist daher nicht neu und ich unterstreiche unsere Forderung der gesetzlichen Verankerung der Makler im Rechtsgebiet der elektronischen Kommunikation. Ob dies in den Varianten, die Frau Privat.-Doz. Dr. Isabelle Vonkilch skizziert hat oder in anderer Weise erfolgen kann, sei dahingestellt, aber die Notwendigkeit Versicherungsmakler zu berücksichtigen, ist evident. Wir sind jedenfalls – sowohl für die Versicherungswirtschaft als auch für die Ministerien – gesprächsbereit. Am Ende des Tages hoffen wir, dass eine gemeinschaftliche Lösung entsteht, die Rechtssicherheit für Makler, Versicherungen und Kunden – vor allem Konsumenten– schafft. Der Vorschlag des Ministerrats eröffnet ein Fenster, gemeinsam die Branche zukunftsfit zu gestalten."
Foto oben: Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS
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