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Verbindliche (beitragsorientierte) Pensionszusagen – keine Haftung für Versicherungsmakler

Verbindliche (beitragsorientierte) Pensionszusagen – keine Haftung für Versicherungsmakler

14. November 2019

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3 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Der auf betriebliche Vorsorgelösungen spezialisierte Unternehmensberater, die marCKus bAV-Consulting GmbH, bietet ab sofort in Kooperation mit einem Rechtsanwalt österreichweit allen Versicherungsmaklern die Erstellung verbindlicher Pensionszusagen für deren Kunden an.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 11/14/2019

In der November-Ausgabe des AssCompact und einem zuvor veröffentlichten Newsletter wurde im Beitrag „Achtung! – Haftungsfalle Pensionszusage“ von den spezialisierten Juristen Helmut Tenschert und Marcus Stopper deutlich gemacht, dass ein Versicherungsmakler für von ihm erstellte oder vom Versicherer übernommene Pensionszusagen einzustehen hat. Unverbindlichkeits-Hinweise oder die Deklaration als „Muster-Pensionszusagen“ sind nicht geeignet, den Makler von seiner Haftung zu befreien.

Aus dem Beitrag geht auch hervor, dass die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen der Versicherungsmakler das Risiko einer mangelhaften Pensionszusage grundsätzlich nicht abdecken.

Beitragsorientierte Pensionszusagen

Nicht zuletzt aufgrund der AFRAC-Stellungnahme 2018 (Wegfall der Verpflichtung zur Berechnung der unternehmensrechtlichen Pensionsrückstellung bei richtig gestalteten beitragsorientierten Pensionszusagen) erstellt die marCKus bAV-Consulting GmbH seit 2018 fast ausschließlich beitragsorientierte Pensionszusagen.

Nach Ansicht der beiden Geschäftsführer der marCKus bAV-Consulting GmbH, Markus Reindl und Marcus Stopper, machen beitragsorientierte Pensionszusagen nicht nur bei Neuverträgen Sinn, sondern eignen sich sehr wohl auch als „Ersatz“ für bestehende leistungsorientierte Pensionszusagen. Mit der Umstellung von leistungsorientiert auf beitragsorientiert können weiters allfällige steuer- und/oder arbeitsrechtlich bedenkliche Passagen ersetzt bzw. das Unterdeckungs-Risiko eliminiert werden.

Nebenbei bietet die Umstellung für den Versicherungsmakler die Chance auf Erhöhung der bestehenden Pensionsrückdeckungsversicherung (oder Zusatzvertrag, wenn eine Erhöhung nicht mehr möglich ist), da die Gesamtverzinsung in der Lebensversicherung in den letzten Jahr(zehnt)en bekanntermaßen mehrmals gesenkt wurde.

Niedrige Kosten – hoher Nutzen für Kunden und Versicherungsmakler

Zu einem fairen einmaligen Honorar (das beispielsweise unter den durchschnittlichen Kosten für ein jährlich zu erstellendes versicherungsmathematisches Gutachten liegt) erstellt die marCKus bAV-Consulting GmbH auf Anfrage verbindliche Pensionszusagen, die 1:1 an Kunden weitergegeben werden können. Der zeitliche Aufwand für den Versicherungsmakler ist dabei denkbar gering.

Von marCKus bAV-Consulting GmbH

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