7Ob140/24z
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Eine Beschädigung des zuvor gestohlenen Fahrzeugs ist vom versicherten Risiko des Diebstahls umfasst. Dafür spricht bereits, dass der VN keinen Einfluss darauf hat, ob der Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug verunfallt und dieses dabei beschädigt. Es besteht somit Deckung aus der Teilkaskoversicherung.
versdb 2024, 56
KFZ Kasko
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