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Gewerbesymposium 2024: Welche Ziele verfolgt die neue Befähigungsprüfungsordnung?

(Bild: © buritora - stock.adobe.com)

Gewerbesymposium 2024: Welche Ziele verfolgt die neue Befähigungsprüfungsordnung?

10. Januar 2024

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7 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Der Fachverband der Versicherungsmakler hat in den vergangenen Jahren intensiv an der Neuerstellung der Befähigungsprüfungsordnung (BPO) gearbeitet. Warum diese Neuerstellung notwendig war, welche Ziele und Erwartungen der Fachverband mit der Neuerstellung verfolgt und was es in der Praxis braucht, um professionelle Deckungskonzepte zu erstellen, beantwortet Akad. Vkfm. Johann Mitmasser, Fachgruppenobmann der oberösterreichischen Versicherungsmakler im Interview.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 1/10/2024

Die aktuelle Befähigungsprüfungsordnung (BPO) wurde im Jahre 2004 in Kraft gesetzt. Seither habe sich die „Welt der Versicherungsvermittlung“ laut Johann Mitmasser aber wesentlich weiterentwickelt.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich zum einen in der IDD (Mindestanforderungen an beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten) und in der Gewerbeordnung (§§ 20 – 24 GewO 1994), die eine Einordnung der Konzessionsprüfung künftig in den Nationalen Qualitätsrahmen (NQR) vorsieht. „Was im ersten Augenblick nach einer überschaubaren Adaption aussieht, war aber in der Realität ein extrem komplexer und mühevoller Prozess“, berichtet Mitmasser. „Das reglementierte Gewerbe des Versicherungsmaklers ist in der Praxis äußerst anspruchsvoll, die maßgebenden Faktoren im Alltag sind herausfordernd, vielfältig und erfordern fundiertes Wissen und Erfahrung – idealerweise Lebens- und Berufserfahrung – um zum einen ein tragfähiges Netz an Versicherungsschutz zu konzipieren und im Leistungsfall mit allen (un)möglichen Wirren, Verknüpfungen und Irrationalitäten vor dem Kunden zu bestehen. Dann ergeben sich durch technologischen Fortschritt und Technik immer neue Herausforderungen und Haftungspotenziale für Kunden, die es gilt zeitgerecht abzusichern. Ich spreche hier vor allem den Bereich der IT und Digitalisierung sowie Internationalisierung an, wobei in der Folge auch immer rigorosere Haftungsvorschriften für Verantwortliche entstehen.“

Level 6 = Bachelor-Niveau

Das Gewerbe „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“ wurde im NQR in den Level 6 eingestuft, das entspricht dem Bachelor-Niveau. „Auf den ersten Blick fällt der doch wesentlich höhere Umfang auf: Der Gesetzestext selbst weist nur sechs Seiten auf, der Rest in Form eines Anhanges von fast 20 Seiten beschreibt sehr detailliert die Anforderungen der neuen Konzessionsprüfung. Der Fokus der neuen BPO liegt nicht auf Wissen, sondern auf Kompetenz in Form von Kenntnissen und Fähigkeiten, als angewandtem Wissen. Die Definition dazu findet sich gleich am Beginn im §2 Qualifikationsniveau: Darin findet sich die Beschreibung des Prüfungsniveaus nach den Anforderungen des Levels NQR 6“, erläutert Mitmasser und ergänzt: „Völlig neu ist, dass es künftig auch eine schriftliche Prüfung gibt. Diese ist im Modul 1 detailliert geregelt, daneben gibt es noch eine mündliche Prüfung – Modul 2 – sowie die Unternehmerprüfung nach Modul 3 wie bisher.“

Laut Mitmasser ist die neue BPO exakt strukturiert und sehr detailliert auf Basis NQR 6 Niveau. Der Fachverbandobmann rät deshalb zu einer intensiveren Vorbereitung: „Für die künftigen Damen und Herren im Gewerbe Versicherungsmakler wird es höchst empfehlenswert sein, sich gerade mit dem Anhang und den Details zu Kenntnissen und Fähigkeiten im jeweiligen Prüfungsgegenstand zu beschäftigen, weil die Prüfungsfragen auf diesen Argumenten aufgebaut sind. Um eine bessere Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten, wird es künftig einen zusätzlichen Band 5 im Vorbereitungslehrgang geben, wo Musterprüfungsaufgaben enthalten sind. Dann sollte die Konzessionsprüfung künftig auch realistisch zu schaffen sein.“

