zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Haftung eines Mehrfachagenten als Versicherungsmakler?

(Bild: © H_Ko – stock.adobe.com)

Haftung eines Mehrfachagenten als Versicherungsmakler?

21. August 2023

|

4 Min. Lesezeit

|

Im Blickpunkt

Ein Versicherungsnehmer wollte aufgrund eines Wohungswechsels seine Haushaltsversicherung „umschreiben“ und wandte sich an eine Genossenschaft, die als Versicherungsagent Versicherungen mehrerer Versicherungsunternehmen vermittelt. Nach einem Wohnungseinbruch stellte sich heraus, dass eine Unterversicherung vorlag. Daraufhin begehrte der Versicherungsnehmer von der vermittelnden Genossenschaft Schadenersatz aufgrund der Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten. Der Fall landete beim OGH (7 Ob 74/22s).

Artikel von:

Dr. Roland Weinrauch

Dr. Roland Weinrauch

Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte|https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Der Versicherungsnehmer beabsichtigte seine Haushaltsversicherung aufgrund eines Wohnungswechsels „umzuschreiben“. Hierfür wandte er sich an eine Genossenschaft, die als Versicherungsagent Versicherungen mehrerer Versicherungsunternehmen vermittelt. Ein Mitarbeiter der Genossenschaft teilte dem Versicherungsnehmer mit, dass eine „Umschreibung“ nicht möglich sei, sondern eine Anpassung an die geänderte Wohnungsgröße erfolgen müsse. Der Versicherungsnehmer antwortete darauf, dass die bisherige Versicherungssumme auch unter Berücksichtigung der größeren Fläche ausreichend sei und ihm vor allem eine günstige Prämie wichtig sei. Die Genossenschaft übermittelte dem Versicherungsnehmer daraufhin zwei Angebote unterschiedlicher Versicherungen: Das erste mit einer günstigeren Prämie, jedoch einem eingeschränkten Unterversicherungsverzicht, das zweite mit einer höheren Prämie bei einem gänzlichem Unterversicherungsverzicht. Der Versicherungsnehmer entschied sich für das erstgenannte Angebot.

Nach einem Wohnungseinbruch stellte sich heraus, dass eine Unterversicherung vorlag. Daraufhin begehrte der Versicherungsnehmer von der vermittelnden Genossenschaft Schadenersatz aufgrund der Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten. Letztlich wurde der Oberste Gerichtshof (OGH) mit dem gegenständlichen Fall befasst.

Wie ist die Rechtslage?

Der OGH hatte in seiner Entscheidung (7 Ob 74/22s) zum vorliegenden Sachverhalt unter anderem zu klären, nach welchem Maßstab die vermittelnde Genossenschaft haftet, insbesondere da die Genossenschaft als Versicherungsagent auftrat, jedoch Angebote von zwei unterschiedlichen Versicherungen übermittelte.

Hierzu führt der OGH in seiner Entscheidung zunächst aus, dass die Genossenschaft das sie als Versicherungsagent treffende Trennungsgebot missachtet habe, da sie gegenüber dem Kunden mehrere Versicherer innerhalb einer Versicherungssparte ins Spiel gebracht habe. Demnach sei die Genossenschaft nicht mehr eindeutig der Seite des Versicherungsunternehmens zuordenbar. Aufgrund der Übermittlung von Angeboten von zwei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen in derselben Sparte sei die Genossenschaft gegenüber dem Kunden als Versicherungsmakler aufgetreten und hafte sohin nach dem Maßstab für Versicherungsmakler. Den Makler treffen dabei aus dem Treueverhältnis zum Kunden gewisse Schutz-, Sorgfalts- und Beratungspflichten (§ 28 MaklerG), für deren Verletzung der Makler als Sachverständiger einzustehen habe.

