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ARAG führt neuen Rechtsschutz-Tarif ein

(Bild: ©sdecoret - stock.adobe.com)

ARAG führt neuen Rechtsschutz-Tarif ein

12. Januar 2026

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1 Min. Lesezeit

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Versicherungen

Mit dem Tarif 01/2026 erweitert die ARAG ihren Rechtsschutz um neue Leistungen, darunter eine zusätzliche Deckung im Verkehrsbereich sowie digitale Services für Privatpersonen und Unternehmen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 12.01.2026

Die ARAG bringt mit dem Tarif 01/2026 eine Überarbeitung ihres Rechtsschutzangebots auf den Markt. Im Fokus stehen zusätzliche Leistungen im Privat- und Verkehrsrechtsschutz sowie der Ausbau digitaler Unterstützungsangebote.

Neu eingeführt wird eine Deckung im Verkehrsbereich, die sich auf Besitzstörungen im Zusammenhang mit der Nutzung privater Kraftfahrzeuge bezieht. Versichert ist die rechtliche Unterstützung bei der Abwehr überhöhter Kostenforderungen, die aus solchen Besitzstörungen entstehen können. Die Leistung gilt für nicht betrieblich genutzte Fahrzeuge und ist ab dem neuen Tarif inkludiert.

Ergänzend stellt die ARAG ein digitales Online-Tool zur Verfügung, mit dem die Angemessenheit entsprechender Forderungen geprüft werden kann. Darüber hinaus werden standardisierte Unterlagen zur Verfügung gestellt, um Betroffene bei der rechtlichen Einschätzung zu unterstützen.

Auch bestehende Angebote zur außergerichtlichen Konfliktlösung werden fortgeführt. Dazu zählt unter anderem die Mediation zur Vorbeugung von Erbschaftsstreitigkeiten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bleibt zudem ein digitales, KI-gestütztes Tool zur Erstellung von Businessplänen verfügbar, das bei Planung und Weiterentwicklung von Geschäftsvorhaben unterstützen soll.

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