zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Schaden an Segelflieger verursacht: Urteil über Begriff der „Verwendung“ einer Sache

(Bild: © Bluepilot – stock.adobe.com)

Schaden an Segelflieger verursacht: Urteil über Begriff der „Verwendung“ einer Sache

22. Januar 2024

|

2 Min. Lesezeit

|

Im Blickpunkt

Bei der Sicherung eines Segelflugzeuges verursachte die Frau eines Versicherungsnehmers einen Schaden am Flugzeug. Der Versicherungsnehmer begehrte von seiner Haftpflichtversicherung Zahlung in der Höhe des verursachten Schadens. (7 Ob 33/23p )

Artikel von:

Dr. Roland Weinrauch

Dr. Roland Weinrauch

Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte|https://weinrauch-rechtsanwaelte.at/

Zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht ein Haushalts- und Eigenheimversicherungsvertrag, der eine Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers ist mitversichert. Die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2009 idF 2012) enthalten folgenden Risikoausschluss:

„5. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von

5.1 Luftfahrzeugen

5.2 Luftfahrtgeräten“

Die Ehefrau des Versicherungsnehmers half beim Rangieren eines im fremden Eigentum stehenden Segelflugzeugs auf einem Flugplatz. Sie entfernte eine Sicherung und verschob händisch das Segelflugzeug im Hangar. Dadurch bekam die Haube einen Sprung.

Der Versicherungsnehmer begehrte vom Versicherer als Haftpflichtversicherer Zahlung in der Höhe des verursachten Schadens. Im Verfahren war strittig, was unter „Verwendung eines Luftfahrzeugs zu verstehen ist“.

Wie ist die Rechtslage?

Der OGH bestätigte in seiner Entscheidung vom 19.04.2023 zu GZ 7 Ob 33/23p die abweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen. Er wiederholte zunächst, dass Risikoausschlüsse eng auszulegen sind.

Der OGH hat bereits für Kraftfahrzeuge ausgesprochen, dass der Begriff des Verwendens weiter als der Begriff des Betriebes ist und insbesondere nicht nur die Verwendung des Fahrzeugs auf Straßen, sondern die Verwendung des Fahrzeugs schlechthin betrifft.

Nach Ansicht des OGH lässt sich ein Segelflugzeug – mangels Motors – nur durch Krafteinwirkung von außen bewegen. Daraus folgt, dass jemand, der eine Krafteinwirkung ausübt, die dazu führt, dass das Segelflugzeug aus seiner gesicherten Parkposition bewegt wird, dieses Segelflugzeug im Sinne des Risikoausschlusses verwendet. Der OGH kam daher zum Ergebnis, dass der Haftpflichtversicherer nicht zur Leistung verpflichtet war.

Schlussfolgerungen

„Das „Verwenden“ ist ein weiter Begriff, der über den Begriff des „Betriebs“ hinausgeht. Ein Segelflugzeug wird bereits dann verwendet, wenn es aus einer gesicherten Position bewegt wird.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

DONAU erhöht Zinsen in der Lebensversicherung

DONAU erhöht Zinsen in der Lebensversicherung

22.01.24

|

1 Min.

VAV präsentiert überarbeiteten KFZ-Tarif

VAV präsentiert überarbeiteten KFZ-Tarif

22.01.24

|

2 Min.

Funk International Austria: Neuer Niederlassungsleiter für Linz

Funk International Austria: Neuer Niederlassungsleiter für Linz

22.01.24

|

1 Min.

UNIQA wird Mitglied beim europäischen Netzwerk Eurapco

UNIQA wird Mitglied beim europäischen Netzwerk Eurapco

19.01.24

|

2 Min.

Helvetia Österreich als „Top Employer“ ausgezeichnet

Helvetia Österreich als „Top Employer“ ausgezeichnet

19.01.24

|

2 Min.

ÖVM: Die 5 größten Fehler auf Social Media

ÖVM: Die 5 größten Fehler auf Social Media

19.01.24

|

3 Min.

VAV schärft Profil als Top-Sachversicherungspartner für Makler

VAV schärft Profil als Top-Sachversicherungspartner für Makler

19.01.24

|

7 Min.

VVO: Extremwetter verursachen 2023 über 1 Mrd. Euro Schäden in Österreich

VVO: Extremwetter verursachen 2023 über 1 Mrd. Euro Schäden in Österreich

18.01.24

|

5 Min.

Gewerbesymposium 2024: Neue Risiken mit Auswirkungen auf Gewerbeversicherungen

Gewerbesymposium 2024: Neue Risiken mit Auswirkungen auf Gewerbeversicherungen

18.01.24

|

6 Min.

UVK verstärkt sich mit Branchenprofi Thomas Gfrei

UVK verstärkt sich mit Branchenprofi Thomas Gfrei

18.01.24

|

2 Min.

ARAG gestaltet Betriebs-Rechtsschutz neu

ARAG gestaltet Betriebs-Rechtsschutz neu

18.01.24

|

2 Min.

Allianz Risk Barometer: Cyber-Sicherheit Top-Risiko 2024 für österreichische Unternehmen

Allianz Risk Barometer: Cyber-Sicherheit Top-Risiko 2024 für österreichische Unternehmen

17.01.24

|

7 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)