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Generali startet neue Berufsunfähigkeitsversicherung für unter 30-Jährige

(Bild: © Lukas Lorenz)

Generali startet neue Berufsunfähigkeitsversicherung für unter 30-Jährige

07. September 2026

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2 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Die Generali erweitert ihr Angebot in der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine Start-BU für junge Menschen und Berufseinsteiger. Das Modell sieht in den ersten fünf Jahren reduzierte Prämien vor, während die vereinbarte Berufsunfähigkeitspension bereits ab Versicherungsbeginn in voller Höhe zur Verfügung steht.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 07.09.2026

Berufsunfähigkeit kann insbesondere am Beginn des Erwerbslebens finanzielle Auswirkungen haben, wenn noch geringe Rücklagen vorhanden sind und gleichzeitig bereits laufende Verpflichtungen bestehen. Laut dem Statistischen Handbuch der Sozialversicherung wird in Österreich rund jeder Vierte im Laufe seiner Karriere berufsunfähig.

Sabine Ortner, Chief Insurance Officer Leben/Kranken der Generali:

"Viele junge Menschen fühlen sich gesund und leistungsfähig. Sie setzen sich daher kaum mit dem Risiko einer Berufsunfähigkeit auseinander. Ein gesundheitlicher Schicksalsschlag kann jedoch unerwartet eintreten und erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Mit der Start-Berufsunfähigkeitsversicherung schaffen wir eine einfache und leistbare Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft frühzeitig abzusichern und finanzielle Stabilität für die Zukunft aufzubauen."

Reduzierte Prämien in den ersten fünf Jahren

Das Tarifmodell sieht für die ersten fünf Jahre reduzierte Prämien vor. Danach wird die Prämie automatisch auf die vertraglich vereinbarte Höhe angepasst. Die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitspension wird durch die anfänglich niedrigeren Prämien nicht reduziert.

Voraussetzung für die Leistung ist eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50%, die mindestens sechs Monate andauert. In diesem Fall zahlt die Generali die vereinbarte Berufsunfähigkeitspension. Während des Leistungsbezugs entfällt die Prämienzahlung.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit sowie während der beruflichen Tätigkeit und in der Freizeit. Ein späterer Jobwechsel ändert laut Generali nichts am bestehenden Versicherungsschutz.

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