Heute starteten die AssCompact Trendtage 2022 in der Pyramide Wien/Vösendorf. Sieben hochkarätige Fachexpertinnen und -experten vermitteln seit heute früh den Besucherinnen und Besuchern vertiefendes Wissen zu den Themen Versicherungs- und Vermittlerrecht, Vorsorge, biometrische Risiken, Kapitalvorsorge und bAV.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 10/5/2022
„Die zentralen Begriffe des heurigen Trendtrag Mottos ‚Rechte & Pflichten – Kompetenz & Respekt‘ sind die Basis für ein professionelles Miteinander zwischen Vermittlern und Gesellschaften. Für beide Seiten gelten Rechte und Pflichten, die eine professionelle Kooperation erst möglich machen“, begrüßte AssCompact Herausgeber Franz Waghubinger die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AssCompact Trendtage, schließlich sitzen ja beide Seiten im selben Boot. Kompetenz sei ein wesentlicher Faktor in der gesamten Versicherungs- und Vorsorgebranche, nicht erst, seit die Weiterbildungsverpflichtung durch die IDD Verordnung sozusagen institutionalisiert wurde. Und nicht zuletzt brauche es gegenseitigen Respekt.
Im Kongress 1 stehen die Themen Versicherungs- und Vermittlerrecht im Fokus, im Kongress 2 Vorsorgethemen rund um biometrische Risiken, Kapitalvorsorge und bAV. Mit insgesamt 15 Keynote-Vorträgen von renommierten Fachexperten und 19 UNABHÄNGIGE IDD Weiterbildungsstunden können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer heuer so viele UNABHÄNGIGE IDD Weiterbildungsstunden sammeln wie noch nie.
Neben den Vorträgen in den Kongressen steht natürlich auf wieder das Netzwerken im Ausstellerbereich im Mittelpunkt. Mit einer zusätzlichen Vortragsreihe unter dem Titel ‚Innovationen der Gesellschaften‘ wird heuer erstmals jedem Aussteller die Möglichkeit geboten, einen Vortrag bzw. Workshop abzuhalten, um das Netzwerken, wie es bereits an den Ständen stattfindet, im Workshopraum auszuweiten und zu ergänzen.
Kein Provisionsverbot für Vermittler in absehbarer Zeit, IDD Revision wird verschoben
Der Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler, KR Christoph Berghammer, zeigte sich beeindruckt über die hohe Anmeldezahl bei den heurigen Trendtagen: „Mit rund 3.600 Anmeldungen sind die AssCompact Trendtage DIE Veranstaltung in der österreichischen Versicherungsbranche.“ Weiter gab der Fachverbandsobmann ein kurzes Update über die aktuellen Ereignisse des Versicherungsverbandes: So fand gestern eine Besprechung mit dem Ministerium bezüglich Angemessenheitsprüfung bei der Ausbildungsverordnung statt. „Nachdem wir die Prüfungsfragen kontrolliert haben, müssen wir noch die Ausbildner und Prüfer über das neue System unterrichten. Erste Prüfungen in dieser Form wird es aber erst 2024 geben.“
Weiters wurde die für 2023 vorgesehene IDD Revision verschoben. Auch das Provisionsverbot wird, so Berghammer, in absehbarer Zeit nicht auf die Vermittler zukommen. Dennoch warnte Berghammer, dass europäische Konsumentenschützer in Brüssel weiterhin intensiv in Richtung Provisionsverbot lobbyieren. „Wir haben dazu eine Gutachten von Prof. Jäger schreiben lassen, der darin erklärt, dass ein Provisionsverbot in Europa den europäischen Freiheiten widerspricht und hoffen damit, die europäischen Abgeordneten davon zu überzeugen, dass ein Entschluss für ein Provisionsverbot vom EUGH gekippt werden kann.“
Gelungener Auftakt im Kongress 1 mit Versicherungsexperte Erwin Gisch
Den Auftakt am ersten AssCompact Trendtag machte im Kongress 1 Mag. Erwin Gisch, MBA, zum Thema „Deckungsablehnungen & -lücken in der Rechtsschutzversicherung – Haftungspotenzial für den Versicherungsmakler?“. In seinem Vortrag ging der Experte anhand ausgewählter Fallkonstellationen aus der Spruchpraxis der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) der Fragestellung nach, ob aus Deckungslücken des betroffenen Rechtsschutzversicherungsprodukts eine potenzielle Haftung des vermittelnden Maklers besteht. „Das Haftungspotenzial für die Makler, sei es in der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungsprodukten, als auch in der Abwicklung von Rechtsschutz-Schäden, ist enorm“, so Gisch und erklärt. „Der Versicherungsmakler / die Versicherungsmaklerin wird haftungsmäßig bekanntlich als Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB betrachtet und dies macht auch vor der Bearbeitung von Rechtsschutz-Schäden nicht Halt. Übernimmt man als MaklerIn die Bearbeitung von Schäden aus der Rechtsschutzversicherung wird man nicht nur das spezifische versicherungsrechtliche Know-how aufweisen müssen, sondern – jedenfalls in Grundzügen – auch mit allgemein-rechtlichem Grundwissen aufwarten müssen. Man denke hier etwa an Fristenläufe in der ZPO oder der StPO, deren Unkenntnis im Zweifel zu Lasten der Maklerhaftung ausschlagen kann. Ich bin mir – wenn ich ehrlich sein darf – nicht sicher, ob das jedem/jeder VersicherungsmaklerIn so deutlich bewusst ist.“
Durch das Programm führt im Kongress 1 Akad. FDL Jürgen Sponer, MBA und am Nachmittag Wenzel Staub, MBA, im Kongress 2 Stefan Moser.
Am Nachmittag wird unter anderem noch der erfolgreiche österreichische Behindertensportler und mehrfache Paralympics-Gewinner Walter Ablinger von den großen Veränderungen in seinem Leben und der darauffolgenden außergewöhnlichen sportlichen Karriere sprechen.
Auch Kurzentschlossene sind willkommen
Wenn Sie sich kurzfristig entschließen, morgen am Trendtag teilzunehmen, melden Sie sich am besten unter folgendem Link an: https://akademie.asscompact.at/events/359
Sie erhalten nach der Registrierung ein Mail mit dem Teilnehmerausweis. Sie können aber auch am AssCompact Counter eine Eintrittskarte erhalten bzw. schon heute für morgen, Donnerstag, ausdrucken lassen.
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