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Serienschaden in der Rechtsschutzversicherung

Serienschaden in der Rechtsschutzversicherung

10. Januar 2022

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

In der Rechtsschutzversicherung steht bei mehreren Versicherungsfällen, die einen ursächlich und zeitlich zusammenhängenden, einheitlichen Vorgang darstellen, die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung. Wann ein derartiger Serienschaden vorliegt, hatte der OGH in 7 Ob 135/21k vom 15.09.2021 zu klären.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 1/10/2022

Von Dr. Wolfgang Reisinger (Foto)

In einem nicht erfolgreichen Erbrechtsstreit des Versicherungsnehmers (VN) gegen seine Schwester nach dem Ableben des gemeinsamen Vaters gewährte der Versicherer Rechtsschutzdeckung und ersetzte insgesamt Prozesskosten von rund 52.000 Euro. Im Anschluss daran machte der VN in einem weiteren Gerichtsverfahren seinen Schenkungspflichtteilsanspruch gegenüber seiner Schwester als Erbin teilweise erfolgreich geltend. Der Versicherer leistete Zahlungen in Höhe der Versicherungssumme. Dem VN entstanden im Pflichtteilsprozess darüber hinaus noch rund 21.000 Euro an Vertretungskosten und rund 8.000 Euro an Sachverständigengebühren. Der Versicherer lehnte unter anderem die Deckung mit dem Argument ab, dass ein Serienschaden vorliege. Die Unterinstanzen waren der Ansicht, dass die Weigerung der Schwester, den Pflichtteil zu zahlen, weder ursächlich noch zeitlich mit dem „Lebensvorgang“ des Erbantritts zusammenhänge. Diese Rechtsansicht wurde vom OGH nicht geteilt und dem Versicherer Recht gegeben.

Entscheidungsgründe

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechts vor österreichischen Gerichten. Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit aller Normen, die den Übergang des vererblichen Vermögens einer natürlichen Person nach deren Tod auf andere Personen regeln. Die beiden Versicherungsfälle (Streit zwischen dem VN und seiner Schwester im Zusammenhang mit dem Ableben des Vaters) betreffen die aus dem Erbfall resultierenden vermögensrechtlichen Ansprüche des VN. Die beiden Versicherungsfälle stehen nicht nur in einem zeitlichen, sondern auch in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Ableben des Vaters und dem Übergang des erblasserischen Vermögens auf den VN und seine Schwester. Sie resultieren damit aus einem einheitlichen Lebensvorgang. Somit liegt ein Serienschaden vor, sodass die Versicherungssumme für beide Gerichtsverfahren nur einmal zur Verfügung steht.

Kommentar

Streitigkeiten innerhalb einer Familie werden meist mit einer gewissen Verbissenheit geführt, sodass es naturgemäß für den VN ungünstig ist, wenn er die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung hat. Der Versicherer wendete auch ein, die zwischen dem VN und seiner Schwester geführten Erbrechtsstreitigkeiten seien insgesamt ein einheitlicher Versicherungsfall. Dies wurde vom OGH allerdings unter ausführlicher Zitierung der erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB verneint. Am Vorliegen eines Serienschadens kann allerdings kein Zweifel bestehen. Auslöser des familiären Debakels war der Umstand, dass einerseits der VN im Testament des Vaters nicht gut davonkam und sich andererseits die Schwester weigerte, dem VN den Pflichtteil auszubezahlen. Hätte der erste Prozess nicht stattgefunden, wäre es auch nicht zum zweiten Prozess gekommen. Der OGH führt übrigens weiters aus, dass Versicherungsfall eines Erbrechtsstreites die Erbantrittserklärung des tatsächlichen oder angeblichen Erben ist, weil der potenzielle Erbe erst mit der Abgabe seiner Erbantrittserklärung Partei des Verlassenschaftsverfahrens wird und damit die Gefahr eines Rechtsstreits droht.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Jänner-Ausgabe!

Titelbild: ©wetzkaz – stock.adobe.com

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