Ziel der BPO

Ziel der neuen BPO ist es laut Mitmasser, nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ein definiertes Maß an Qualität sicherzustellen. „Das ist einerseits an die Prüflinge eine höhere Herausforderung, allerdings sind auch die Erwartungshaltungen und Ansprüche der Kunden spürbar höher geworden, diese Ansprüche gilt es zu erfüllen. Zu erwarten ist künftig ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau, regionale Unterschiede im Anspruch an das Prüfungsniveau wird es nicht mehr geben. Das garantiert ein ausreichend großer Pool an Fragen, die jeweils zugelost werden. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung darf die/der neue Kollegin/Kollege das Siegel ‚Staatlich geprüfter Versicherungsmakler‘ verwenden.“

Königsdisziplin: Versicherung und Betreuung von Gewerbebetrieben

Die Versicherung von Gewerbebetrieben gehört zu den Kernkompetenzen der österreichischen Maklerschaft. Auch für scheinbar einfach und leicht zu versichernde Gewerbetreibende gebe es so Mitmasser eine Reihe existenzbedrohender Fallen und Tücken: „Der Versicherungsmakler hat nach einer umfassenden Risikoanalyse und Erstellung eines Deckungskonzeptes konsequent alle relevanten Risken aufzuzeigen und Lösungskonzepte anzubieten; Kunden sind nicht selten völlig am „falschen Dampfer“, was die Einschätzung ihres eigenen Risikos betrieblich und persönlich anbelangt. In diesen Fällen hat der Makler alle Potenziale an Gefahren aufzuzeigen, eine Empfehlung abzugeben und nachvollziehbar zu dokumentieren; gerade die Qualität der Dokumentation hat in der Praxis viel Luft nach oben. Um eine solide Beratung bieten zu können ist eine fundierte Ausbildung erforderlich, aber auch jede Menge an Erfahrungen in der Versicherungspraxis.“

Johann Mitmasser beim AssCompact Gewerbesymposium 2024

Gewerbesymposium 2024: Welche Ziele verfolgt die neue Befähigungsprüfungsordnung?

Akad. Vkfm. Johann Mitmasser, Fachgruppenobmann der oberösterreichischen Versicherungsmakler

Der Fachgruppenobmann der oberösterreichischen Versicherungsmakler Johan Mitmasser spricht beim AssCompact Gewerbesymposium am 5. März in der Pyramide Wien/Vösendorf zum Thema „Herausforderungen in der Aus- und Weiterbildung bei der Versicherungsvermittlung – Alles anders?“.

„Ziel ist es, beim Symposium eine nachvollziehbare Präsentation zu bieten, wo alle komplexen Zusammenhänge dargestellt werden und zudem auch die Herausforderung der Erstellung von Prüfungsfragen erklärt wird. Es sollte für die Zuhörer eine kurzweilige und interessante Präsentation werden. Wir Versicherungsmakler sehen uns doch als die besten Berater in Versicherungsangelegenheiten am Markt, in konsequenter Weise sollten wir die neue BPO mit zweifellos höherem Anspruchsniveau als Herausforderung sehen und bei Bedarf die jungen und neuen Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat unterstützen“, informiert Mitmasser.

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AssCompact Gewerbesymposium 2024

Gewerbesymposium 2024: Welche Ziele verfolgt die neue Befähigungsprüfungsordnung?

Beim AssCompact Gewerbesymposium am 5. März in der Pyramide Wien/Vösendorf werden die neuen Gefährdungslagen der freien Wirtschaft in den Mittelpunkt gestellt und die Möglichkeiten für Beratungsansätze samt Beleuchtung denkbarer Haftungen daraus mit einschlägig tätigen hochkarätigen Experten aus Recht und Versicherung dargestellt. Jetzt anmelden und 5 unabhängige IDD Stunden sichern!

TICKETPREIS: Für Vermittler und Sponsor-Partner des AssCompact Gewerbeversicherungssymposiums gilt der reduzierte Preis in Höhe von 190 Euro. Wenn Sie kein Vermittler oder Sponsor-Partner des AssCompact Gewerbeversicherungssymposiums sind, gilt der Normalpreis in Höhe 380 Euro.

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