zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Rechtsschutzversicherung und Streitmeidung – ein Gegensatz?

Rechtsschutzversicherung und Streitmeidung – ein Gegensatz?

02. Juni 2022

|

5 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Die Übernahme von Kosten aus Rechtsstreitigkeiten, das ist doch genau das Kernelement der Sparte Rechtsschutzversicherung. Macht man nicht mit der Förderung der Streitvermeidung dieses Geschäftsmodell kaputt? Nur auf den ersten Blick erscheint das so…

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 6/2/2022

Von Dr. Helmut Tenschert, Unabhängiger und zertifizierter Bildungsträger für Versicherungsmakler und -agenten (Foto oben)

Die Anzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen hat in den letzten Jahren zugenommen, nicht zuletzt durch die uns begleitenden Krisen. Die in Verbindung mit steigender Inflation wachsenden Kosten für Rechtsdurchsetzung und/oder -abwehr stellen zunehmend die Rechtsschutzversicherer vor hohe Herausforderungen. Verschärft wurde dieses Problem noch durch einige Massenschäden, genannt wären Streitfälle aus Vermögensveranlagungen, dem VW-Diesel-Skandal oder aus den Folgen der Pandemie. Nur vordergründig profitieren die Kunden von der Deckung dieser Massenschäden, soweit sie versichert sind. Keine Rechtsschutzversicherung ist geeignet, Schadenersatzansprüche bei einer großen Anzahl an Geschädigten, mit weitgehend identen Streitinhalten, durchsetzen zu helfen. Das Recht auf freie Anwaltswahl sichert die rechtliche Vertretung jedes einzelnen Geschädigten durch seinen Wunschanwalt.

Davon profitieren allenfalls einige Rechtsanwaltskanzleien, die daraus ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt haben. Besser eignen sich dafür Prozessfinanzierungen, die sich neben dem VKI dieser Themen annehmen.

Für unsere Kunden selbst führt das zu nichts anderem als zur Ausdünnung der Leistungen aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag, die zeitversetzt regelmäßig durch Formulierung neuer Deckungsausschlüsse in den ARB erfolgt.

Musterprozesse oder Gemeinschaftsklagen

Eine Lösung für diese Massenphänomene wäre etwa die Durchführung von Musterprozessen oder Gemeinschaftsklagen, was bedauerlicherweise derzeit Rechtsordnung und Bedingungswerk nicht zulassen. Zusätzlich haben Erweiterungen der Konsumentenrechte in der Vergangenheit mehr Möglichkeiten und Rechtsgrundlagen für diesen Personenkreis mit sich gebracht, Forderungen betreiben zu können. Das hat klarerweise zu einer Vermehrung der Schäden geführt, die zu stemmen sind.

Aus diesen Gründen sollte es angebracht und sinnvoll erscheinen Wege zu finden, die Gerichtsprozesse vermeiden und dennoch geeignet sind, den rechtlichen Interessen unserer Kunden Rechnung zu tragen.

Vorgerichtliche Schlichtung

Ein Ansatz wäre, Streitfälle zwischen Unternehmern und Konsumenten aus Meinungsverschiedenheiten über erbrachte Warenlieferungen oder Werkleistungen mit geringeren Streitwerten nicht gleich vor Gericht auszutragen, sondern zunächst eine Bereinigung in einer vorgerichtlichen Schlichtung zu versuchen. Wenn sich die Auseinandersetzung meist um die Qualität einer Dienstleistung bewegt, für deren Beurteilung die gutachtliche Äußerung eines spezifischen Sachverständigen erforderlich ist, ließe sich durch eine derart vorgelagerte Schlichtung ein wesentlich aufwändigeres Gerichtsverfahren vermeiden, um zu einem meist ziemlich ähnlichen Ergebnis zu gelangen. Und das bei Ersparnis von Zeit und Kosten.

Gegenüber einer Mediation bietet die Schlichtung den Vorteil der Einbringung einer sachverständigen Meinung, sollte diese im konkreten Anlassfall gefragt sein.

