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Neue Risiken erfordern, dass Versicherungsprodukte auf den Prüfstand müssen

(Bild: © Joerg Rofeld – stock.adobe.com)

Neue Risiken erfordern, dass Versicherungsprodukte auf den Prüfstand müssen

02. Februar 2023

|

7 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Einschneidende Veränderungen im Risikoumfeld von Unternehmen und deren Verantwortungsträger seit dem Jahre 2020 haben zu einer erheblichen Erhöhung der Sensibilität für wirtschaftlich erforderliche Entscheidungen geführt. Einzig beständig ist lediglich der Wandel, der sich in immer kürzeren Intervallen vollzieht. Verlässliche Prognosen für die zukünftige Entwicklung gibt es nicht mehr. Was heute noch richtig war, kann sich schon morgen als falsch herausstellen.

Artikel von:

Dr. Helmut Tenschert

Dr. Helmut Tenschert

Versicherungsmakler und unabhängiger und zertifizierter Bildungsträger für Versicherungsmakler und -agenten

Für uns in der Versicherungsbranche bedeutet die veränderte Situation eine mittlerweile zwingende Notwendigkeit, von der Produktwelt der Vergangenheit Abschied zu nehmen und uns den Herausforderungen für die neuen Risken mit innovativen Produktlösungen zuzuwenden.

Alle Versicherungsprodukte stehen unter dem geschilderten Blickwinkel auf dem Prüfstand.

Die Ausrichtung auf die Absicherung der für die Betriebe wirtschaftlich belastenden, wenn nicht gar unternehmensvernichtenden Schäden hat kompromisslos im Vordergrund zu stehen.

Weg mit der modernem Risikomanagement diametral entgegenstehenden Versicherungsverträgen, die auf Leistungen aus Bagatellschäden mit intensiven Frequenzen hinzielen und dadurch lediglich die Rendements verschlimmern. Am Ende steht entweder die Vertragssanierung mit massiver Prämiensteigerung oder sogar die Kündigung im Schadenfall.

Was so eine Schadenkündigung für Betriebe und Selbständige mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer einschlägigen Haftpflichtversicherung bedeutet, kann man sich leicht ausmalen, nämlich die Beendigung der jeweiligen Tätigkeit.

Nicht einmal mittelfristig ist mit Sanierungsprämien jemandem gedient, alleine mit einer höheren Prämie hat sich noch nie ein Rendement verbessert, da bedarf es schon risikoverändernder konkreter innerbetrieblicher Maßnahmen.

Informieren und Beraten

Erfreulicherweise ist sich die neue Managergeneration dieser Faktoren stärker bewusst, als dies bei ihren Vorgängern der Fall gewesen ist. Der Konzeption von risikoadäquaten Versicherungslösungen stehen die Verantwortungsträger mehr und mehr positiv gegenüber, die Absicherung bedrohlicher Schäden rückt in den Vordergrund des Interesses und damit folgerichtig die Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen, hier aufklärend zu informieren und zu beraten.

Solche Beratungen setzen allerdings die Kenntnis der spezifischen Gefährdungen für das einzelne Unternehmen voraus, einen ersten Eindruck liefert da zumeist schon ein Blick auf die Website des zu beratenden Betriebes.

Unabhängig vom jeweiligen Unternehmen existieren eine Reihe von Risken, die allgemeingültig sind. Gemeint sind Versicherungen, die in ihrer Wirkung den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.

So werden die Leistungsinhalte spezifischer Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen darauf auszurichten sein, der aktuellen Risikosituation von Unternehmen effizient zu begegnen.

Versicherungssummen sind der Realität anzupassen

Schließlich zwingt die anhaltend hohe Inflation verbunden mit massiven Steigerungen der Arbeitslöhne hier zügig Aktivitäten zu setzen. Diese Situation wird spürbar dadurch verschärft, als besonders im Bereich der betrieblichen Haftpflichtversicherung in Österreich generell die Versicherungssummen weit unter den Erfordernissen liegen. Offenbar macht man sich kaum Gedanken darüber, dass die gesetzlich verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung eines PKW summenmäßig oftmals beim mehr-, gelegentlich zehnfachen Wert angesiedelt ist, als die Absicherung des gesamten Betriebes.

Um aber ökonomisch im akzeptablen Bereich zu bleiben, wird es angebracht sein, mit risikorelevanten Selbstbehalten und anderwärtigen Leistungseinschränkungen vom Betrag her geringe Schadenleistungen zurückzudrängen und damit das im Interesse aller Beteiligten auf Dauer angelegte Bestehen der Versicherungsverträge zu sichern.

Die gleichen Anforderungen sind für Versicherungsformen von Geschäftsleitungen und Verantwortungsträgern in den Firmen anzusetzen. Straf- und zivilrechtliche Verfolgungshandlungen von Geschäftsführern, aber auch derer Kontrollorgane, sind mittlerweile an der Tagesordnung. Lässt sich einmal die Anspruchsstellung auf Schadenersatz gegenüber dem Betrieb nicht weiterverfolgen, etwa weil das Unternehmen insolvent geworden ist, wird die Forderung beim seinerzeitigen Geschäftsführer weiter betrieben, was nicht selten mit dem Privatkonkurs des Betroffenen endet.

Die wirtschaftlichen Folgen von Cyber-Attacken, die für die angreifenden Kriminellen erfolgreich verlaufen sind, können nur allzu leicht der Geschäftsleitung als sorgfaltspflichtverletzende Unterlassung bei der Einrichtung eines Schutzschirmes und dem Versäumnis, eine adäquate Cyber-Versicherung abzuschließen, angelastet und vorgeworfen werden. Ein großes Thema im Bereich der Innenhaftung, also das Unternehmen selbst greift mit der Forderung auf den eigenen Geschäftsführer.

Helmut Tenschert moderiert das AssCompact Gewerbesymposium 2023

Dieser der Zeit geschuldeten und hochaktuellen Themen hat sich das am 7. März 2023 in der Pyramide Vösendorf stattfindende AssCompact-Gewerbeversicherungssymposium angenommen und mit spannenden Vorträgen erfahrener und versierter Spezialisten aus den Bereichen Recht und Versicherung einen informationsreichen Seminartag zusammengestellt. Ein Besuch wird sich lohnen!

AssCompact Gewerbeversicherungssymposium 2023

Neue Risiken erfordern, dass Versicherungsprodukte auf den Prüfstand müssen

Das AssCompact Gewerbeversicherungssymposium findet als Präsenzveranstaltung am 7. März 2023 in der Pyramide Wien/Vösendorf statt.

Alternativ bieten wir die Vorträge auch via AssCompact Live TV als Online-Variante am 21., 22. und 23. März. an

TICKETPREIS: Für Vermittler und Sponsor-Partner des AssCompact Gewerbeversicherungssymposiums gilt der reduzierte Preis in Höhe von EUR 180,- zzgl. MwSt. Bitte geben Sie bei Anmeldung als Vermittler den Rabattcode: Vermittler_2023 und als Sponsor-Partner den Rabattcode: Partner_2023 ein. Wenn Sie kein Vermittler oder Sponsor-Partner des AssCompact Gewerbeversicherungssymposiums sind, geben Sie bitte KEINEN Rabattcode ein, es gilt der Normalpreis in Höhe EUR 360,- zzgl. MwSt.

Hier geht’s zu kostenpflichtigen Anmeldung der Präsenzveranstaltung …

Hier geht’s zur kostenpflichtigen Anmeldung des ONLINE Gewerbesymposiums 2023 …

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact Februar-Ausgabe!

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