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Risikoanalyse: Vom Versicherungsvermittler zum Risikoberater

Risikoanalyse: Vom Versicherungsvermittler zum Risikoberater

25. Januar 2021

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Versicherungsmakler sind von Gesetzes wegen verpflichtet, eine „angemessene Risikoanalyse“ als Voraussetzung für ein „angemessenes Deckungskonzept“ zu erstellen. Warum machen wir aus dieser Verpflichtung nicht eine Tugend und gerieren uns als echte Risikoberater?

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 1/25/2021

Von Reinhard Jesenitschnig, C:M:S Maklerservice GmbH (Foto)

In unserem Büro gilt die Maxime: keine Sachversicherung ohne das Objekt besichtigt zu haben. Mit den von uns erarbeiteten Vorgaben, mit ein wenig Hausverstand und mit dem notwendigen Feingefühl, aber durchaus auch mit imperativen Weisungen haben wir vermutlich schon so manchen Schaden verhindert. Und damit auch Ungemach für unsere Kunden, Kosten für die Versicherung und Arbeit für uns.

Risikoexpertise durch einen wachen Blick und gezielte Fragen

Ein einfaches (?) Beispiel: Der Abschluss einer Eigenheim- samt Haushaltversicherung steht an. Wie oft habe ich von KollegInnen – auch aus dem eigenen Büro – gehört, aufgrund der vom Kunden übermittelten Maße, vielleicht auch Pläne, erfolgt der Abschluss. Dabei bieten sich für uns als Vermittler bei einer Besichtigung viele Chancen, z. B. unsere Risikoexpertise durch einen wachen Blick und gezielte Fragen darzulegen.

Leitungswasser-Versicherung

Die häufigsten Schäden treten in der Leitungswasser-Versicherung auf. Einige davon sind durch rechtzeitige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vermeidbar. Lassen Sie sich die Nassräume, wie Bad, WC und auch Küche zeigen. Hier genügt ein Blick auf die Silikonfugen, kaum jemand erneuert sie alle drei Jahre, ältere verlieren ihre Elastizität, werden rissig und lassen das Spritzwasser ins Mauerwerk. Wasserflecken an Wänden und Decken außerhalb des Nassraumes lösen Leckortung und Reparaturversuche aus. Eine Schwachstelle sind Panzerschläuche, Verbindungen vom Rohrsystem zu Armaturen oder WC-Spülkästen. Sie sind oft zu kurz gewählt, daher zu stark gebogen. Dadurch reißen sie manchmal schon nach kurzer und zur falschen Zeit, meist nachts oder wenn niemand zu Hause ist. Diese Schläuche sollten zumindest alle fünf Jahre ausgewechselt werden, auch wenn sie noch wie neu aussehen. Lockere und schlecht abgedichtete Armaturen ergänzen das Schadenpotenzial. Fußbodenheizungen deuten auf Verteilerkästen mit zahlreichen Rohrverbindungen hin. Sie gehören regelmäßig (alle drei Monate) kontrolliert. Ein kurzer Blick, ein schnelles Abtasten der Verbindungen bringt erste Tropfenbildungen zu Tage und vermeidet später sichtbare Wölbungen des angrenzenden Parkettbodens samt den damit verbunden Unbillen. Diese Besichtigung gibt auch Gelegenheit, auf die in der 72-Stunden-Klausel enthaltene Verpflichtung hinzuweisen.

Auf Brandgefahren aufmerksam machen

Beim Blick in die Küche lohnt sich der Hinweis auf die Gefährlichkeit des Kochens, die damit verbundene Brandgefahr und die Probleme der Schadenabwicklung. Ein gutes Narrativ bleibt den Leuten im Gedächtnis, z. B. von jener Hausfrau, die nur schnell den Müll entsorgen wollte, dabei aber auf ihr Fett am Herd vergaß und damit ihre Küche den Flammen opferte. Auch Kerzen und Duftlampen, insbesondere in Vorhangnähe, sind eine Erwähnung wert.

Wie wird im Haus geheizt?

Eine interessante Frage, gerade auch, wenn es Öfen gibt, die mit Festbrennstoff bestückt werden, etwa Kachelöfen. Wie wird die Asche entsorgt? Wenige wissen, dass Asche in Gebäuden nur in nicht brennbaren Behältern mit Deckel aufbewahrt werden dürfen und dass Asche bis zu drei Tage Glutnester enthält, die kaum wahrnehmbar sind. Jede Heizsaison zeugen abgebrannte Mülltonnen, aber auch niedergebrannte Gebäude von dieser Tatsache! Ein Ascheneimer, in jedem Baumarkt um 30 Euro zu haben, hilft, dem entgegenzuwirken.

So ließen sich die Möglichkeiten, Ihr Expertenwissen nicht unter den Scheffel zu stellen, nahezu endlos erweitern. Gut verpackt und vielleicht auch noch spannend erzählt, bleiben Ihre Tipps im Gedächtnis Ihrer Kunden haften.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact Februar-Ausgabe!

Titelbild: © Robert Kneschke

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