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Rechtssicher in das Jahr 2024: Neue Risiken durch Elektromobilität und steigenden Technikeinsatz

(Bild: ©Petair - stock.adobe.com)

Rechtssicher in das Jahr 2024: Neue Risiken durch Elektromobilität und steigenden Technikeinsatz

23. Januar 2024

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Im letzten Teil der AssCompact TV-Reihe „Rechtssicher ins Jahr 2024: Aktuelle Herausforderungen in der Versicherungsberatung - Juristinnen geben Antworten“ geht Dr. Nora Michtner am 24. Jänner 2024 unter anderem darauf ein, wann es sich bei der Anschaffung technischer Neuerungen um eine versicherungsrechtlich anzeigenpflichtige Gefahrerhöhung handelt. Jetzt noch rasch anmelden und IDD-Stunden sichern!

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Rechtssicher in das Jahr 2024: Neue Risiken durch Elektromobilität und steigenden Technikeinsatz

RA Dr. Nora Michtner

Mit neuen Techniken kommen neue Beratungsherausforderungen, ist Dr. Nora Michtner überzeugt. Der Vertrieb müsse laut Michtner nicht nur wissen, welche möglichen technischen Neuerungen zu versichern sind, sondern auch beobachten, ob sich durch diese Neuerungen ein Änderungsbedarf in den bestehenden Versicherungsverträgen ergibt. „Elektromobilität und technische Hilfsmittel sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Bei der Anschaffung von technischen Neuerungen sollte jedoch geprüft werden, ob es sich dabei um eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung handelt“, so Michtner.

In ihrem Vortrag am 24. Jänner zum Thema „Neue Risiken durch Elektromobilität und steigenden Technikeinsatz – Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG?“ gibt die Rechtsanwältin einen Überblick, wann eine solche Gefahrerhöhung vorliegen kann, wie VersicherungsmaklerInnen darauf zu reagieren haben und welche Konsequenzen eine Nichtanzeige haben kann.

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Über Dr. Nora Michtner

Dr. Nora Michtner ist Rechtsanwältin und Gesellschafterin bei Singer Fössl Rechtsanwälte in Wien. Sie ist auf Versicherungsvertragsrecht spezialisiert, hält regelmäßig Vorträge zu diesem Thema und ist ab 2023 Herausgeberin und Autorin des VersVG-Online-Kommentars der versdb.

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