zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Weinrauch schafft Klarheit – Teil 3: Grobe Fahrlässigkeit in der Schadenabwicklung

(Bild: © AssCompact)

Weinrauch schafft Klarheit – Teil 3: Grobe Fahrlässigkeit in der Schadenabwicklung

09. Mai 2025

|

3 Min. Lesezeit

|

Recht & Wissen

Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor – und was bedeutet das für Makler und ihre Kunden? Die dritte Sendung der AssCompact LiveTV-Serie „Weinrauch schafft Klarheit – Rechtssicherheit für Makler & Versicherer“ am 20. Mai 2025 widmet sich einem besonders sensiblen Thema der Schadenregulierung. RA Dr. Roland Weinrauch zeigt, welche Fehler gravierende Folgen haben können – und wie sich Makler rechtlich absichern. Jetzt anmelden und eine unabhängige IDD-Weiterbildungsstunde sichern!

Hier geht’s zur Anmeldung …

Vom 13. bis 22. Mai 2025 bringt die AssCompact LiveTV-Serie „Weinrauch schafft Klarheit – Rechtssicherheit für Makler & Versicherer“ fundiertes juristisches Fachwissen direkt auf den Bildschirm. In vier thematisch eigenständigen Sendungen vermitteln RA Dr. Roland Weinrauch und Mag. Patrick Huttmann praxisnahe Einblicke zu rechtlichen Herausforderungen, die Makler in der Schadenabwicklung besonders fordern – etwa bei Deckung, Regress, grober Fahrlässigkeit und Leistungsabwicklung.

Schadenabwicklung durch Makler: Grobe Fahrlässigkeit in der Schadenversicherung

Die dritte Sendung findet am 20. Mai 2025 statt und widmet sich einem besonders haftungsträchtigen Thema: „Schadenabwicklung durch Makler: Grobe Fahrlässigkeit in der Schadenversicherung“.

RA Dr. Roland Weinrauch, Gründer der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte, beleuchtet in seinem Vortrag, wie schnell aus einem scheinbar harmlosen Fehler eine rechtliche Auseinandersetzung werden kann. Er erklärt, wie Gerichte grobe Fahrlässigkeit definieren, wo die größten Stolperfallen für Vermittler liegen und welche Vorkehrungen sinnvoll sind, um sich selbst rechtlich abzusichern.

„Ich empfehle jedem Makler größte Zurückhaltung bei der Bewertung von Fahrlässigkeit. Ich halte es für sehr gefährlich, wenn der Makler seinem Kunden gegenüber formuliert: ‚Das war aber keine grobe Fahrlässigkeit‘. Hier begibt sich der Makler in eine sehr heikle Position. Es gibt keine allgemeingültige Definition – was Gerichte als grob fahrlässig ansehen, kann im Einzelfall stark variieren. Es kommt auf das Gesamtbild an, und dieses kann sich erst im Nachhinein ergeben.“, betont Dr. Weinrauch.

Jetzt anmelden und Klarheit über eigene Haftungsrisiken gewinnen!

Der Vortrag sensibilisiert für kritische Situationen in der Schadenabwicklung und gibt konkrete Empfehlungen, wie Makler durch klare Kommunikation, sorgfältige Dokumentation und ein bewusstes Rollenverständnis das Risiko von Haftungsansprüchen minimieren können.

Die Teilnahmegebühr beträgt 65 Euro zzgl. MwSt. – mit attraktiven Rabatten bei Buchung mehrerer Sendungen.

Jetzt anmelden und insgesamt vier UNABHÄNGIGE Weiterbildungsstunden (eine Stunde pro Vortrag) sichern!

Hier geht’s zur Anmeldung …

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)