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ÖVM Maklertipp: Die Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung

(Bild: © Lek – stock.adobe.com)

ÖVM Maklertipp: Die Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung

15. Februar 2023

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4 Min. Lesezeit

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Im Blickpunkt

Nachversicherungsgarantien werden oft in der Beratung zu wenig Bedeutung beigemessen. Warum diese im Hinblick auf die derzeitige Inflation wichtig sind und wieso sich auch hier ein Blick in die Bedingungen der einzelnen Anbieter lohnt – dies wollen wir uns nachfolgend näher anschauen.

Artikel von:

Mag. Erwin Weintraud

Mag. Erwin Weintraud

ÖVM-Vorstand

Was ist der Unterschied zur Beitragsdynamik?

Die kontinuierliche Erhöhung im Rahmen der normalen Beitragsdynamik reicht derzeit nicht aus, um die Folgen der Inflation auszugleichen. Es kommt also zu einer enormen Entwertung der versicherten Renten. Aber auch andere Ereignisse im Leben unserer Kunden können zu einer Erhöhung der lebensnotwendigen Ausgaben führen und so zum Anstieg des Absicherungsbedarfs. Und genau hier kann man einhaken.

Die Lösung des Problems finden wir in den Bedingungen unter dem Stichwort „Nachversicherungsgarantien“. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der „anlassbezogenen“ und „anlassunabhängigen“ Nachversicherung.

Die anlassbezogene Nachversicherung

Typische Anlässe sind beispielsweise:

  • Heirat
  • erstmaliger Aufnahme einer berufl. Tätigkeit bei versicherten Schülern, Studenten und Auszubildenden
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Erreichen der Volljährigkeit
  • Aufnahme eines Darlehens
  • erstmalige Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Karrieresprung bei Nichtselbständigen.

Worauf ist dabei zu achten?

Kurzum – auf die Fristen. Wie lange hat man also Zeit, um nach einem Ereignis die Rente erhöhen zu können. Zwölf Monate sind top – drei Monate können zu kurz sein. Nicht auszudenken, wenn man aufgrund der zu knapp bemessenen Frist – z.B. nach Geburt eines Kindes – bis zur Geburt des nächsten Kindes warten muss :-).

Die anlass“unabhängige“ Nachversicherung

Inflation steht leider in keinen Bedingungen als Ereignis. Hier leistet die anlassunabhängige Nachversicherung gute Dienste. Wie der Name schon sagt, kann man mit dieser auch ohne ein besonderes Ereignis seinen Vertrag erhöhen. Achten muss man hier lediglich auf Altersgrenzen (meistens um die 35) und auf die Tatsache, dass man bei den meisten Anbietern nur in den ersten fünf Jahren nach Abschluss des Vertrages diese Option ausüben kann.

Übrigens: Für Studenten gibt es oft interessante Sonderlösungen. Aber auch tarifliche Zusatzpakete können interessant sein. Der Vielfalt sind im Prinzip keine Grenzen gesetzt und ein Blick in das Tarifwerk der Anbieter verschafft hier Klarheit.

Gesundheitsprüfung versus Risikoprüfung

Bei Neuabschluss eines zweiten Vertrages sind natürlich die kompletten Antragsfragen wieder auszufüllen. Es könnten also Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder sogar auch die Ablehnung des zweiten Vertrages drohen. Wie schaut es nun bei den Nachversicherungsgarantien aus? Die gute Nachricht: Hier verzichtet der Versicherer auf die erneute Prüfung der Gesundheit! Die schlechte Nachricht: Man sollte genau in den Bedingungen nachlesen, ob die Versicherung nur auf die erneute Prüfung der Gesundheit verzichtet, oder auf die komplette Risikoprüfung – sprich:

  1. Beruf
  2. Rauchverhalten
  3. Körpergröße & Gewicht (BMI)
  4. Hobby / Freizeitverhalten
  5. geplante bzw. aktuelle Auslandsaufenthalte.

So lassen sich unliebsame Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder erhöhte Prämien vermeiden. Nachversicherungsgarantien stellen eine gute Möglichkeit dar, den gestiegenen Absicherungsbedarf unserer Kunden zu decken. Gerade in Zeiten der hohen Inflation sollten wir Vermittler diesem Thema mehr Beachtung schenken!

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact-Februar-Ausgabe!

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