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Wir dürfen keine Angst haben, uns beim Versicherer unsympathisch zu machen

Wir dürfen keine Angst haben, uns beim Versicherer unsympathisch zu machen

03. September 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-News

„Nicht nur Lob, sondern auch Tadel“ erwartet ÖVM-Vorstand Gerhard Veits von seinem Vortrag beim AssCompact Trendtag am 17. Oktober in der Pyramide Wien/Vösendorf. Er erklärt, wie Makler mit Problemen im Schadenfall umgehen können – auch auf die Gefahr hin, sich damit bei so manchem Versicherer unbeliebt zu machen.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 9/3/2019

Ob Versicherer Schäden heute eher ablehnen als vor einigen Jahrzehnten? „Eher ja! Aber bei Beantwortung dieser Frage besteht natürlich die Gefahr, dass man sich vom ersten Gefühl leiten lässt, ohne eine Behauptung mit Zahlen belegen zu können“, so Gerhard Veits, ÖVM-Vorstand, Vorsitzender der Österreichischen Versicherungsakademie, Vortragender und Autor. Dennoch habe er zumindest den Eindruck, dass es häufiger zu „prophylaktischen“ Ablehnungen komme als früher – „also mal Deckungen ablehnen und schauen, was passiert“. Über die Gründe dafür könne er „nur Vermutungen“ anstellen. „So gibt es manchmal bemerkenswerte Häufungen von Ablehnungen eines Versicherers, deren wiederholte – aber unzutreffende –Begründung zumindest an gesteuerte Weisungen ‚von oben‘ glauben lässt.“

„Makler kann und muss Ansprüche erkennen“

Ebenso vermutet Veits, dass die junge Generation der Schadenreferenten nicht selten ins kalte Wasser geworfen wird und viele Ablehnungen aufgrund fehlender Erfahrung entstehen. „Wenn ein Rechtsschutzversicherer Deckungen überaus häufig und schon fast reflexartig ‚mangels Erfolgsaussicht‘ verneint, obwohl diese Ablehnungen bekanntlich in neun von zehn Fällen nicht halten, dann liegt was im Argen. Ebenso negativ unterhaltsam wird es, wenn bei einem Versicherer eine starke Tendenz erkennbar wird, nach angezeigten Haftpflichtschäden fast schon regelmäßig, aber unrichtig den Ausschlussgrund ‚Inkaufnahme‘ (bedingter Vorsatz) des VN einzuwenden.“

Eine „Schutzvorrichtung“ gegen solche Ablehnungen gebe es vorerst nicht. „Der Makler kann und muss aber die gerechtfertigten Ansprüche seiner Kunden erkennen und geltend machen … auch auf die latente Gefahr hin, sich selbst beim Versicherer unsympathisch zu machen.“ Letztlich lasse § 28 (6) MaklerG keinen Zweifel über die diesbezüglichen Pflichten eines Versicherungsmaklers zu.

Keine „Seligsprechung durch Versicherer“

Wie Makler im Schadenfall rechtssicher agieren, erklärt Gerhard Veits beim AssCompact Trendtag am 17. Oktober in der Pyramide Wien/Vösendorf. „Wenn sich ein Makler an seine gesetzlichen Verpflichtungen hält, also rechtssicher agiert, so muss er sich darüber im Klaren sein, dass er dann nicht aktiv an seiner Seligsprechung durch die Versicherer arbeitet. Vielleicht gelingt es mir sogar, die Versicherer davon zu überzeugen, dass eine Partnerschaft zwischen Makler und Versicherer auch Differenzen im Schadensfall ohne Schrammen überstehen kann. Wahrscheinlich ernte ich nicht nur Lob, sondern auch Tadel, aber dieses Risiko werde ich eingehen.“

Hier geht es zur Anmeldung für den AssCompact Trendtag 2019…

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact September-Ausgabe.

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