Trotz dieses Maßstabes kam der OGH im gegenständlichen Fall zum Schluss, dass keine Pflichtverletzung der Genossenschaft vorliege. Es gab keinerlei Hinweise, dass die Informationen des Versicherungsnehmers unrichtig oder unvollständig gewesen wären oder der eingeschränkte Unterversicherungsverzicht den Interessen des Versicherungsnehmers zuwidergelaufen wäre. Auch der Umstand, dass der Versicherungsnehmer lediglich seine bisherige Versicherung, die einen gänzlichen Unterversicherungsverzicht umfasste, „umschreiben“ wollte, begründe keine Pflichtverletzung, da diesem auch ein entsprechendes Angebot mit einem solchen Verzicht übermittelt wurde. Eine Haftung der Genossenschaft, auch nach dem Maßstab für Versicherungsmakler, wurde sohin im gegenständlichen Fall vom OGH verneint.

Schlussfolgerung

Anders als der Versicherungsmakler ist der Versicherungsagent dem Versicherungsunternehmen zuzuordnen und steht in einem Naheverhältnis zu diesem. Ein Versicherungsagent, der Agenturverhältnisse zu mehreren Versicherungsunternehmen hat, darf daher gegenüber dem Kunden in einer Versicherungssparte nur für ein Versicherungsunternehmen auftreten. Missachtet der Agent dieses Trennungsgebot, so haftet er grundsätzlich nach dem Maßstab eines Versicherungsmaklers.

© H_Ko – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

HDI und ÖAMTC Fahrtechnik kürt „Österreichs sicherster Motorradfahrer 2023“

HDI und ÖAMTC Fahrtechnik kürt „Österreichs sicherster Motorradfahrer 2023“

21.08.23

|

2 Min.

Umfrage zu Robo-Advisor: Anleger vertrauen sich selbst am meisten - und dem Berater nicht

Umfrage zu Robo-Advisor: Anleger vertrauen sich selbst am meisten - und dem Berater nicht

21.08.23

|

3 Min.

Affinity - Die größte Chance für Versicherer und Vermittler

Affinity - Die größte Chance für Versicherer und Vermittler

21.08.23

|

2 Min.

Care Austria: Ausländer in Österreich zuverlässig absichern

Care Austria: Ausländer in Österreich zuverlässig absichern

18.08.23

|

2 Min.

New Work – rasche Modernisierungsfähigkeit für Unternehmen entscheidend

New Work – rasche Modernisierungsfähigkeit für Unternehmen entscheidend

18.08.23

|

6 Min.

Wie Versicherung und Vorsorge nachhaltig Vertrauen schaffen

Wie Versicherung und Vorsorge nachhaltig Vertrauen schaffen

18.08.23

|

6 Min.

Roadshow zum neuen Top-Produkt: WWK Premium FondsRente 2.0

Roadshow zum neuen Top-Produkt: WWK Premium FondsRente 2.0

18.08.23

|

2 Min.

Vienna Insurance Group: Ergebniserwartung für 2023 in Bandbreite von 700 – 750 Mio. Euro

Vienna Insurance Group: Ergebniserwartung für 2023 in Bandbreite von 700 – 750 Mio. Euro

17.08.23

|

1 Min.

Worauf es im Betriebs-Rechtsschutz zu achten gilt – Live TV & IDD

Worauf es im Betriebs-Rechtsschutz zu achten gilt – Live TV & IDD

17.08.23

|

2 Min.

Maklerbestand: Gefahren und Chancen - jetzt zum AssCompact Trendtag anmelden!

Maklerbestand: Gefahren und Chancen - jetzt zum AssCompact Trendtag anmelden!

17.08.23

|

5 Min.

Kein Betriebsunterbrechungsschaden bei schlechter Marktlage wegen COVID

Kein Betriebsunterbrechungsschaden bei schlechter Marktlage wegen COVID

16.08.23

|

3 Min.

ÖVM Maklertipp: Die Südtirol-Falle

ÖVM Maklertipp: Die Südtirol-Falle

16.08.23

|

4 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)