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E-Auto versichern mit oder ohne MWSt-Ersatz?

E-Auto versichern mit oder ohne MWSt-Ersatz?

02. November 2021

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Was in der Automobilindustrie derzeit absolut angesagt ist und wo sich die einzelnen Manufakturen mit jeder Neuerscheinung gegenseitig zu übertrumpfen versuchen, so geht es die österreichische Versicherungsbranche diesbezüglich typisch ruhig und gelassen an und das, obwohl die Zulassungszahlen einen deutlichen Trend aufzeigen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11/2/2021

Von Akad.Vkfm. Mag. Thomas, Leitner, Bakk. / ÖVM Vorstand (Foto)

Der eine oder andere mag sich jetzt fragen, ob hier überhaupt ein gesonderter Bedarf besteht, oder besser gesagt, kann man denn Elektroautos nicht einfach so wie Modelle mit Verbrennungsmotor versichern? Natürlich kann man, aber es gibt zwei, drei Punkte in Bezug auf die Kfz-Kaskoversicherung, die man derzeit – und ich schreibe bewusst derzeit – beachten sollte.

Schäden verursacht durch indirekten Blitzschlag

Punkt 1 wäre das Thema, das wir aus der Sachversicherung kennen, nämlich Schäden verursacht durch indirekten Blitzschlag. Elektroautos werden, sobald sie abgestellt werden, zu 99% „an die Leine gelegt“ und da liegt die Krux begraben. Zwar haben die meisten Kfz-Kaskoversicherer nach dem OGH-Urteil aus Mai 2013 (7Ob76/13x) reagiert und ihre „Standard-Bedingungen“ um den „indirekten Blitzschlag“ erweitert, aber ich kann Ihnen nur empfehlen, bei der Auswahl des Versicherungsprodukts für ein Elektro- oder Plug-In-Hybridauto auf das Vorhandensein dieser Deckungserweiterung zu achten.

Gewerbekunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung

Punkt 2 betrifft unsere Gewerbekunden mit Vorsteuerabzugsberechtigung. Elektroautos haben für diese Kunden nicht nur den Vorteil, dass keine motorbezogene Versicherungssteuer oder Sachbezug anfällt, nein, PKW mit Anschaffungskosten bis 40.000 Euro sind auch noch vorsteuerabzugsberechtigt und das gilt es natürlich zu berücksichtigen.

Bis dahin eigentlich kein Problem, wenn es da nicht noch eine weitere Besonderheit geben würde und zwar für Elektroautos mit Anschaffungskosten im Bereich von 40.000 bis 80.000 Euro. Bei diesen muss der 40.000 Euro übersteigende Teil in weiterer Folge durch eine Eigenverbrauchbesteuerung entsprechend neutralisiert werden.

Wahrscheinlich sitzen Sie jetzt so wie ich vor einiger Zeit vor dem Text und staunen bzw. grübeln, wie Sie das nun versicherungstechnisch darstellen könnten. Von Seiten der Versicherer gibt es meines Wissens nach bis dato keine Lösung, weshalb die Empfehlung nur so ausschauen kann, dass die Entscheidung – ob das Kfz nun mit oder ohne MWSt-Ersatz versichert werden soll, – es gibt ja nur diese beiden Varianten – von Ihrem Kunden selbst, am besten in Absprache mit seinem Steuerberater, getroffen werden muss.

Elektropakete

Unter Punkt 3 möchte ich die diversen „Elektropakete“ subsumieren, sprich die speziellen Erweiterungen und Goodies, in denen u. a. Beschädigungen am Ladekabel berücksichtigt werden usw. Ja, nichts Besonderes, wird der eine oder andere sagen, überhaupt im Vergleich zum deutschen Versicherungsmarkt liegen wir hier im Dornröschenschlaf, aber es gibt auch bei uns bereits zu beachtende Unterschiede im Kleingedruckten, wie Entschädigungsstaffeln im Totalschaden für „Antriebsbatterien“, die Mitversicherung von Bedienungsfehlern/Ungeschicklichkeit in Bezug auf Akku und Ladekabel oder Deckung für Cyberangriffe.

Alles in allem leben wir in spannenden und sich rasch entwickelnden Zeiten, die uns gerade im Bereich der Elektromobilität zwingen, immer am Laufenden zu bleiben und mein Gefühl sagt mir, das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact November-Ausgabe!

Titelbild: ©scharfsinn86 – stock.adobe.com

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