Natürlich ist zu gewährleisten, dass der Weg zum ordentlichen Rechtsweg dadurch weder be- noch verhindert wird. Wäre auch rechtlich gar nicht denkbar. Die Absolvierung einer außergerichtlichen Schlichtung könnte aber zwingend vorgeschrieben werden, bevor eine gerichtliche Klage zugelassen wird. Derartige Regelungen gibt es bereits vereinzelt.

Schon vor vielen Jahren habe ich für verschiedene Gewerbe solche Schlichtungsstellen konzipiert und vereinbart, um Kostenentlastungen zu erreichen und eine Kombination mit speziellen Rechtsschutzversicherungsprodukten risikoverträglich zu gestalten. Es konnten damit nachweislich schwere Risken versicherbar gemacht werden, zumal die ökonomische Abwicklung von Fällen unstrittig gewesen ist.

Der Gesetzgeber hat durch die Einführung des „Alternativen Streitbeilegungsgesetzes“ einen Schritt in diese, meiner Meinung nach hocheffiziente, Richtung eingeschlagen.

Mit präventiven Maßnahmen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen

Zweifellos noch besser ist, Rechtsstreitigkeiten gar nicht entstehen zu lassen, indem präventive Maßnahmen ergriffen werden.

Für mich in der näheren Zukunft ohnehin eine zwingende Voraussetzung, um Großrisken überhaupt versicherbar zu machen und zu halten. Diese klare Richtung wird im Bereich von Cyber-Versicherungen bereits vorgegeben, ohne nachweislich wirksame Prävention ist eine brauchbare Absicherung in diesem Segment gar nicht mehr zu bekommen.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact Juni-Ausgabe!

Titelbild: ©sdecoret – stock.adobe.com

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

UNIQA: Medizinisches Zusatzservice nun auch in Oberösterreich verfügbar

UNIQA: Medizinisches Zusatzservice nun auch in Oberösterreich verfügbar

02.06.22

|

2 Min.

CORUM erhöht den Anteilspreis von CORUM XL um 3,17%

CORUM erhöht den Anteilspreis von CORUM XL um 3,17%

02.06.22

|

4 Min.

FMA-Bericht zum 1. Quartal 2022 der Pensionskassen: verwaltetes Vermögen gesunken

FMA-Bericht zum 1. Quartal 2022 der Pensionskassen: verwaltetes Vermögen gesunken

02.06.22

|

2 Min.

Alpenverein, Knox und Generali optimieren Unfall-Schadenmeldungen / Partnernews

Alpenverein, Knox und Generali optimieren Unfall-Schadenmeldungen / Partnernews

02.06.22

|

3 Min.

D.A.S. Social Volunteering: Soziales Engagement für den guten Zweck

D.A.S. Social Volunteering: Soziales Engagement für den guten Zweck

01.06.22

|

1 Min.

Getsafe expandiert nach Österreich

Getsafe expandiert nach Österreich

01.06.22

|

1 Min.

Weinrauch: „In der Praxis passieren häufig Fehler im Umgang mit dem Beratungsprotokoll“

Weinrauch: „In der Praxis passieren häufig Fehler im Umgang mit dem Beratungsprotokoll“

01.06.22

|

4 Min.

FMA: Versicherungswirtschaft – Anstieg des Präminenvolumens, Rückgang des EGT

FMA: Versicherungswirtschaft – Anstieg des Präminenvolumens, Rückgang des EGT

01.06.22

|

2 Min.

Auf der sicheren Seite mit einer persönlichen D&O-Polizze / Partnernews

Auf der sicheren Seite mit einer persönlichen D&O-Polizze / Partnernews

01.06.22

|

3 Min.

20 Jahre ÖVT: Konzentration auf die eigenen Stärken als Credo

20 Jahre ÖVT: Konzentration auf die eigenen Stärken als Credo

31.05.22

|

5 Min.

KFV-Befragung: Jedem 10. E-Bike-Besitzer wurde schon einmal das E-Bike gestohlen

KFV-Befragung: Jedem 10. E-Bike-Besitzer wurde schon einmal das E-Bike gestohlen

31.05.22

|

5 Min.

Die gesetzliche Unfallversicherung – Argumente für die private Unfallvorsorge

Die gesetzliche Unfallversicherung – Argumente für die private Unfallvorsorge

31.05.22

|

3 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)