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Nachhaltigkeitspräferenz bei Versicherungsanlageprodukten praktisch umgesetzt

Nachhaltigkeitspräferenz bei Versicherungsanlageprodukten praktisch umgesetzt

05. September 2022

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Zusätzlich zum allgemeinen Wünsche- und Bedürfnistest sind Versicherungsvermittler seit 02. August 2022 verpflichtet, die sog. Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden abzufragen. Der Kunde soll dadurch entscheiden können, wie sich seine Veranlagung auf Umwelt und Gesellschaft auswirken soll.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 9/5/2022

Von Dr. Reinhold Rieder, Rechtsanwaltsanwärter bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Margot Nusime (Foto)

Die unterschiedlichen Regime der EU-Verordnungen, die zu beachten sind, überschneiden sich und sind selbst für Experten komplex und schwer durchschaubar. Kunden und Berater werden zu Beginn sicher mit den ambitionierten Anforderungen der EU überfordert sein. Es ist zu befürchten, dass Unternehmen, die Versicherungsanlageprodukte in geringem Ausmaß vertreiben, das Geschäftsfeld ganz aufgeben werden, weil die nötigen Schulungen und Anpassungen der Geschäfts-unterlagen zu aufwändig sind.

Schließlich drohen auch Beraterhaftungen, falls ein Kunde das System nicht richtig verstanden hat und ein Anlageprodukt günstiger abschneidet, das eigentlich besser zu den „wahren“ Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden gepasst hätte.

Drei Kategorien

Das weitverzweigte und komplexe Regelwerk der EU lässt sich grob in drei Kategorien teilen, und zwar ökologisch nachhaltige Investitionen gemäß Taxonomieverordnung, nachhaltige Investitionen gemäß Offenlegungsverordnung und Investitionen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit verhindern. Klingt verwirrend, ist es auch. Der Kunde kann, einfach ausgedrückt, Positives fördern oder Negatives vermeiden.

Für den Bereich Klimaschutz wurden bereits detaillierte technische Standards ausgearbeitet, die übrigen Bereiche werden erst nach und nach in das Regelwerk der EU integriert. Weitgehend fehlen aber noch die erforderlichen Daten der Unternehmen, die ihre Informationen zur Nachhaltigkeit erst bis Jahresende liefern müssen.

Resüme

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der EU-Gesetzgeber beginnend mit dem Kampf gegen den Klimawandel in einem Aufwaschen fast alle erdenklichen Probleme der Gesellschaft und der Umwelt auf einmal lösen möchte.

Aber nur wenn Versicherungsvermittler ihre Beratung einfach und verständlich halten können, wird das Ziel der EU erreicht werden können, die Finanzströme der EU in nachhaltige Investitionen zu lenken. Es bleibt abzuwarten, ob die Behördenpraxis einfache und praxisnahe Lösungen akzeptiert und einer tatsächlich vermittelbaren Nachhaltigkeit damit einen guten Dienst erweist.

Titelbild: © Arthon -stock.adobe.com

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