zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Gebäudeschaden: Der (nicht) gedeckte Zufahrtsweg

Gebäudeschaden: Der (nicht) gedeckte Zufahrtsweg

11. April 2022

|

4 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Bei einem landwirtschaftlichen Anwesen kam es durch einen Murenabgang zu Schäden im Straßen- und Geländebereich. Der Kläger begehrte für diese Schäden Versicherungsschutz aus der Katastrophenhilfe, doch die Versicherung lehnte ab.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 4/11/2022

Zwischen dem Kläger und der Beklagten besteht eine Bündelversicherung „Hof & Ernten 2013“, die unter anderem den Baustein „1030 Katastrophenhilfe“ enthält. Der Versicherungspolizze liegen unter anderem die Versicherungsbedingungen F 630 Katastrophenhilfe – Hof & Ernten 2013 sowie die Gruppierung Erläuterungen F 639 für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe 2014 zu Grunde.

Im November 2019 kam es am landwirtschaftlichen Anwesen des Klägers durch einen Murenabgang zu Schäden im Straßen- und Geländebereich, insbesondere an der Zufahrt und der Stallzufahrt eines Wirtschaftsgebäudes. Der Kläger begehrte für diese Schäden Versicherungsschutz aus der Katastrophenhilfe. Die Beklagte lehnte ab und vertrat die Rechtsansicht, dass die Schäden an den Zufahrten bedingungsgemäß nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Ob diese Rechtsansicht ausgehend von den vereinbarten Bedingungen zutreffend ist oder nicht, hatte der OGH in der Entscheidung 7 Ob 191/21w zu beantworten.

Nachsehende Bedingungen waren strittig:

„1. Diese Erweiterung gilt für
– in der Versicherungspolizze angeführte Wohn- und landwirtschaftliche Gebäude
– die gesamten in der Versicherungspolizze angeführten landwirtschaftlichen Einrichtungen, Erntefrüchte und Viehbestände, die sich in den Versicherungsräumlichkeiten auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
[...]“

[2] Darüber hinaus liegen dem Vertrag die Gruppierungserläuterungen F 639 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Fassung 07/2014) zugrunde, die auszugsweise lauten:
„1. Anwendungsbereich
Die Gruppierungserläuterung gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte Anlagen und Gebäude im Sinne der Gewerbeordnung.
[…]

2. Gruppierung
Gruppe A: Gebäude
A.1. Als Gebäude im Sinne dieser Gruppierungserläuterungen gelten:
A.1.1. Alle Gebäude im engeren Sinn, […]
[...]
A.1.2. Ferner die folgenden Bauwerke:
A.1.2.1. Überdachungen, Vordächer, Verbindungsbrücken, Rampen, Aufzugschächte und ähnliche Bauwerke, die konstruktiv als Teile von Gebäuden nach Punkt A.1.1. zu gelten haben;
[…]
A.1.2.5. bauliche Einfriedungen aller Art
[…].“

Wie ist die Rechtslage?

Der OGH stellte mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung (RS0121516; 7 Ob 204/20f) zunächst klar, dass die Auslegung von Bedingungsklauseln dann nicht von rechtserheblicher Bedeutung ist, wenn der Wortlaut der betreffenden Bestimmung so eindeutig ist, dass keine Auslegungszweifel vorliegen. Dies sei nach Ansicht des OGH gegenständlich der Fall.

Wie der Begriff „Gebäude“ zu verstehen ist, ergibt sich demnach aus den Gruppierungserläuterungen F 639. Dazu gehören nicht nur Gebäude ieS, sondern auch die in Punkt A.1.2.1 angeführten Bauwerke, so beispielsweise Verbindungsbrücken und Rampen. Nach Punkt A.1.2.5 fallen darunter auch bauliche Einfriedungen aller Art.

Schäden an Straßen und im Geländebereich sind nach Ansicht des OGH ausgehend vom klaren Bedingungswortlaut auch unter Zugrundelegung des Verständnisses eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers sohin gerade nicht als Gebäudeschäden zu qualifizieren und sohin nicht vom Versicherungsschutz umfasst, weshalb die Deckungsablehnung für diese Schäden berechtigt sei.

Schlussfolgerung

Dazu Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch: „Ein Schaden an einer Gebäudezufahrt wird für gewöhnlich nicht einem deckungspflichtigen Gebäudeschaden zuzuordnen sein, sofern dies nicht bedingungsgemäß explizit geregelt ist oder die Zufahrt, z.B. in Form einer Rampe, einen konstruktiven Gebäudebestandteil darstellt.“

Von Dr. Roland Weinrauch (Foto), Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte: https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Titelbild: © bibiphoto – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Schaden-Manager.com: Kevin Kundrath wird zum Chief Operating Officer ernannt

Schaden-Manager.com: Kevin Kundrath wird zum Chief Operating Officer ernannt

11.04.22

|

1 Min.

Wiener Städtische unterstützt Europäische Jugendforum Neumarkt (EYFON)

Wiener Städtische unterstützt Europäische Jugendforum Neumarkt (EYFON)

11.04.22

|

2 Min.

AFPA und FNG gehen Nachhaltigkeits-Partnerschaft ein

AFPA und FNG gehen Nachhaltigkeits-Partnerschaft ein

11.04.22

|

3 Min.

FLEXIBLE AUTOFINANZIERUNG – LEASING ODER FLEXIKAUF / Partnernews

FLEXIBLE AUTOFINANZIERUNG – LEASING ODER FLEXIKAUF / Partnernews

08.04.22

|

2 Min.

D.A.S. Rechtschutzversicherung schreibt Förderpreis für junge JuristInnen aus

D.A.S. Rechtschutzversicherung schreibt Förderpreis für junge JuristInnen aus

08.04.22

|

2 Min.

HDI Geschäftsergebnisse 2021: Gesteigertes Prämienvolumen und „A“-Rating von S&P

HDI Geschäftsergebnisse 2021: Gesteigertes Prämienvolumen und „A“-Rating von S&P

08.04.22

|

3 Min.

UNIQA Ergebnisse 2021: Solvency II Kapitalquote 2021 bei 196 Prozent

UNIQA Ergebnisse 2021: Solvency II Kapitalquote 2021 bei 196 Prozent

08.04.22

|

3 Min.

Digitalisierung in der Versicherungsbranche mit Ketchup-Effekt

Digitalisierung in der Versicherungsbranche mit Ketchup-Effekt

08.04.22

|

6 Min.

Florian Hochfellner neu im Dialog Vertriebspartnerbetreuerteam

Florian Hochfellner neu im Dialog Vertriebspartnerbetreuerteam

08.04.22

|

2 Min.

Im Schadenfall zählt das Know-How der Mitarbeiter / Advertorial

Im Schadenfall zählt das Know-How der Mitarbeiter / Advertorial

08.04.22

|

1 Min.

Wie Sie das Garagengold Ihrer Kunden gut und richtig absichern können. / Advertorial

Wie Sie das Garagengold Ihrer Kunden gut und richtig absichern können. / Advertorial

08.04.22

|

6 Min.

EUROPA Lebensversicherung ergänzt Basis-Tarif der Risikolebensversicherung

EUROPA Lebensversicherung ergänzt Basis-Tarif der Risikolebensversicherung

07.04.22

|

1 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)