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„Klarstellung im Vorhinein ist besser als ein Deckungsstreit im Schadenfall“

„Klarstellung im Vorhinein ist besser als ein Deckungsstreit im Schadenfall“

05. März 2020

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Neue Risiken stellen Unternehmen und Versicherungsmakler vor Herausforderungen. Worauf Makler achten sollten, um nicht in eine Haftungsfalle zu tappen und Fehler in der Schadenabwicklung zu vermeiden, erklärt Haftpflichtexperte Gerhard Kofler im Interview mit AssCompact.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 3/5/2020

Was sind die Gründe dafür, dass sich das Haftpflichtrisiko für Gewerbe und Industrie ständig erhöht?

Der Haftpflichtversicherer wird immer häufiger deswegen in Anspruch genommen, um unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Es ist leicht gesagt, dass diese vorweg entstehenden Kosten beim Gegner wieder hereingebracht werden können, ist das doch in den meisten Fällen so, dass der Haftpflichtversicherer entweder aus diversen Gründen nicht regressiert oder Aussichtslosigkeit besteht. Damit verbleibt diese steigende Zahlungslast beim Haftpflichtversicherer. Das erhöhte Anspruchsbewusstsein von Geschädigten oder vermeintlich Geschädigten ist nichts Neues, diese Entwicklung gibt es schon seit Jahrzehnten.

Welche Risiken sind in den letzten zehn Jahren neu entstanden?

Es hat sich die Anzahl von Anfragen hinsichtlich des Nachweises von hohen Versicherungssummen deutlich erhöht, insbesondere durch ausländische Mutterunternehmen an die österreichische Tochter oder durch Auftraggeber des Versicherungsnehmers an den Versicherungsnehmer. Auch im Bereich der reinen Vermögensschäden sind neue Anforderungen hervorgekommen, ich denke hier an die Pflichtversicherung der Baumeister und Ärzte.

Ebenso erfordert eine veränderte Produktwelt eine passende Auslegung des Deckungsmodelles zur erweiterten Produkthaftpflicht, und das nicht immer zur Freude des Versicherers. Hier erwarte ich mittelfristig eine Veränderung dieses Deckungsbausteines, einen Vorschlag dazu habe ich im Gepäck.

Dazu gesellen sich etliche neu ausgerichtete berufliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Erstellen von Trainingskonzepten für Sportler oder für Unternehmen, die ausschließlich Demontagen und Montagen an fremden Sachen durchführen.

Welchen Einfluss haben die steigenden Risiken auf die Versicherungssummen?

Steigende Risiken drücken die angebotenen Versicherungssummen bezüglich der Sublimits in den Deckungsbausteinen, beispielsweise in der Klausel für die Mitversicherung von Schäden durch allmähliche Einwirkung.

Wie soll der Versicherungsmakler mit diesen Risiken umgehen, um nicht selbst in die Haftungsfalle zu tappen?

Das Wichtigste ist, dass Klarstellungen mit dem Versicherer getroffen werden zu jenen Bereichen, die einen großen Auslegungsspielraum bei der Beurteilung der Deckung zulassen. Eine Klarstellung im Vorhinein ist selbstredend besser als ein Deckungsstreit nach dem Schadenfall. Wie wir wissen, hat auch der OGH in einem Urteil ausgesprochen, dass der Versicherungsmakler verpflichtet sei, auf eine vom Versicherungsnehmer konkret gestellte Anfrage bei Vorliegen von Zweifeln beim Versicherer rückzufragen.

Was sind die größten Fehler in der Schadenabwicklung bzw. im Schadenprozess, die in der Praxis auftreten?

Der Versicherungsmakler besteht grundsätzlich darauf, dass die Formulierung der Schadenmeldung durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Wichtig dabei ist, dass der Sachverhalt genau hinterfragt wird, um nachträgliche Sachverhaltskorrekturen, die sich meistens im reinen Rechtsbereich abspielen und keine Tatfragen darstellen, vermeiden zu können. So spricht der Versicherungsnehmer manchmal von gemieteter Sache, obwohl die Sache gar nicht gemietet war.

Gerhard Kofler referiert beim AssCompact Gewerbeversicherungssymposium am 19. März in der Pyramide Wien/Vösendorf über das Thema „Haftpflichtversicherungsklauseln – ein unverzichtbarer Deckungsbestandteil?“.

Zur Anmeldung hier klicken…

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