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FWU: „Kunden wurden korrekt über ihr Rücktrittsrecht belehrt“

FWU: „Kunden wurden korrekt über ihr Rücktrittsrecht belehrt“

25. September 2020

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2 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

2017 hatte sich fast die gesamte Versicherungsbranche in einem millionenschweren Vergleich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) geeinigt und Kunden entschädigt, die aus ihrer schlecht performenden Lebensversicherung aussteigen wollten. Doch drei Versicherungen hatten bei dem Vergleich nicht mitgemacht – unter anderem die FWU Life Insurance Austria AG (FWU). Nun steht die FWU in Wien vor Gericht.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 9/25/2020

Grundlegenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) zufolge können Versicherungsnehmer, die nicht oder fehlerhaft über ihr Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen informiert wurden, unbefristet vom Vertrag zurücktreten („Spätrücktritt“). Im Fall eines Rücktritts sind die Verträge rückabzuwickeln. Der VKI konnte bereits im Herbst 2017 einen Vergleich mit der Versicherungsbranche erzielen. DIE FWU stimmte diesem Vergleich jedoch nicht zu:

„Wir sind dem damaligen Pauschalvergleich mit dem VKI nicht beigetreten, sondern haben jenen Kunden, die tatsächlich nicht korrekt über ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, attraktive Vergleichsangebote gemacht. Diese wurden auch von fast allen Kunden angenommen. Der Großteil der Kunden wurde aber aus unserer Sicht korrekt über ihr Rücktrittsrecht belehrt. Die von uns verwendete Rücktrittsbelehrung war auch bereits Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des OGH. In beiden Entscheidungen erklärte der Oberste Gerichtshof die Rücktrittsbelehrung für korrekt. Dies bestätigt unsere Sichtweise, weswegen wir keinen Anlass sehen, unseren Standpunkt für das anhängige Sammelverfahren zu ändern“, begründet die FWU ihre Entscheidung.

Der VKI hat vor einem Jahr im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die FWU eingebracht. Der Prozess startete am 21.09.2020 im Handelsgericht Wien. Dabei klagen 464 Betroffene, die vor dem 01.01.2019 den Rücktritt von ihrer Lebensversicherung erklärt hatten, einen Kapitalverlust von 1,7 Mio. Euro plus Zinsen ein.

Bild: ©MIND AND I - stock.adobe.com

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