Die Finanzmarktaufsicht (FMA) weist im Rahmen ihrer Informationsreihe „Reden wir über Geld“ auf wesentliche Punkte hin, die bei der Nutzung grenzüberschreitender Finanzdienstleistungen aus dem europäischen Ausland zu beachten sind.

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 01.08.2025
Ein zentrales Prinzip innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Für den Finanzbereich bedeutet das: Ein Anbieter, der in einem EWR-Staat über eine Zulassung verfügt – etwa ein Broker, ein Krypto-Dienstleister, eine Versicherung oder eine Bank –, darf seine Dienste auch in Österreich erbringen. Eine zusätzliche österreichische Lizenz ist dafür nicht erforderlich.
Nach Angaben der FMA erfolgt die aufsichtsrechtliche Zuständigkeit in diesen Fällen grundsätzlich durch die Behörde im Sitzstaat des Unternehmens. Die österreichische Finanzmarktaufsicht wird lediglich darüber informiert, dass ein Unternehmen in Österreich tätig wird, hat jedoch keine umfassenden Befugnisse zur laufenden Kontrolle.
Die FMA weist zudem darauf hin, dass Sicherungssysteme wie die Einlagensicherung bei Banken oder die Anlegerentschädigung bei Wertpapierfirmen an das Herkunftsland des Anbieters gebunden sind. Zwar bestehen europaweit einheitliche Regelungen, im Ernstfall könne es für österreichische Kundinnen und Kunden jedoch zu Herausforderungen bei Kommunikation und Abwicklung kommen.
Besonderheiten gibt es auch im Versicherungsbereich. So sind österreichische Lebensversicherer gesetzlich verpflichtet, für ihre Verträge einen eigenen Deckungsstock zu bilden, der getrennt vom übrigen Vermögen verwaltet wird. Dieses System besteht nicht in allen Ländern. Die FMA empfiehlt daher, sich vor Vertragsabschluss über die konkrete Ausgestaltung beim jeweiligen Anbieter zu informieren.
Verbraucher sollen laut FMA außerdem immer prüfen, ob ein Anbieter in der Unternehmensdatenbank der FMA verzeichnet ist und ob er die für das jeweilige Geschäft erforderliche Berechtigung besitzt.
Die grenzüberschreitende Tätigkeit von Finanzdienstleistern führt zu mehr Auswahlmöglichkeiten und Wettbewerb, bedeutet aber auch mehr Eigenverantwortung. Der Verbraucherschutz ist nicht in allen Ländern gleich ausgeprägt, und auch die Durchsetzung von Ansprüchen bei Problemen kann unterschiedlich geregelt sein. Zudem sei eine deutschsprachige Internetseite nicht automatisch mit gut erreichbarem Kundendienst oder einfacher Beschwerdeabwicklung gleichzusetzen, so die FMA.
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